Rn. 1036

Stand: EL 146 – ET: 10/2020

Lebensarbeitszeitkonten werden wertmäßig vom ArbG geführt. Der bestehende Erfüllungsrückstand des ArbG ist als Sachleistungsverpflichtung mit dem mutmaßlichen Erfüllungsbetrag – Lohn- und Gehaltsbestandteile, ArbG-Anteile zur Sozialversicherung, aufgelaufenes Zinsguthaben – zu bewerten. Die Bewertungsparameter im Einzelnen entsprechen denjenigen für die Urlaubsrückstellung. Wegen der Langfristigkeit ist eine Abzinsung vorzunehmen (ausführlich hierzu Ries, WPg 2010, 811).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge