Abzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten Gesellschafterdarlehens
Sachverhalt:
Einer Kapitalgesellschaft waren von ihren Gesellschaftern Darlehen mit einer unbefristeten Laufzeit gewährt worden, die teilweise schon seit Jahren unverzinslich waren. Im März des auf das Streitjahr folgenden Jahres wurde rückwirkend zum 1.1. eine Verzinsung vereinbart. Das Finanzamt zinste die Darlehensverbindlichkeit zum Bilanzstichtag ab, während die Klägerin der Auffassung war, die vertraglich vereinbarte Verzinsung sei wertaufhellend zu berücksichtigen.
Entscheidung:
Das Finanzgericht wies die Klage als unbegründet zurück. Unverzinsliche Verbindlichkeiten seien am Bilanzstichtag abzuzinsen, es sei denn, ihre Laufzeit am Bilanzstichtag betrage weniger als 12 Monate. Ein Darlehen, das zunächst unverzinslich gewährt wird, aber auf Grund eines bestimmten Ereignisses verzinslich wird, sei bis zu dem späteren Ereignis (Vereinbarung von Zinsen) als unverzinslich zu behandeln und erst ab dem Bilanzstichtag, der dem Ereignis folgt, entsprechend der veränderten Verhältnisse neu zu bewerten. Es bestehe kein Grund, ein zunächst einschränkungslos unverzinslich gewährtes Darlehen von der Abzinsungspflicht auszunehmen, nur weil in späteren Jahren eine Verzinsung vereinbart wird.
Die Vereinbarung über die Verzinsung der Darlehen stelle auch eine wertbegründende und keine wertaufhellende Tatsache dar. Sie schaffe eine Situation, welche die Verhältnisse zum Bilanzstichtag nicht erhelle, sondern mit Wirkung für die Zeit nach dem Bilanzstichtag verändere. Objektiv habe die Verzinslichkeit zum Bilanzstichtag nicht vorgelegen. Das Stichtagsprinzip lasse insoweit keine andere Wertung zu.
Praxishinweis:
Zum folgenden Stichtag sind die Darlehen zwar mit ihrem Nennwert zu bewerten. Die Gewinnerhöhung im Streitjahr gleicht sich damit rechnerisch wieder aus. Auswirkungen können sich aber – wie im Streitfall – wegen der Begrenzung des Verlustrücktrags ergeben.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 9.7.2015, 10 K 10124/13, Haufe Index 8438862
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
349
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
224
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
150
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
120
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
95
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
88
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
69
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
68
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
65
-
Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
17.09.2026
-
Alle am 17.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
17.09.2026
-
Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
17.09.2026
-
Steuerbefreiung für ein Familienheim bei nur beabsichtigter Eigennutzung
17.09.2026
-
Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
16.09.2026
-
Sonderabschreibung nach § 7b EStG für getrennte Doppelhaushälfte
16.09.2026
-
Kein Vertrauensschutz in die Anwendung der Fünftelregelung
16.09.2026
-
Keine gesonderte Feststellung bei nur einem wirtschaftlich Beteiligten
16.09.2026
-
Schädliche Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Kürzung
16.09.2026
-
Mitarbeiterbeteiligung mit Ausschluss von Azubis und Minijobbern
15.09.2026