Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, nach dem die Pension gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Rückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt ausdrücklich einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.mehr
Die Bewertung von Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen im handelsrechtlichen Jahresabschluss wurde bereits 2021 geändert, bringt aber immer noch Probleme für die bilanzierenden Unternehmen. Doch es gibt einen pragmatischen Lösungsansatz zur praxisnahen Prüfung.mehr
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Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur Frage der Berechnung einer Pensionsrückstellung bei mehreren gewährten Zusagen erlassen. Die Finanzverwaltung hat hierbei ihre bisherige Rechtsauffassung korrigiert.mehr
Das BMF hat sich zum maßgebenden Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums geäußert.mehr
Ein Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer ist durch Entgeltumwandlung regelmäßig nicht zulässig. Dies hat der BFH klargestellt.mehr
Der Ansatz einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt eine Entgeltumwandlung i.S. von § 1 Abs. 2 BetrAVG voraus. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage aus Entgeltumwandlungen gewährt, da der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH kein Arbeitnehmer i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BetrAVG ist. Die darin liegende Bevorzugung von Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer i.S. des BetrAVG ist verfassungsgemäß.mehr
Das FG Düsseldorf musste sich mit der steuerlichen Behandlung einer Pensionszusage befassen, die unter einem Vorbehalt stand, der es dem Arbeitgeber ermöglichte, das Leistungsversprechen mittels einseitiger Ersetzung der zugrunde liegenden Transformationstabelle und des Zinssatzes an geänderte Umstände anzupassen bzw. zu mindern.mehr
Das BMF äußert sich in einem Schreiben zur Bewertung von Pensionsrückstellungen und weist darauf hin, dass die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" die bisherigen "Richttafeln 2005 G" ersetzen. In einem weiteren Schreiben hat das BMF nun die flankierenden Übergangsregelungen an ein Urteil des BFH zur Verteilung des Unterschiedsbetrags angepasst.mehr
In zwei Entscheidungen hat der BFH seine Rechtsprechung zum Eindeutigkeitsgebot bei Abfindungsklauseln für Pensionszusagen konkretisiert. Dabei zeigt sich, dass es bei der Formulierung auf eine große Genauigkeit ankommt.mehr
Lässt sich eine Abfindungsklausel NICHT dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende Sterbetafel und der maßgebende Abzinsungssatz ausreichend sicher bestimmt sind, ist die Pensionsrückstellung NICHT anzuerkennen.mehr
Lässt sich eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklicher Benennung eindeutig bestimmt ist, ist die Pensionsrückstellung anzuerkennen.mehr
Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und werden in diesem Jahr neue „Heubeck-Richttafeln“ veröffentlicht, gibt es keinen Unterschiedsbetrag, der auf 3 Jahre zu verteilen ist. Dies hat der BFH in einem Beschluss entschieden. Damit stellt er sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.mehr
Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer "Heubeck-Richttafeln", existiert kein "Unterschiedsbetrag" i.S. des § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG, der auf 3 Jahre verteilt werden müsste.mehr
Fest zugesagte prozentuale Renten- oder Anwartschaftserhöhungen sind zwar keine ungewissen Erhöhungen i.S. des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG. Hieraus folgt jedoch nicht, dass jedwede Dynamisierungen bei der Prüfung einer sog. Überversorgung unbeachtlich sind. Eine über 3 % liegende jährliche Steigerungsrate kann bei der Prüfung der Überversorgung beachtlich sein.mehr
Die Richttafeln, an denen sich die Bewertung der Pensionsverpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) orientiert, sind nun endgültig aktualisiert. Die steuerliche Anerkennung durch das BMF liegt vor.mehr
Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, den Rechnungszins von sechs Prozent für Pensionsrückstellungen in der Bilanz abzusenken. Dies ist der Antwort (19/3423) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu entnehmen. Allerdings entscheidet demnächst das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage.mehr
Die Bundesregierung plant keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen, der seit 1982 unverändert 6 Prozent beträgt.mehr
Die Berechnung von steuerbilanziellen Pensionsrückstellungen steht auf dem Prüfstand. Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % für verfassungswidrig. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.mehr
Das FG Köln hält den im Gesetz vorgeschriebenen Zinssatz von 6 % für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen (Abzinsung der künftigen Pensionszahlungen) für nicht mehr realitätsgerecht und deshalb verfassungswidrig. Es hat diese Frage für das Jahr 2015 dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt.mehr
Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG einzuholen.mehr
Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb am 12.10.2017 beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen (s. Pressemitteilung des FG Köln v.16.10.2017).mehr
Die Abfindungsklausel einer Pensionszusage muss nicht zwingend die anzuwendende Sterbetafel enthalten. Dabei sind Pensionszusagen trotz des Eindeutigkeitsgebots in § 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 EStG auslegungsfähig.mehr
Pensionsrückstellungen werden von der Finanzverwaltung häufig kritisch hinterfragt. Aktuell hat der BFH Bedenken des Finanzgerichts an seiner Rechtsprechung zur Überversorgung zurückgewiesen.mehr
Auch wenn bei der Prüfung stichtagsbezogen auf die "aktuellen Aktivbezüge" des Zusageempfängers abzustellen ist, kann es bei dauerhafter Herabsetzung der Bezüge geboten sein, den Maßstab im Sinne einer zeitanteiligen Betrachtung zu modifizieren.mehr
Der Gesetzgeber hat in diesem Jahr den Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes für die Abzinsung von Pensionsverpflichtungen auf 10 Jahre verlängert.mehr
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wird primär eine EU-Richtlinie für Kreditverträge über Wohnimmobilien umgesetzt. Zudem wurde auch noch eine Änderung bei der Abzinsung für Rückstellungen zu Altersvorsorgungsverpflichtungen mit aufgenommen.mehr
Im Zuge der Umsetzung bzw. Änderung europäischer Richtlinien und Verordnungen ist kurzfristig eine Änderung von § 253 HGB erfolgt, die sich auf den Rechnungszins für Pensionsrückstellungen bezieht.mehr
In einem vom FG Düsseldorf veröffentlichten Urteil steht zwischen den Beteiligten die Anerkennung von Pensionsrückstellungen im Streit. mehr
Das BMF hat im April 2014 einen Entwurf zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien vorgelegt. Damit will die Finanzverwaltung die Richtlinien an aktuelle Rechtsprechung, Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen anpassen. Vor allem das neue Reisekostenrecht soll eingearbeitet werden. Der BdSt hat in seiner Stellungnahme einige Änderungen angeregt:mehr
Die Bildung von Rückstellungen ergibt sich aus dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit und aus der Verpflichtung der Gemeinden nach § 77 Abs. 1 GemO: Die stetige Aufgabenerfüllung muss gesichert sein. Beim KVBW (Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg) sind hier Defizite festzustellen.mehr
Bisher vertrat die Finanzverwaltung diese Auffassung: Bei einer Übertragung einer Pensionsverpflichtung sind zwar zunächst die „Anschaffungskosten” anzusetzen, jedoch sind in den Folgejahren die steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorbehalte zu berücksichtigen. Deshalb kann es dann zu entsprechenden Gewinnen aufgrund der Auflösung der Pensionsrückstellung kommen.mehr
Seit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) sieht das Handelsrecht erstmalig konkrete Angaben für die Bewertung von Pensionsrückstellungen vor. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Bilanzierungspraxis.mehr
Wann laut Bundesfinanzhof bei reduzierten Aktivbezügen eine Überversorgung anzunehmen ist und die Pensionsrückstellung gekürzt werden muss.mehr
Einer der profiliertesten Personalmanager tritt ab. Thomas Sattelberger räumt seinen Posten als Personalvorstand der Deutschen Telekom. Welche Bilanz er zieht, was ihn geprägt hat, was er seinen Kollegen rät und wie er den Unruhestand plant, erläutert er im Interview.mehr