Keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen
Wie es in der Antwort der Bundesregierung (19/3423) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt, orientiert sich der Rechnungszins als ertragsteuerliche Größe an der Eigenkapitalverzinsung und nicht am Fremdkapitalzins. Eine Absenkung des Rechnungszinses würde nur zu einem Einmaleffekt führen. Unternehmen würden zwar während der Rückstellungsphase entlastet. "In späteren Jahren müssten sie jedoch mehr Steuern bezahlen", erklärt die Bundesregierung.
Steuermindereinnahmen bei Senkung des Zinssatzes
Eine Senkung des Zinssatzes von sechs auf fünf Prozent würde nach Angaben der Regierung zu steuerlichen Mindereinnahmen in Höhe von 11,4 Mrd. EUR führen. Bei einer Halbierung des Satzes käme es zu Ausfällen in Höhe von 40 Mrd. EUR.
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