Zum Jahreswechsel und im Laufe von 2022 treten eine Reihe gesetzlicher Neuerungen in Kraft: Die Gesetze der Schuldrechtsreform 2021/22 bringen Neuerungen im Kaufrecht und mehr Verbraucherschutz - besonders im Digitalen. Markant ist auch die aktive beA-Nutzungspflicht ab Jahresbeginn. mehr
Mit der Reform des Bauvertragsrechts ist zum 01.01.2018 der neue Vertragstypus des Verbraucherbauvertrag in das BGB aufgenommen und in den §§ 650i ff. geregelt worden. Verbraucher sollen beim Abschluss von Bauverträgen - in die private Bauherren oft ein Großteil ihres Vermögens einbringen - nach dem Willen des Gesetzgebers besser geschützt werden. Im Einzelnen geltend folgende Regelungen:mehr
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Wie immer zum Jahreswechsel treten auch zum neuen Jahr 2018 einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die man kennen sollte. Für Hausbauer, Betriebe, Verbraucher, Verkehrsteilnehmer, aber auch für Rechtsanwälte gilt es, einige wichtige Neuerungen zu beachten. mehr
Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) sind ausgeweitete Mitteilungspflichten bei Auslandsbeteiligungen und andere gesetzliche Verschärfungen geplant.mehr
Ausschlussklauseln sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Arbeitsverträgen ein Klassiker. Arbeitgeber müssen nun jedoch bestehende Vertragsmuster prüfen. Denn bei der Formulierung der Klauseln ist künftig eine Gesetzesänderung zu berücksichtigen, die seit 1. Oktober gilt. mehr
Im Zuge der Umsetzung bzw. Änderung europäischer Richtlinien und Verordnungen ist kurzfristig eine Änderung von § 253 HGB erfolgt, die sich auf den Rechnungszins für Pensionsrückstellungen bezieht.mehr
Wie jedes Jahr ändern sich auch 2015 zum 1. Juli einige rechtliche Vorschriften und Werte. Die Renten steigen, die Pfändungsfreigrenzen auch. Die Schweigepflicht der Anwälte beim Auslagern von Daten wird konkretisiert. Es gibt Neuerungen beim Elterngeld, bei den Rechten von Bankkunden, im Straßenverkehr und beim Saunabesuch. Hier ein Überblick.mehr
Neuregelungen treten besonders gern zu Jahresanfang und zur Jahresmitte in Kraft. Auch ab dem 1.7.2014 gelten verschiedene rechtliche Neuerungen. Besonders betroffen sind Rentner, Verbraucher, Insolvenzschuldner, Handy-User, Warnwesten und Kühlschränke. Hier ein Überblick.mehr