Statusfeststellungsverfahren

Junge Frau nachdenklich am Laptop
Junge Frau nachdenklich am Laptop
Erwerbsstatus

Statusfeststellung zur Selbstständigkeit soll einfacher werden

Liegt eine abhängige Beschäftigung vor, besteht in allen Sozialversicherungszweigen grundsätzlich Versicherungspflicht. In manchen Fällen ist es jedoch schwierig festzulegen, ob der Erwerbsstatus der betroffenen Person als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzustufen ist. Mit einem Referentenentwurf, der noch nicht offiziell veröffentlicht wurde, soll es nun leichter werden, den sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus zu bestimmen.


Älterer Herr spielt Gitarre
Älterer Herr spielt Gitarre
Gesetzesänderung

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften wird auf 2028 verschoben

Nach dem sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 bestand für Honorar-Lehrkräfte und ihre Auftraggeber das Risiko, dass die Tätigkeit von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird. Mit § 127 SGB IV hat der Gesetzgeber nun eine Übergangsregelung verlängert: Unter bestimmten Voraussetzungen können Honorar-Lehrkräfte bis Ende 2027 weiterhin als Selbstständige tätig sein.