Scheinselbständigkeit wird zum Trend und nimmt in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen zu - trotz des Versuchs, durch schärfere gesetzliche Regelungen gegenzusteuern. Teuer kann es werden, wenn in Annahme falscher Voraussetzungen Arbeitgeberpflichten nicht erfüllt werden.mehr
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Voraussetzung für eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ist das Vorliegen einer Beschäftigung. In Einzelfällen ist die rechtliche Beurteilung einer Beschäftigung jedoch schwierig. Es stellt sich dabei auch die Frage, wer die Entscheidung rechtsverbindlich trifft.mehr
Die Beurteilung der Versicherungspflicht von mitarbeitenden Angehörigen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen, die auch allgemein für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt maßgebend sind. Wegen der besonderen Situation ist für diesen Personenkreis jedoch ein Statusfeststellungsverfahren vorgesehen.mehr
Unklarheiten über das Vorliegen einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne können durch ein Statusfeststellungsverfahren geklärt werden. Zu der in dieser Zeit erforderlichen Absicherung gegen das Risiko der Krankheit hat das Bundessozialgericht eine neue Entscheidung getroffen.mehr
Geschäftsführer einer GmbH gelten regelmäßig als Beschäftigte der GmbH und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Doch es gibt Ausnahmen, so ein neues Urteil des BSG: Entscheidend ist der Grad der Einflussmöglichkeiten in der Gesellschafterversammlung.mehr
Bei einer Pflegefachkraft in einem Pflegeheim ist regelmäßig von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszugehen. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in seinem Urteil am 13. Juni 2017.mehr
Das BSG kippte am 11. November 2015 mit gleich drei Urteilen die Stimmrechtsbindung außerhalb von Gesellschaftsverträgen. Minderheitsgesellschafter sind versicherungspflichtig - Beitragsnachforderungen drohen.mehr
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern angepasst. Bei der Statusfeststellung in sogenannten Familien-GmbHs darf die familiäre Rücksichtnahme kein Entscheidungskriterium mehr darstellen.mehr
Kranken- und Pflegekassen, die Träger der Rentenversicherung, Arbeitsagentur und Unfallversicherungsträger sind "Träger der Sozialversicherung". Leider kann keine dieser Behörden umfassende Auskünfte zu allen SV-Zweigen erteilen. An wen können Sie sich mit welchem Anliegen wenden?mehr
Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Familienangehörigen wurde nach einem Urteil des BSG konkretisiert. Es gelten die Grundsätze zur Beurteilung von Beschäftigungen in Familien-GmbHs auch für in Einzelunternehmen beschäftigte Familienangehörige.mehr