Grundsätze einer Familien-GmbH sind auf beschäftigte Familienangehörige übertragbar
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) v. 30.4.2013 (B 12 KR 19/11 R) ist bedeutsam für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Personen, die bei Familienangehörigen beschäftigt sind. Eine Erwerbstätigkeit, die im Einzelunternehmen eines Familienangehörigen ausgeübt wird, unterscheidet sich nach dem Urteil nicht wesentlich von der Erwerbstätigkeit in einer Familiengesellschaft, z. B. in der Rechtsform einer GmbH.
Die verwandtschaftliche Beziehung schließt die Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus, wenn es sich um eine bloße familiäre Mithilfe handelt. Außerdem liegt Selbstständigkeit vor, wenn der Familienangehörige nach seiner Rechtsmacht die Stellung eines Mitunternehmers einnimmt.
Beschäftigung von Familienangehörigen
Damit sind die vom BSG entwickelten Grundsätze zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Geschäftsführern von Gesellschaften auf Beschäftigungsverhältnisse zwischen Angehörigen unter familiären Beziehungen übertragbar. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um eine Tätigkeit, die der Kläger seit 1991 gegen ein festes monatliches Entgelt im Ladengeschäft (Weinhandlung mit angeschlossener Gaststätte) seiner Mutter ausübt. Hintergrund ist dabei von vornherein eine spätere Übernahme des Geschäftes durch den Kläger gewesen.
Wesentlicher Einfluss auf die Führung des Geschäfts
Im Jahre 2004 stellte der Kläger bei der Einzugsstelle einen Antrag auf Statusfeststellung. Er unterliege nicht der Sozialversicherungspflicht, da er wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen habe.
Der Kläger gab an, er führe die mit Gaststätte spätestens seit 2001 weitgehend selbstständig. Seine Mutter sei nur noch für die Zubereitung der Speisen und die Kontrolle der Buchhaltung zuständig. Außerdem habe er 2010 aus Rücksicht auf die finanzielle Lage des Unternehmens in eine Reduzierung seines Entgeltes eingewilligt.
Arbeitsvertrag wurde auch in der Praxis tatsächlich umgesetzt
Das BSG hat den Kläger auch ab 2001 in seiner Tätigkeit sozialversicherungspflichtig beurteilt. Dazu haben die Richter für die Beurteilung der Versicherungspflicht auf § 7 Abs. 1 SGB IV abgestellt und als entscheidend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung gesehen.
Es kommt darauf an, ob der Betroffene in einen fremden Betrieb eingegliedert ist und den Weisungsrechten eines Arbeitgebers unterliegt. Anders herum erfolgt die Beurteilung als Selbstständiger, wenn die Tätigkeit durch im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeiten geprägt ist und ein eigenes Unternehmerrisiko besteht.
Die Rechtsmacht zählt, auch wenn sie nicht ausgeübt wird
Zu den dabei zu würdigenden Umständen gehört auch die den Beteiligten zustehende Rechtsmacht, unabhängig davon, ob von dieser Gebrauch gemacht wurde.
Im strittigen Fall gab einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit typischen Arbeitnehmerrechten und –pflichten. Dieser wurde auch sozialversicherungs- und steuerrechtlich tatsächlich entsprechend umgesetzt. Der Kläger erbrachte seine Dienste im Unternehmen seiner Mutter, die weiterhin alleinige Geschäftsinhaberin blieb.
-
Bundesrat stoppt 1.000-Euro-Entlastungsprämie
10.415
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
2.81644
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
2.518
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
2.3201
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
2.0796
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.712
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.712
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
1.4582
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
1.439
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
1.213
-
Beschäftigung zwischen Bachelor- und Masterstudiengang
18.05.2026
-
Bundesrat stoppt 1.000-Euro-Entlastungsprämie
08.05.2026
-
(Lohn-)steuerliche Behandlung von Repräsentationsveranstaltungen
07.05.2026
-
Neue Regelung zur Teilarbeitsunfähigkeit geplant
06.05.20261
-
So werden Incentive-Veranstaltungen (lohn-)steuerlich behandelt
04.05.2026
-
Arbeitslos und Minijob: Was zu beachten ist
23.04.2026
-
Digitaler Musikvertrieb unterliegt der Künstlersozialkasse
21.04.2026
-
Lohnsteuerliche Behandlung von unbezahltem Urlaub
20.04.2026
-
Besteuerung einer Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre
15.04.2026
-
Arbeitszeitkonto im Minijob: Das müssen Sie beachten
14.04.2026