Die Insolvenzgeldumlage wurde zuletzt zum 1. Januar 2018 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent gesenkt. Im Jahr 2021 steigt die Umlage auf 0,12 Prozent. Das geht aus dem Beschäftigungssicherungsgesetz hervor, welches am 27. November 2020 vom Bundesrat gebilligt wurde.mehr
Es kommt regelmäßig vor, dass Arbeitgeber Entgeltzahlungen ihrer Arbeitnehmer rückwirkend korrigieren müssen. Kommt es dabei zu einer Überzahlung von Beiträgen, kann eine Verrechnung die Lösung sein. Dabei ist jedoch einiges zu beachten.mehr
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Scheinselbständigkeit wird zum Trend und nimmt in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen zu - trotz des Versuchs, durch schärfere gesetzliche Regelungen gegenzusteuern. Teuer kann es werden, wenn in Annahme falscher Voraussetzungen Arbeitgeberpflichten nicht erfüllt werden.mehr
Arbeitgeber können sich aufgrund des neuen Rundschreibens zur Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ab Januar 2017 zwischen zwei Varianten entscheiden, die Beitragsschuld zu bestimmen. Neben der alten Regelung gibt nun auch die Möglichkeit eines vereinfachten Berechnungsverfahrens.mehr
Das Gesetzgebungsverfahren zum 2. Bürokratieentlastungsgesetz wird voraussichtlich erst Anfang 2017 abgeschlossen sein. Die Änderung der Fälligkeitsregelung soll dann jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.mehr
Die Höhe der zum Fälligkeitstermin zu zahlenden Sozialabgaben soll sich nicht mehr daran orientieren, wann das Entgelt gezahlt wird. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ist im Gegensatz zum Referentenentwurf noch weniger bürokratisch.mehr
Der Referentenentwurf zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz liegt vor. Er sieht zwei Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regelungen zur Beitragsfälligkeit vor.mehr
Es wird konkreter: Das bereits heute für wenige Betriebe geltende vereinfachte Verfahren zur Abwicklung der Beitragszahlung soll zukünftig für alle Arbeitgeber gelten.mehr
Rückkehr zur alten Beitragsfälligkeit oder eine ganz andere Variante? Das Statistische Bundesamt hat im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats die Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen untersucht. Hier nun das Ergebnis.mehr
Arbeitgeber zahlen pflichtversicherten Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Zuschuss in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Hälfte der Beiträge. Anders verhält es sich in der Kranken- und Pflegeversicherung.mehr
Der neue einkommensabhängige Zusatzbeitrag soll zum 1.1.2015 eingeführt werden. Bereits heute läuft das Verfahren dazu auf Hochtouren. Denn: Der Zusatzbeitrag soll künftig von den Arbeitgebern eingezogen werden. Auf den Zusatzbeitrag müssen deshalb alle gut vorbereitet sein.mehr
Der Rechtsstreit um die nicht tariffähige Gewerkschaft „CGZP“ ging aktuell in eine neue Runde. Da den Arbeitnehmern eines Leiharbeitsunternehmen zu wenig Lohn gezahlt wurde, müssen Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden. mehr
Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner kraft Gesetzes. Er haftet gegenüber der Sozialversicherung für den im Rahmen einer Beschäftigung zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Diese Haftung gilt selbst dann, wenn ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragende Beiträge gefordert werden.mehr
Ohne SEPA geht ab 1.2.2014 im Zahlungsverkehr nichts mehr. Bis dahin müssen Daten angepasst, Lastschriften umgestellt und neue Fristen beachtet werden. Unser Beitrag informiert Sie zu den neuen SEPA-Standards, von denen auch die Krankenkassen betroffen sind.mehr
Die Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Bauwirtschaft habe sich bewährt, so das Ergebnis einer Bewertung.mehr
Das vorsätzliche Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Hier lesen Sie, wann der Arbeitgeber haftet.mehr
Die Quote von rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen steigt an und entsprechende Medienberichte lassen aufhorchen. Vorsätzliche Beitragshinterziehung ist eine Straftat - das gilt bei Pflichtbeiträgen nicht nur für den Chef.mehr