Der neue einkommensabhängige Zusatzbeitrag soll zum 1.1.2015 eingeführt werden. Bereits heute läuft das Verfahren dazu auf Hochtouren. Denn: Der Zusatzbeitrag soll künftig von den Arbeitgebern eingezogen werden. Auf den Zusatzbeitrag müssen deshalb alle gut vorbereitet sein.mehr
In einem Haus mit zwei Wohnungen ist das Sonderkündigungsrecht des § 573a BGB ausgeschlossen, wenn es im Haus mehrere weitere Wohnräume gibt, die aber keine abgeschlossene dritte Wohnung darstellen.mehr
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