Mitgliedschaft

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Versicherungsrecht

Gefälschte Vorversicherungszeiten führen zum Verlust der GKV-Mitgliedschaft

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Krankenkasse eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft widerrufen darf, wenn diese auf gefälschten Vorversicherungszeiten beruht. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein eigener Mitarbeiter der Kasse falsche Unterlagen eingeschleust. Das Vertrauen des Betroffenen auf den Bestand seiner Mitgliedschaft wurde als nicht schutzwürdig eingestuft.