Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 145 Folgt man den §§ 717, 719 BGB, so sind Anteile an einer OHG bzw. KG grundsätzlich nicht übertragbar; zieht man § 1069 Abs. 2 BGB hinzu, so kann an einem nicht übertragbaren Recht kein Nießbrauch bestellt werden. Allerdings handelt es sich bei § 719 BGB um eine dispositive Regelung, sodass nach allgemeiner Auffassung[1] bei Zustimmung der Gesellschafter, beispielsweis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.2 Entgeltgruppen 10 bis 13

Die Entgeltgruppe 10 ist Grundeingruppierung für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit. Beschäftigte ohne einen Abschluss i. S. d. Vorbemerkungen zu diesem Abschnitt sind bei Erfüllung des Merkmals "sonstiger Beschäftigter" ebenfalls in Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Das Merkmal "entsprechende Tätigkeit" haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 1 zu di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Bei den Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften handelt es sich um Zusammenschlüsse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft

Die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte der Mitglieder der bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen entsprechen denen der Mitglieder der Krankenkassen. Das gilt auch für die Begründung der Mitgliedschaft. Mitglieder der Pflegeversicherung sind alle Personen, die in der Krankenversicherung, auch nach dem KSVG oder dem KVLG 1989, als Mitglieder pflichtversichert oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.4 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter beginnt regelmäßig mit dem Tag des Beitritts zur freiwilligen Versicherung. Wird die Mitgliedschaft wegen des Ausscheidens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder nach dem Ende einer Familienversicherung begründet, beginnt sie am Tag nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Ende der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

1.2.1 Beschäftigte Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.[1] Somit wird klargestellt, dass bei Personen, die aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, die Mitgliedschaft nicht bereits im Zeitpunkt der Aufgabe der Beschäftigung, sondern erst mit Ablauf des Tages erl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

1.1.1 Beschäftigte Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[1] Das gilt auch entsprechend für die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen, die eine Tätigkeit in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen ausüben, versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 1.2 Erhalt der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Stammrecht auf Krankengeld besteht.[1] Zum Erhalt der Mitgliedschaft ist vorausgesetzt, dass der Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines Versicherungsverhältnisses oder unmittelbar im Anschluss daran entsteht. Das ist auch dann der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.4 Schwangerschaft

Die Mitgliedschaft Schwangerer bleibt erhalten, wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis zulässig aufgelöst hat oder die Schwangere unter Fortfall des Entgelts beurlaubt worden ist, sofern nicht die Mitgliedschaft nach anderen Vorschriften fortbesteht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.3 Kündigung

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung nach § 175 Abs. 4 SGB V.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.10 Rentner

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtige Rentner beginnt mit dem Tag der Rentenantragstellung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.9 Teilhabe am Arbeitsleben

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt mit dem Beginn der Maßnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.6 Praktikanten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Praktikanten endet mit dem Tag der Aufgabe der berufspraktischen Tätigkeit oder vor Aufgabe des Praktikums mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Mitgliedschaft von zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten endet mit dem Tag der Aufgabe der Beschäftigung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.12 Tod

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger endet mit dem Tod des Mitglieds.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.2 Unständig Beschäftigte

Die Mitgliedschaft unständig Beschäftigter beginnt grundsätzlich mit dem Tag, für den die Krankenkasse erstmals Versicherungspflicht festgestellt hat. Liegt dieser Tag nicht länger als einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung, beginnt die Mitgliedschaft am Tag der Aufnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.2 Beginn einer Pflichtmitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.5 Studenten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten beginnt mit dem Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder der Rückmeldung an der Hochschule.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.1 Tod

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.8 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe beginnt mit dem Beginn der Maßnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.1 Beschäftigte

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.[1] Somit wird klargestellt, dass bei Personen, die aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, die Mitgliedschaft nicht bereits im Zeitpunkt der Aufgabe der Beschäftigung, sondern erst mit Ablauf des Tages erlischt, an dem das ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.5 Studenten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.7 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, endet mit dem Ende der Maßnahme.[1] Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Tages, an dem die Maßnahme endet.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.1 Mitgliedschaft während Leistungsbezug

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.[1] Aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich auch Arbeitslosenversicherungspflicht.[2] Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge durch die Krankenkasse getragen werden. Zur Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.5 Freiwilliger Wehrdienst

Für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bei der Krankenkasse ebenso erhalten, wie für Personen, die zuvor gesetzlichen Wehr- und Zivildienst abgeleistet haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft für Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versichert sind, beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherungspflicht aufgrund der Feststellung der Künstlersozialkasse beginnt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 3 Krankenkassenwechsel

Im Zusammenhang mit der Ausübung des Krankenkassenwahlrechts beginnt die Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse mit dem Tag nach Eintritt der Rechtswirksamkeit der Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse.[1] Ist eine neu errichtete Krankenkasse für den Versicherten zuständig, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag, an dem die Errichtung der Krankenkasse wirksam wird.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.2 Unständig Beschäftigte

Die Mitgliedschaft unständig Beschäftigter endet, wenn das Mitglied die berufsmäßige Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht nur vorübergehend aufgibt, spätestens mit Ablauf von 3 Wochen nach dem Ende der letzten unständigen Beschäftigung[1]; sie endet aber, sobald feststeht, dass länger als nur vorübergehend, also länger als 3 Wochen, keine unständige Beschäftigung meh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft der nach dem KSVG Versicherten endet mit dem Tage, an dem die Versicherungspflicht auf Grund der Feststellung der Künstlersozialkasse endet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.8 Teilhabe am Arbeitsleben

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben endet mit dem Ende der Maßnahme, bei Weiterzahlung des Übergangsgeldes mit Ablauf des Tages, bis zu dem Übergangsgeld gezahlt wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.6 Praktikanten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Praktikanten beginnt mit dem Tag der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit,[1] bzw. bei von zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt sie mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld

Die Mitgliedschaft der Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III endet mit Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung bezogen wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.7 Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen beginnt mit dem Beginn der Tätigkeit in den anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ist neben der Versicherungspflicht und der Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung) auch die Dauer (Beginn und Ende) des Versicherungsverhältnisses gesetzlich geregelt. Da die Dauer des Versicherungsverhältnisses auch Zeiten ohne Beitragsleistung erfasst, spricht das Gesetz hie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1 Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft ist ein umfassendes Rechtsverhältnis, das aufgrund der Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung für den Versicherungspflichtigen oder Versicherungsberechtigten begründet wird. Personen, die in der Krankenversicherung mitversichert sind[1], erwerben keine Mitgliedschaftsrechte. Sie haben gegenüber der Krankenkasse, bei der sie kostenfrei mit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.9 Rentner

Das Ende der Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Rentnern ist grundsätzlich an die Dauer des Rentenbezugs geknüpft. Sie fällt mit Ablauf des Monats weg, für den die Rente letztmalig gezahlt wird. Wird die Rente eingestellt oder entzogen, endet die Mitgliedschaft mit dem Ablauf des Monats, in dem der Wegfall oder der Entzug der Rente unanfechtbar geworden ist. Wird di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankengeld / 2 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

2.1 Versicherungspflichtige Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld besteht.[1] Das gilt auch bei einer Fortsetzungserkrankung, wenn die ärztliche Feststellung darüber spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende des vorhergehenden Bewilligungsabschnitts erfolgt.[2] Dazu ist es erforde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.1 Beschäftigte

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[1] Das gilt auch entsprechend für die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen, die eine Tätigkeit in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen ausüben, versicherungspflichtiger Prakt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld/Unterhaltsgeld

Die Mitgliedschaft von Beziehern von Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld oder Unterhaltsgeld beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.[1] Der Leistungsbezug löst die Versicherungspflicht aus.[2] Soweit der Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsförderung wegen Eintretens einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht, beginnt die Versicherungspflicht und die Mitgli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.2 Streik/Aussperrung

Die Mitgliedschaft bleibt für die gesamte Dauer dieses Arbeitskampfes erhalten. Bei Unterbrechung der Beschäftigung gegen Entgelt wegen eines nicht rechtmäßigen Arbeitskampfs besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis für längstens einen Monat fort. Während dieses einen Monats ist der Betroffene weiter Mitglied seiner Krankenkasse. Nach Ablauf des Monats en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.11 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Mitgliedschaft von Beschäftigten, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei[1] werden, erlischt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nur dann, wenn das Mitglied der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis über die Austrittsmöglichkeit den Austritt erklärt. Wird dieser Austritt nicht fristgerecht erklärt, wird die Mitgliedschaft auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.3 Bisher Nichtversicherte

Für den Beginn und das Ende der Mitgliedschaft der Versicherungspflichtigen (zuvor Nichtversicherte) gelten die Regelungen der Krankenversicherung entsprechend.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4 Obligatorische Anschlussversicherung

4.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Ende der Familienversicherung Bei Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, wird die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung ab dem Tag des Ausscheidens aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung fortgesetzt.[1] Die Krankenkasse hat den Versicherten über die Austrittsm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.10 Bisher Nichtversicherte

Die Mitgliedschaft von ehemals Nichtversicherten[1] endet mit Ablauf des Vortags, an dem ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird, oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird. Dies gilt nicht für Empfänger von Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des SGB XII.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.3 Bezug von Entgeltersatzleistungen/Elternzeit

Die Mitgliedschaft des zuvor versicherungspflichtigen Mitglieds besteht bei Anspruch auf Krankengekd oder Mutterschaftsgeld oder dem Bezug dieser Leistungen, dem Bezug von Elterngeld oder während der Elternzeit fort (Beitragsfreiheit). Das gilt auch, wenn von einem anderen Rehabilitationsträger während einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation (Rehabilitationsleistung)...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.11 Bisher Nichtversicherte

Für den Personenkreis[1] beginnt die Mitgliedschaft mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland. Für Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder Staatsangehörige der Schweiz sind, beginnt mit dem ersten Tag der Geltung der Niederlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.4 Passives Mitgliedschaftsverhältnis

Der Beendigungstatbestand in § 191 Nr. 4 SGB V sieht vor, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes endet, wenn anzunehmen ist, dass ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts nicht mehr besteht. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb eines Zeitraums von mindestens 6 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Aufgrund dieser Fiktionsregelung, die einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung Bedeutung hat, bleibt die an die entgeltliche Beschäftigung geknüpfte Versicherungspflicht der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Ende der Familienversicherung

Bei Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, wird die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung ab dem Tag des Ausscheidens aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung fortgesetzt.[1] Die Krankenkasse hat den Versicherten über die Austrittsmöglichkeiten zu informieren. Der Versicherte kann der Überleitung in die f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2 Pflegeversicherung

2.1 Beginn der Mitgliedschaft Die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte der Mitglieder der bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen entsprechen denen der Mitglieder der Krankenkassen. Das gilt auch für die Begründung der Mitgliedschaft. Mitglieder der Pflegeversicherung sind alle Personen, die in der Krankenversicherung, auch nach dem KSVG oder dem KVLG 1989, als Mitgl...mehr