Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Einnahme aus Leistungen

Rn. 741 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das Merkmal Leistung ist wie in § 22 Nr 3 EStG, also als ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Somit fallen alle Arten von Vermögentransfers unter dem Leistungsbegriff, somit sowohl Geldleistungen als auch Sach- und Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen. Dabei muss die Leistung zurückzuführen sein auf das Verhältnis des Leistu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tausch von Anteilen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen

Rn. 1455 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff des Tausches in § 20 Abs 4a S 1 EStG beinhaltet, dass hingegebener Tauschgegenstand und erhaltener Tauschgegenstand Anteile an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung sind. Der StPfl muss somit (Alt-)Anteile hingegeben und (Neu-)Anteile erhalten haben, oder es muss sich um einen Vorgang handeln, bei dem ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entspannung / 3 Entspannung im Unternehmen und Möglichkeiten im BGM

Schon ein nur 16 Minuten dauerndes Entspannungsverfahren steigert die Leistung um bis zu 30 %. Dieses Ergebnis einer Studie von Hudetz & Hudetz[1] zeigt deutlich, dass auch im Unternehmen kurzfristige Entspannung möglich ist. Zumal sich hier auch ein historischer Wandel vollzogen hat. Viele Entspannungsmöglichkeiten, die wir aus der Freizeit kennen, sind heute im Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Warum lohnt es sich, Gesund... / 2 Verantwortung des Arbeitgebers: Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitgeber ist aufgrund der §§ 2 ff. ArbSchG verpflichtet, neben der Verhütung von Unfällen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Ausgangslage im Unternehmen zu analysieren, z. B. über die Gefährdungsbeurteilung. Hierzu zählen sowohl die Erhebung und die Reduktion der psychischen Belastungen als auch die ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Manuelle Lastenhandhabung: ... / 8 Ausgleichssport

Neben Ausgleichsbewegungen und einer guten Arbeitstechnik bildet die persönliche Fitness eine weitere Grundlage der Gesunderhaltung. Für Beschäftigte ist es wichtig zu wissen, welche Sportart als Ausgleich zur arbeitsbedingten Belastungshaltung geeignet ist. Die Wahl der geeigneten Sportart hängt dabei sowohl von der individuellen Arbeitshaltung als auch von den persönlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2026, Rechtsprechungs... / a) Erfordernis unmittelbarer persönlicher Untersuchung

Die Klägerin der hier zu referierenden Entscheidung des BSG v. 18.9.2025 (B 3 KR 2/24 R, juris m. Anm. Plagemann, FD-SozVR 2026, 80327) bezog aufgrund während ihres Beschäftigungsverhältnisses eingetretener Arbeitsunfähigkeit (AU) nach dessen Ende (24.12.2018) von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld (KG). Der Anspruch der Versicherten auf KG (§ 44 Abs. 1 SGB V) entste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2026, Anwaltsmagazin / 4 Harsche Kritik an geplanter neuer Gesellschaftsform

An den Plänen des Bundesjustiz- und des Bundesfinanzministeriums zur Einführung der neuen Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) haben die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein heftige Kritik geübt. In ihren offiziellen Stellungnahmen zu dem im März von den Ministerien vorgestellten „Rahmenkonzept” (s. dazu näher ZAP 2026, 215 f.) führen beide Anwaltso...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2026, Rechtsprechungs... / b) Anforderungen nach Entlassung aus stationärer Krankenhausbehandlung

An einer fehlenden ärztlichen Feststellung der AU scheiterte auch der KG-Anspruch eines Klägers, der am 27.2.2018 aus einer stationären Krankenhausbehandlung entlassen wurde, und dem eine erst am 1.3.2018 persönlich aufgesuchte Ärztin AU seit dem 1. März bescheinigte (BSG, Urt. v. 18.9.2025 – B 3 KR 13/24 R). So wie bei dem oben unter a) geschilderten Sachverhalt erlosch auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 145 Folgt man den §§ 717, 719 BGB, so sind Anteile an einer OHG bzw. KG grundsätzlich nicht übertragbar; zieht man § 1069 Abs. 2 BGB hinzu, so kann an einem nicht übertragbaren Recht kein Nießbrauch bestellt werden. Allerdings handelt es sich bei § 719 BGB um eine dispositive Regelung, sodass nach allgemeiner Auffassung[1] bei Zustimmung der Gesellschafter, beispielsweis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.2 Entgeltgruppen 10 bis 13

Die Entgeltgruppe 10 ist Grundeingruppierung für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit. Beschäftigte ohne einen Abschluss i. S. d. Vorbemerkungen zu diesem Abschnitt sind bei Erfüllung des Merkmals "sonstiger Beschäftigter" ebenfalls in Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Das Merkmal "entsprechende Tätigkeit" haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 1 zu di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Bei den Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften handelt es sich um Zusammenschlüsse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft

Zusammenfassung Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ist neben der Versicherungspflicht und der Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung) auch die Dauer (Beginn und Ende) des Versicherungsverhältnisses gesetzlich geregelt. Da die Dauer des Versicherungsverhältnisses auch Zeiten ohne Beitragsleistung erfasst, spricht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter endet mit dem Tod des Versicherten oder dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft. Wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, besteht außerdem ein "Sonderkündigungsrecht".[1] In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.[2] Die S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.2 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Versicherten oder mit dem Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung entfallen. Die Mitgliedschaft bei der Pflegekasse bleibt wie die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse längstens für einen Monat erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Fortzahlung des Entgelts fortbesteht und keine Erwerbstä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3 Fortbestehen der Mitgliedschaft

In besonderen Fällen bleibt die Mitgliedschaft für Versicherungspflichtige auch dann erhalten, wenn die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr vorliegen. 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.13 Fortführung der Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung

Für Personen, die aus den unterschiedlichen Tatbeständen aus einer Versicherungspflicht ausscheiden, schließt sich nach dem Ausscheiden aus einer originären Versicherungspflicht die obligatorische Anschlussversicherung an. Die Mitgliedschaft wird automatisch als freiwillige Versicherung fortgesetzt, sofern keine Ausschlusstatbestände oder eine anderweitige Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft

Die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte der Mitglieder der bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen entsprechen denen der Mitglieder der Krankenkassen. Das gilt auch für die Begründung der Mitgliedschaft. Mitglieder der Pflegeversicherung sind alle Personen, die in der Krankenversicherung, auch nach dem KSVG oder dem KVLG 1989, als Mitglieder pflichtversichert oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.4 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter beginnt regelmäßig mit dem Tag des Beitritts zur freiwilligen Versicherung. Wird die Mitgliedschaft wegen des Ausscheidens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder nach dem Ende einer Familienversicherung begründet, beginnt sie am Tag nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Ende der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

1.2.1 Beschäftigte Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.[1] Somit wird klargestellt, dass bei Personen, die aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, die Mitgliedschaft nicht bereits im Zeitpunkt der Aufgabe der Beschäftigung, sondern erst mit Ablauf des Tages erl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

1.1.1 Beschäftigte Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[1] Das gilt auch entsprechend für die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen, die eine Tätigkeit in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen ausüben, versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 1.2 Erhalt der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Stammrecht auf Krankengeld besteht.[1] Zum Erhalt der Mitgliedschaft ist vorausgesetzt, dass der Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines Versicherungsverhältnisses oder unmittelbar im Anschluss daran entsteht. Das ist auch dann der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.4 Schwangerschaft

Die Mitgliedschaft Schwangerer bleibt erhalten, wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis zulässig aufgelöst hat oder die Schwangere unter Fortfall des Entgelts beurlaubt worden ist, sofern nicht die Mitgliedschaft nach anderen Vorschriften fortbesteht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.3 Kündigung

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung nach § 175 Abs. 4 SGB V.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.10 Rentner

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtige Rentner beginnt mit dem Tag der Rentenantragstellung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.9 Teilhabe am Arbeitsleben

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt mit dem Beginn der Maßnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.6 Praktikanten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Praktikanten endet mit dem Tag der Aufgabe der berufspraktischen Tätigkeit oder vor Aufgabe des Praktikums mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Mitgliedschaft von zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten endet mit dem Tag der Aufgabe der Beschäftigung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.12 Tod

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger endet mit dem Tod des Mitglieds.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.2 Unständig Beschäftigte

Die Mitgliedschaft unständig Beschäftigter beginnt grundsätzlich mit dem Tag, für den die Krankenkasse erstmals Versicherungspflicht festgestellt hat. Liegt dieser Tag nicht länger als einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung, beginnt die Mitgliedschaft am Tag der Aufnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.2 Beginn einer Pflichtmitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.5 Studenten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten beginnt mit dem Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder der Rückmeldung an der Hochschule.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.1 Tod

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.8 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe beginnt mit dem Beginn der Maßnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.1 Beschäftigte

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.[1] Somit wird klargestellt, dass bei Personen, die aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, die Mitgliedschaft nicht bereits im Zeitpunkt der Aufgabe der Beschäftigung, sondern erst mit Ablauf des Tages erlischt, an dem das ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.5 Studenten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.7 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, endet mit dem Ende der Maßnahme.[1] Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Tages, an dem die Maßnahme endet.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.1 Mitgliedschaft während Leistungsbezug

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.[1] Aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich auch Arbeitslosenversicherungspflicht.[2] Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge durch die Krankenkasse getragen werden. Zur Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.5 Freiwilliger Wehrdienst

Für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bei der Krankenkasse ebenso erhalten, wie für Personen, die zuvor gesetzlichen Wehr- und Zivildienst abgeleistet haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft für Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versichert sind, beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherungspflicht aufgrund der Feststellung der Künstlersozialkasse beginnt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 3 Krankenkassenwechsel

Im Zusammenhang mit der Ausübung des Krankenkassenwahlrechts beginnt die Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse mit dem Tag nach Eintritt der Rechtswirksamkeit der Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse.[1] Ist eine neu errichtete Krankenkasse für den Versicherten zuständig, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag, an dem die Errichtung der Krankenkasse wirksam wird.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.2 Unständig Beschäftigte

Die Mitgliedschaft unständig Beschäftigter endet, wenn das Mitglied die berufsmäßige Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht nur vorübergehend aufgibt, spätestens mit Ablauf von 3 Wochen nach dem Ende der letzten unständigen Beschäftigung[1]; sie endet aber, sobald feststeht, dass länger als nur vorübergehend, also länger als 3 Wochen, keine unständige Beschäftigung meh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft der nach dem KSVG Versicherten endet mit dem Tage, an dem die Versicherungspflicht auf Grund der Feststellung der Künstlersozialkasse endet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.8 Teilhabe am Arbeitsleben

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben endet mit dem Ende der Maßnahme, bei Weiterzahlung des Übergangsgeldes mit Ablauf des Tages, bis zu dem Übergangsgeld gezahlt wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld

Die Mitgliedschaft der Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III endet mit Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung bezogen wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.6 Praktikanten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Praktikanten beginnt mit dem Tag der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit,[1] bzw. bei von zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt sie mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[2]mehr