Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 5 Vorgehensweise bei Abgrenzung eines nachgehenden Leistungsanspruchs zur obligatorischen freiwilligen Anschlussversicherung

Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist es nicht zulässig, die Monatsfrist des nachgehenden Leistungsanspruchs abzuwarten, um dann festzustellen, ob die "Versicherungslücke" größer als einen Monat wird. Dies würde dazu führen, dass bei Eintritt eines Versicherungsfalles innerhalb der Monatsfrist unklar ist, ob sich Leistungsansprüche aufgrund des nachgehenden Leistungsanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 3 Kassenzuständigkeit

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Regionale Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) sind in die SVLFG eingegliedert.[1] In Angelegenheiten der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2.3.3 Freiwillige Krankenversicherung bei einer anderen Krankenkasse

Für Personen, deren Familienversicherung kraft Gesetzes endet, bestehen im Hinblick auf die Fortführung der Versicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft 2 Optionen. Einerseits können sie unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V jeder nach § 173 SGB V wählbaren Krankenkasse beitreten. Andererseits unterliegen sie grundsätzlich den Regelungen der...mehr

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Kieferorthopädische Behandlung / 4 Krankenkassenwechsel

Zur Frage der Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel hat das BSG mit 2 Urteilen[1] klargestellt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Auch nach der o. g. BSG...mehr

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Unterbrechungsmeldung / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund für die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung

In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt erhalten, solange Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (z. B. Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld) besteht, Elternzeit in Anspruch genommen oder Elterngeld bezogen wird, freiwilliger Wehrdienst geleistet wird, das Beschäftigungsve...mehr

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Obligatorische Anschlussver... / Zusammenfassung

Begriff Mit der obligatorischen Anschlussversicherung wird sichergestellt, dass für Personen, die aus einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse ausgeschieden sind, kraft Gesetzes ein weiterer ununterbrochener Versicherungsschutz begründet wird – und zwar als freiwillige Versicherung. Nach der Bewertung des Bundessozialgerichts handelt es sich hierbei um eine P...mehr

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Obligatorische Anschlussver... / 2.1 Ende der Versicherungspflicht

Bei dem Personenkreis, für den eine Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet wird, handelt es sich um die Personen, deren ursprünglich nach § 5 SGB V, einschließlich des Fortbestehens der Mitgliedschaft nach §§ 192 und 193 SGB V, bestehende Versicherungspflicht geendet hat. Das könnten u. a. Beschäftigte, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt/Auszubi...mehr

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Obligatorische Anschlussver... / 2.3.4 Nachgehender Leistungsanspruch

Der nachgehende Leistungsanspruch nach dem Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger[1] schließt die Anschlussversicherung aus. Der Ausschluss gilt allerdings nur, sofern im Anschluss an den nachgehenden Leistungsanspruch eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen werden kann. Dies gilt für nachgehende Leistungsansprüche aufgrund des Endes der Mitgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 3 Beurlaubung von Schwangeren

Wird eine Schwangere unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt, bleibt die Krankenversicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Dauer bis zum Beginn des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestehen. Für den ersten Monat nach § 7 Abs. 3 SGB IV und danach durch § 192 Abs. 2 SGB V bis zum Beginn des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Für die Zeit des Erhalts der Mitgliedschaft nach § 19...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.2 Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft darf nur angenommen werden, wenn das Mitglied einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist.mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Als Entgeltersatzleistungen werden Leistungen der Sozialversicherung bezeichnet, die an die Stelle wegfallender Entgeltansprüche treten (Kranken-, Mutterschafts-, Verletzten-, Übergangsgeld). Entgeltersatzleistungen werden i. d. R. nicht vom Arbeitgeber gezahlt. Sie unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Bei der Einkommensteuer ist der Bezug dieser Sozialleistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.3 Versicherungsschutz

Bei Krankengeldbeziehern bleibt bei Bezug des Krankengeldes nach § 44a SGB V (oder einer entsprechenden Leistung aus der privaten Krankenversicherung) in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Mitgliedschaft bestehen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.5 Rückkehr in die GKV

Endet die Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft, so treten die üblichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder in Kraft, sodass ggf. wieder zu einer Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommt. Der Grund für das Ende des Schutzes der Solidargemeinschaft ist unerheblich. Das gilt auch, wenn die Solidargemeinschaft nicht mehr als anderweitiger Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unständig Beschäftigte / 10 Leistungen

Unständig Beschäftigte haben Leistungsansprüche im gleichen Umfang wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Ausgenommen davon ist das Krankengeld. Dieser Personenkreis wird grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Der Versicherte kann aber die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. Darüber hinaus bieten die meiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / 4 Zuständige Krankenkasse

Fach- und Berufsfachschüler können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Da keine Krankenversicherungspflicht besteht, kann auch eine private Krankenversicherung gewählt werden. Bei einem Krankenkassenwechsel oder der Kündigung der Mitgliedschaft sind Fristen zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 3 Zuständige Krankenkasse

Für die Gewährung des nachgehenden Anspruchs ist die Krankenkasse zuständig, deren Mitglied der Versicherte war. Wird während eines nachgehenden Anspruchs eine neue Mitgliedschaft begründet, erhält der Versicherte die Leistungen nur aus dieser Versicherung, auch wenn die Leistungen aufgrund des nachgehenden Anspruchs günstiger wären.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebssport / 4 Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag von Fitnessstudios

Im Rahmen von sog. Firmenfitness-Mitgliedschaftsmodellen bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten Gesundheitsprogramme an, die eine weitreichende Nutzung von bundesweiten Verbundanlagen umfasst. Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung von Sportanlagen aufgrund einer Firmenfitness-Mitgliedschaft ist grundsätzlich steuerpflichtig. Dasselbe gilt für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2 Bestandschutzregelung

Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall darstellt.[1] Die Solidargemeinschaft muss am 20.1.2021 bereits bestanden haben. Sie muss seit ihrer Gründung ununterbrochen bestanden haben und dies dem Bundesgesundheitsministerium nachweisen. Alle 5 Jahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufstiegs-BAföG / 3 Zuständige Krankenkasse

Bezieher von Aufstiegs-BAföG können eine Krankenkasse nach den Bestimmungen des allgemeinen Krankenkassenwahlrechts wählen. Da keine Krankenversicherungspflicht besteht, kann auch eine private Krankenversicherung gewählt werden. Bei einem Krankenkassenwechsel oder der Kündigung der Mitgliedschaft sind Fristen zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 3 Auswirkungen auf die Pflegeversicherung

Die anerkannte Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft führt zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. zur Pflicht eine entsprechende private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Mitglieder in einer Solidargemeinschaft werden damit in dieser Hinsicht Versicherten anderer Krankenversicherungen bzw. Heilfürsorge- oder Beihilfeberechtigten gleich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unständig Beschäftigte / Zusammenfassung

Begriff Unständig Beschäftigte sind Personen, die berufsmäßig nur entgeltliche Beschäftigungen von kurzer Dauer ausüben. Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitsloh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungspflicht / 3 Ende der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht endet, wenn die Voraussetzungen für ihr Entstehen nicht mehr vorliegen. In bestimmten Ausnahmefällen – meist im Zusammenhang mit dem Übergangsrecht – können Versicherte über die Beendigung der Versicherungspflicht bestimmen. Ein Beispiel dafür stellt die Regelung in § 229 Abs. 1b SGB VI für die Rentenversicherung dar. Die Versicherungspflicht Beschäft...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 5 Folgen des Ruhens

Durch das Ruhen wird der Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Anders als bei der Sperrzeit wird durch das Ruhen infolge der Entlassungsentschädigung die Dauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht gemindert. Das bedeutet: Sofern der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpft, ergibt sich für ihn durch die Zahlung der Entlassungsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.3 Freiwillige Krankenversicherung

Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Weiterversicherung abschließen. In diesen Fällen gilt eine Ausschlussfrist von 3 Monaten. Die Ausschlussfrist gilt auch für Personen, die sofort bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme mit ihrem regelmäßigen Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.5 Frühere freiwillige Versicherung

Der Anspruch auf Leistungen ruht nicht für in der Vergangenheit aus der freiwilligen Mitgliedschaft wegen eines Beitragsrückstands ausgeschlossene Personen, die nun als Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall wieder versicherungspflichtig sind, mit ihrem früheren Beitrag aber nach wie vor im Rückstand sind. Leistungen werden jedoch weiterhin ausgeschlossen bei Beitragsrü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialbeirat / 2 Zusammensetzung/Verfahren

Der Sozialbeirat besteht aus 4 Vertretern der Versicherten, 4 Vertretern der Arbeitgeber, 3 Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank. Seine Geschäfte führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.[1] Je 3 Vertreter werden vom Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund und ein Vertreter vom Vorstand der Deutsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.3 Persönlicher Anwendungsbereich gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer

Der persönliche Anwendungsbereich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfasst alle Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, unabhängig davon, ob sie pflicht-, freiwillig oder familienversichert sind. Entscheidend ist allein der Versicherungsstatus in der GKV, nicht die Art des Beschäftigungsverhältnisses oder die Mitgliedschaft a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.1 Hebammenhilfe-Vertrag

Der GKV-Spitzenverband schließt mit den Berufsverbänden der Hebammen (DHV und BfHD) gemeinsam und einheitlich Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, abrechnungsfähigen Leistungen unter Berücksichtigung einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser), Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversichertennummer / 2 Aufbau

Die Krankenversichertennummer besteht aus den folgenden Bestandteilen: Unveränderbarer, 10-stelliger Teil, z. B. Max Mustermann A123456789 Veränderbarer, 9-stelliger Teil (Institutionskennzeichen), z. B. 100696012 Da bei verschiedenen Anwendungen datentechnisch nur ein Feld zur Verfügung steht, erhält die komplette Krankenversichertennummer eine zusätzliche Prüfziffer, sodass s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufstiegs-BAföG / 2 Familienversicherung oder freiwillige Krankenversicherung

Das Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG) zählt nicht zum Gesamteinkommen und ist daher nicht auf die Einkommensgrenze für die Familienversicherung anzurechnen.[1] Der Bezieher von Aufstiegs-BAföG kann sich daher bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen familienversichern. Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, kann der Meisterschüler die Mitgliedscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungspflicht / 2 Beginn der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen mit Beginn dieses Tages. Die Anmeldung durch den Arbeitgeber bei einer Beschäftigung hat nur formelle Bedeutung. Der vollwertige Versicherungsschutz der Pflichtmitglieder besteht vom ersten Tag der Versicherungspflicht an. In der Krankenversicherung ist sie mit der Mitgliedschaft verbunden. Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 9 Fortsetzungserkrankung

Eine Fortsetzungserkrankung ist spätestens am nächsten Werktag nach dem vorhergehenden Bewilligungsabschnitt ärztlich festzustellen.[1] Praxis-Beispiel Ärztliche Feststellung Ein versicherungspflichtig Beschäftigter ist seit dem 2.2. arbeitsunfähig krank und hat Anspruch auf Krankengeld. Der behandelnde Arzt hat die Arbeitsunfähigkeit bis zum 16.2. (Samstag) bescheinigt. Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 1.1 Weiterversicherung nach Ende der Familienversicherung

Die Kasse muss den Versicherten über das Ende der Familienversicherung informieren. Für Kinder, deren Familienversicherung z. B. wegen Erreichen einer Altersgrenze endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort (obligatorische Anschlussversicherung). Dies gilt nicht, wenn innerhalb von 2 Wochen nach H...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.3.1 Keine Zuständigkeit der Krankenkasse

Kann die Krankenkasse nach Prüfung der eingegangenen Arbeitgeberanfrage keine Zuständigkeit feststellen, übermittelt die Krankenkasse eine Rückmeldung mit dem Rückmeldegrund "1 = unzuständige Krankenkasse/ unbekannte Person" an den Arbeitgeber. Diese Rückmeldung erfolgt durch die Krankenkasse aber nur, wenn die angefragte Person nicht bekannt ist, für den angefragten Zeitpunkt ...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 3 Melderechtliche Auswirkungen

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung/Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht weiter fort[1], während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- und Versorgungskrankengeld. Diese Tatbestände lösen, soweit sie mindestens einen vollen Kalendermonat umfassen, die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung nach der DEÜV ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 3.2 Erstattung des Versichertenanteils

Die Krankenkasse zahlt den von den Versicherten an der kieferorthopädischen Behandlung geleisteten Anteil (20 % bzw. 10 %) zurück, wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist. Hierfür ist vom Versicherten gegenüber der Krankenkasse ein entsprechender Nachweis in Form einer – ggf. formlosen – Bestä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine sog. Solidargemeinschaft kann unter bestimmten Umständen anstelle einer gesetzlichen oder privaten Kranken- oder Pflegeversicherung den gesetzlich geforderten Versicherungsschutz sicherstellen. Nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen gilt sie als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall und verhindert damit die obligatorische Anschlussversicherung bzw. die Pfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Todesfall / 1 Versicherung von bisher Familienversicherten nach Tod des Arbeitnehmers

Mit dem Tod des Versicherten endet auch seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die bisher familienversicherten Angehörigen[1] wird – nachrangig gegenüber einem anderweitigen Versicherungsschutz – eine obligatorische Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet. Durch eine möglichst rasche Antragstellung auf Hi...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.3 Beiträge zu Berufshaftpflichtversicherungen oder Berufsverbänden

Zum Arbeitslohn gehören Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte übernimmt, weil die Anwälte zum Abschluss der Versicherung gesetzlich verpflichtet sind. Sie haben somit ein eigenes Interesse daran, weil sie andernfalls ihren Beruf nicht ausüben können. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers scheide...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 1 Grundsatz

Jeder Einwohner Deutschlands soll über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Um das sicherzustellen, wurden eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen eingeführt. Zum einen eine Pflichtversicherung für ansonsten nicht krankenversicherte Personen[1], zum anderen die obligatorische Anschlussversicherung.[2] Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterbrechungsmeldung / 3.1 Wie werden verschiedene Unterbrechungstatbestände hintereinander bewertet?

Das Bundessozialgericht[1] hat entschieden, dass eine fortbestehende Mitgliedschaft in der Krankenversicherung rechtlich dieselbe Qualität hat wie die ursprünglich durch das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis begründete. Treffen mehrere Unterbrechungstatbestände unterschiedlicher Art aufeinander, sind die Zeiten der einzelnen Arbeitsunterbrechungen nicht zusammenzurechnen....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.5 Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während des Krankengeldanspruchs bestehen.[1] Eine freiwillige Versicherung[2] oder eine Familienversicherung[3] wird durch den Krankengeldanspruch nicht berührt. Vom Krankengeld sind keine Beiträge zu entrichten.[4] Die Beitragsfreiheit wirkt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen aus, die neben dem Krankengeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Todesfall / Zusammenfassung

Begriff Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis und das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall. Daraus können sich jedoch Ansprüche für die Hinterbliebenen ergeben. Der Tod des Arbeitgebers (als natürliche Person) führt grundsätzlich zum Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Aus arbeitsrechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 4.2 Abmeldung bei Ende der Beschäftigung

Endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, bevor die Arbeit wieder aufgenommen wird, z. B. keine Arbeitsaufnahme nach Beendigung des Elterngeldbezugs/der Elternzeit, muss vom Arbeitgeber eine zusätzliche Abmeldung erstellt werden. Als Arbeitsentgelt ist in diesem Fall der Betrag "000000" EUR anzugeben. Das bis zum Beginn der Unterbrechung erzielte Arbeitsentgelt wu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonus (für gesundheitsbewus... / 1.3 Schutzimpfungen

Die Teilnahme an Schutzimpfungen nach § 20i SGB V sollen die Krankenkassen mit einem Bonus honorieren. Praxis-Beispiel Satzungsregelung einer Krankenkasse:Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten Versicherte die sich gesundheitsbewusst verhalten, erhalten einen Bonus, wenn sie regelmäßig Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten: nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / 3 Familienversicherung/freiwillige Krankenversicherung

Der Fach- oder Berufsfachschüler kann sich bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen familienversichern. Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, kann der Fach- oder Berufsfachschüler seine Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen.[1] Freiwillig krankenversicherte Fach- oder Berufsfachschüler sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.3 Keine Rückwirkung

Die Anerkennung der Solidargemeinschaft durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgt zukunftsbezogen und kann ihre Wirkung erst ab der Bestätigung des Ministeriums entfalten. So soll verhindert werden, dass bestehende Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung rückabgewickelt werden müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Summenbeitragsbescheid / 3 Summenbeitragsbescheid für nicht gemeldete Arbeitnehmer

Wurde das Wahlrecht zur Krankenversicherung nicht ausgeübt, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers zu der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers in Anlehnung an die beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers. Seit 1.1.2022 bis laufend gelten folgende Zuwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 4.2 Zuverlässigkeit

Die Zuverlässigkeit ist eng verbunden mit der persönlichen Integrität des Menschen. Ungeeignet ist z. B. ein Mitarbeiter, der in der Vergangenheit bereits seine Verschwiegenheitspflicht verletzt hat. Der Steuerberater sollte daher einen "Freiwilligen" benennen, dessen Kenntnisse fördern, ihn unabhängig der gesetzlichen Vorschriften umfassend unterstützen und v. a. die Aufgab...mehr