Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 5 Übernommene berufsständische Vereinsbeiträge: Überwiegend eigenbetriebliches Interesse muss bewiesen werden

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für die Mitgliedschaft seines Mitarbeiters in einem (berufsständischen) Verein, führt die Kostenübernahme beim Arbeitnehmer nur dann nicht zum Zufluss eines geldwerten Vorteils, wenn der Arbeitgeber im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse gehandelt hat. Dies geht aus dem Urteil des BFH vom 12.2.2009[1] hervor. Ist das Arbeitg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 3 Vom Arbeitgeber-Unternehmen übernommene Kammerbeiträge sind als Arbeitslohn zu beurteilen

Mit Urteil vom 17.1.2008[1] hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich auch dann als Arbeitsentgelt einzustufen ist, wenn es für die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers ein gewisses betriebliches Eigeninteresse gibt. Die obersten Finanzrichter bestätigten damit die bisherige Finanzrechtsprechung[2] und ihre ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.2 Freiwillige oder private Krankenversicherung

Rz. 5 Es erhalten nur die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die bei einem der deutschen Aufsicht unterliegenden privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Rentner einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft kann auf freiwilliger Fortsetzung einer Pflichtmitgliedschaft bzw. Versicherungsberecht...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.3 Höhe des Zuschusses

Rz. 9 In der Zeit vom 1.7.1997 bis zum 31.12.2008 wurde für den freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentner der individuelle Beitrag der Krankenkasse zugrunde gelegt (§ 247 Abs. 1 SGB V), bei der die Mitgliedschaft des Rentners bestand. Eine Begrenzung auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen wurde aufgehoben. Ab 1.1.2009 wurde der Zuschuss i...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.3.1 Maßnahmen zur Umsatzsteigerung

Als Maßnahmen zur Umsatzsteigerung kommen in Betracht: Maßnahmen zur Stammkundenbindung: Kunden-Rundschreiben/Info-Briefe/Mailings Persönliche Gespräche und Befragungen zur Kundenzufriedenheit Kundentelefonate zur Zufriedenheitsbefragung (Telefonmarketing) Regelmäßige Kundenbesuche ("Kontaktpflege") Kundenveranstaltungen ("Events") Kulanter Umgang mit Beschwerden Glückwünsche zu per...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 2 Regelungszweck und Regelungsinhalt

Rz. 5 Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge – und damit auch die in Abschn. XI geregelte Altersvorsorgezulage (AVZ) – soll grds. nur einem bestimmten Personenkreis zugutekommen, nämlich den durch die Rentenstrukturreform und den flankierenden Maßnahmen im öffentlichen Dienst Betroffenen. Daran hat der Gesetzgeber trotz entsprechender Aufforderungen[1] nichts –...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3 Begünstigte nach § 10a EStG

Rz. 7 Nach § 10a sind grds. 3 Personenkreise zulageberechtigt: Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Besoldungsempfänger (Beamte) und gleichzustellende Personen. Die Personen müssen, damit sie begünstigt sein können, seit dem Vz 2010 nicht mehr unbeschränkt stpfl. sein, sondern Ankn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 EStG umschreibt den Kreis der Stpfl., die eine Altersvorsorgezulage nach Abschn. XI beanspruchen können. Da die Zulageregelung nach den ersten Gesetzentwürfen im Gesetzgebungsverfahren zunächst zusammen mit dem (alternativen) Sonderausgabenabzug in § 10a EStG geregelt war[1] und erst im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens in Abschn. XI des EStG verselbstständigt word...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1.1 Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten.[1] Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.[2] Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen.[3] Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag Wer durch die Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach dem Bundeselterngeld-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 4.2 Abmeldung bei Ende der Beschäftigung

Endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, bevor die Arbeit wieder aufgenommen wird (z. B. keine Arbeitsaufnahme nach Beendigung des Elterngeldbezugs/der Elternzeit), muss vom Arbeitgeber eine zusätzliche Abmeldung erstellt werden. Als Arbeitsentgelt ist in diesem Fall der Betrag "000000" EUR anzugeben. Das bis zum Beginn der Unterbrechung erzielte Arbeitsentgelt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Einnahme aus Leistungen

Rn. 741 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Merkmal Leistung ist wie in § 22 Nr 3 EStG, also als ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Somit fallen alle Arten von Vermögentransfers unter dem Leistungsbegriff, somit sowohl Geldleistungen als auch Sach- und Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen. Dabei muss die Leistung zurückzuführen sein auf das Verhältnis des Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tausch von Anteilen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen

Rn. 1455 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Begriff des Tausches in § 20 Abs 4a S 1 EStG beinhaltet, dass hingegebener Tauschgegenstand und erhaltener Tauschgegenstand Anteile an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung sind. Der StPfl muss somit (Alt-)Anteile hingegeben und (Neu-)Anteile erhalten haben, oder es muss sich um einen Vorgang handeln, bei dem ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.1 Arbeitnehmer

Der Anspruch steht Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse zu, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Die Art des Versicherungsverhältnisses (z. B. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft) ist unerheblich. § 44 Abs. 2 SGB V (Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld) ist zu beachten. Der Anspruch ist au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.3 Vorruhestandsgeldbezieher

Soweit diese Personen als Beschäftigte bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuss wegen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hatten, bleibt der Anspruch für die Dauer der Vorruhestandsleistungen erhalten. Für die Höhe des Zuschusses ist das Vorruhestandsgeld[1] bis zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.2 Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde vom Bundesministerium für Gesundheit 2024 auf 1,7 % (2023: 1,6 %) festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist 2024 somit ein Beitragssatz i. H. v. 8,15 % (14,6 % + 1,7 % = 16,3 % : 2) zu berücksichtigen (2023: 14,6 % + 1,6 % = 16,2 % : 2 = 8,1 %). Sollte der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % maßgeblich sein, beträgt der Beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.1.2 Versicherter ohne Anspruch auf Krankengeld

Für Arbeitnehmer, die bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z. B. Personen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden), ist für die Beitragszuschussberechnung der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen. Auch für diese Arbeitnehmer wird der kassenindividuel...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Begriff der Familienstiftung

Rz. 60 Eine rechtsfähige Stiftung i. S. d. §§ 80 ff. BGB ist in bürgerlich-rechtlicher Hinsicht eine rechtsfähige Organisation (Verwaltung), die keine Mitglieder hat und bestimmte, durch den Stiftungsakt festgelegte Zwecke mithilfe eines Vermögens verfolgt, das diesen Zwecken dauerhaft gewidmet ist.[1] Destinatäre, die nach dem Stiftungszweck begünstigt sind, haben keine mit...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.2 Verschmelzungsvertrag

Rz. 4 Für den Verschmelzungsvertrag besteht grundsätzlich das Erforderniss der notariellen Beurkundung, § 6 UmwG, allerdings wird dieser Formmangel durch Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geheilt. Der Verschmelzungsvertrag hat nach Maßgabe der §§ 5 und 29 UmwG sowie bei Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften auch nach Maßgabe von § 40 UmwG f...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.15 Sonstiges

Rz. 280 In diesem Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5633–5644) sind – wie in den Vorversionen – auch in der Kerntaxonomie-Version 6.7 der "für die Genossenschaft zuständige Prüfungsverband" (Rz. 277), die "Zahl der Aktien, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane gehalten werden", die "Angabe der Geschäfte, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane getä...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.7.2 Rechtsfolgen der Eintragung

Rz. 26 Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers zieht gem. § 20 UmwG nachstehende Rechtsfolgen nach sich: Übergang des Vermögens der übertragenden Rechtsträger (inkl. Verbindlichkeiten) auf den übernehmenden Rechtsträger. Automatisches Erlöschen der übertragenden Rechtsträger. Die Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger w...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.4 Verschmelzungsbericht

Rz. 12 Der in § 8 UmwG normierte Verschmelzungsbericht ist durch die Vertretungsorgane der beteiligten Rechtsträger – für jeden Rechtsträger einzeln oder nach § 8 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwG auch gemeinsam – zu erstellen. Er umfasst gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz UmwG die Berichterstattung über die Verschmelzung, den Verschmelzungsvertrag oder seinen Entwurf. Konkret ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 1 Überblick

Rz. 1 Die Verschmelzung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem oder mehreren Rechtsträger(n) auf einen anderen (ggf. neu geschaffenen) Rechtsträger i. S. d. Gesamtrechtnachfolge. Als Rechtsträger einer Verschmelzung kommt dabei grundsätzlich ein Großteil der Rechtsformen des inländischen Rechts in Betracht. Die Vorschriften des UmwG beziehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.3 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter bei der Krankenkasse endet, wenn das unständig beschäftigte Mitglied die unständige Beschäftigung nicht nur vorübergehend aufgibt; die Mitgliedschaft endet jedoch spätestens nach Ablauf von 3 Wochen nach dem Ende der letzten unständigen Beschäftigung.[1] Wird innerhalb des 3-Wochenzeitraums eine versicherungspflichtige Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.2 Beginn der Versicherungspflicht

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter beginnt bei der Krankenkasse mit dem Tag der Aufnahme der unständigen Beschäftigung, für die die – vom Beschäftigten oder Arbeitgeber – gewählte Krankenkasse erstmalig Versicherungspflicht in der Krankenversicherung festgestellt hat.[1] Mit der Krankenversicherungspflicht beginnt auch die Versicherungspflicht in der Pflege- und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 10 Leistungen

Unständig Beschäftigte haben Leistungsansprüche im gleichen Umfang wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Ausgenommen davon ist das Krankengeld. Dieser Personenkreis wird grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Der Versicherte kann aber die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. Darüber hinaus bieten die meiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / Zusammenfassung

Begriff Unständig Beschäftigte sind Personen, die berufsmäßig nur entgeltliche Beschäftigungen von kurzer Dauer ausüben. Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitsloh...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.6 Persönliche Amtszeit der Betriebsratsmitglieder

Von dem Amt des Organs Betriebsrat ist das Amt der Betriebsratsmitglieder, die persönliche Mitgliedschaft im Betriebsrat, zu unterscheiden. Regelmäßig fallen Amtszeit des Organs und des persönlichen Mitglieds zusammen.[1] Die persönliche Mitgliedschaft kann jedoch schon vorher nach dem Katalog des § 24 Abs. 1 BetrVG erlöschen durch: Niederlegung des Betriebsratsamts, Beendigun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.2 Mitglieder der beratenden Fachausschüsse

Rz. 4 Wie aus den entsprechenden Satzungen der KVen und der KBV hervorgeht, sind deren Absichten erkennbar, möglichst alle ärztlichen/psychotherapeutischen KV-Mitglieder an der Wahl der beratenden Fachausschüsse zu beteiligen, weil für sie die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Gruppierungen der KV-Mitglieder an erster Stelle steht. Den beratenden Fachausschüssen für haus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.4 Mitglieder von Solidargemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 45 Seit dem 1.7.2023 werden auch Mitglieder von Solidargemeinschaften (§ 176 Abs. 1 SGB V) in die Beitragsübernahme nach § 174 einbezogen. Für die Krankenversicherung gelten Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 entsprechend. Für die Pflegeversicherung (§§ 21a Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 4a SGB XI) gelten Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 entsprechend. Rz. 46 Personen sind gr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.1.2 Veränderbarer und unveränderbarer Teil der Krankenversichertennummer (Satz 2)

Rz. 7 Das Gesetz schreibt eine zweiteilige Krankenversichertennummer vor. Der erste unveränderbare Teil ist dem Versicherten auch nach einem Wechsel der Krankenkasse zuzuordnen. Sichergestellt wird also ein bleibender Bezug zum Versicherten. Rz. 8 Demgegenüber wird durch den zweiten veränderbaren Teil der Bezug zur Krankenkasse und bei Familienversicherten zum Mitglied, dem S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.21 Versicherte Beschäftigte nach SGB VII (§ 28a Abs. 12)

Rz. 156 Letztendlich erweitert Abs. 12 den Kreis der Beschäftigten, für die eine Meldung abzugeben ist. Hiernach hat der Arbeitgeber auch für ausschließlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Beschäftigte mit beitragspflichtigem Entgelt Meldungen nach den Abs. 1 und 3 Satz 2 Nr. 2 (Entgeltmeldungen) abzugeben. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte ausschließlich au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.6.3 Amtszeit (Sätze 5 bis 7)

Rz. 30 Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrats beträgt 5 Jahre (Satz 5). Die Amtszeit kann um eine zweite Amtszeit verlängert werden (Satz 6). Hierdurch wird sichergestellt, dass verschiedene Akteurinnen und Akteure ihre Erfahrungen und Kenntnisse in die Stiftungsarbeit einbringen können. Daneben trägt der Wechsel der Mitglieder des Stiftungsrats auch zur Unabhängigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.2 Beitragsübernahme/Zuschussregelung zur privaten Pflegeversicherung nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 28 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 1 bezieht für eine Beitragsübernahme zur privaten Pflegeversicherung den Personenkreis nach § 22 Abs. 1 SGB XI ein. Das sind freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, denen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit privat abzusichern. Es wird jedoch allgemein kein Anwendungsbereich für di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.19 Mitglieder berufsständischer Einrichtungen (§ 28a Abs. 10)

Rz. 148 Die Vorschrift trifft eine spezielle Regelung für den Fall, dass der betreffende Beschäftigte Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist. Das sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Arbeitnehmer, die aufgrund einer gesetzlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.1 Systematik der Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 12 Grundsätzlich sind auch Bezieher von Alg in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle Personen einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI). Damit sind Bezieher von Alg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.1 Selbstbehalt (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass sowohl pflicht- als auch freiwillig versicherte Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt; Satz 1). Der Tarif wird aufgrund einer Ermessensentscheidung des Satzungsgebers (z. B. Verwaltungsrat) eingeführt. Eine vollständige Übernah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.3 Umfang des Anspruchs nach Abs. 2

Rz. 39 Abs. 2 bestimmt ausdrücklich, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlungen nach Maßgabe des § 174 übernimmt. Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Einbezogen sind insoweit allerdings nur Zahlungsverpflichtungen des Leistungsempfängers gegenüber einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Gegenüber anderen Institutionen, etwa einem Unternehmen zur pri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.1 Einführung

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 den Begriff des Versicherten als Voraussetzung für die Meldepflicht gewählt, obwohl die Regelung konzeptionell an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 Abs. 1 anknüpft (dazu auch Rz. 27). Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger ist gehalten, der Einzugsstelle (Krankenkasse – vgl. § 28h Abs. 1) jeden in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.2 Sonderkündigung (Satz 2, 3)

Rz. 16a Die Mitgliedschaft kann frühestens zum Ablauf der Mindestbindungsfrist, aber nicht vor Ablauf der Mindestbindungsfrist nach § 175 Abs. 4 Satz 1 gekündigt werden (Satz 2). Eine frühere Kündigung des Wahltarifs durch das Mitglied oder den Versicherten kann frühestens nach dem Ablauf der Mindestbindungsfrist wirksam werden. § 175 Abs. 4 Satz 6, wonach die Krankenkasse e...mehr