Rz. 280

In diesem Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5633–5644) sind – wie in den Vorversionen – auch in der Kerntaxonomie-Version 6.7 der "für die Genossenschaft zuständige Prüfungsverband" (Rz. 277), die "Zahl der Aktien, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane gehalten werden", die "Angabe der Geschäfte, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane getätigt wurden", die "Angabe der Mitgliedschaft in anderen Kontrollgremien" sowie die "Zahl der Aktien jeder Gattung der während des Geschäftsjahres im Rahmen des genehmigten Kapitals gezeichneten Aktien des Mutterunternehmens" anzugeben. Inhaltliche Überschneidungen bestehen zu den unter Rz. 276 erwähnten Angaben. Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 wurde die durch das BilRUG neu geschaffene handelsrechtliche Angabepflicht des § 285 Nr. 15a HGB (Angabe des Bestehens von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen) mit der neu geschaffenen Berichtsposition "Angabe über das Bestehen von Genussscheinen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, aus denen das Mutterunternehmen verpflichtet ist" (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5643–5644) in diesem Abschnitt umgesetzt (Rz. 274).

Hinsichtlich der unter diesem Abschnitt zusammengefassten Angaben gelten die Ausführungen unter Rz. 272 sinngemäß.

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