Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerkammern / 1.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Beitragspflichtig zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind alle im Land Bremen tätigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2026: 603 EUR monatlich).[1] Als Arbeitnehmer gelten insbesondere auch im Homeoffice Beschäftigte und Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind und deshalb als arbeitnehmerähnliche Personen eingestuft werden. Ein Arbei...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / c) Sonderfall: Dauervollstreckung, wenn der Erbe bereits zuvor Mitgesellschafter war

Mit Beschluss v. 12.3.2024[67] hat der BGH entschieden, dass ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil auch dann der vom Erblasser angeordneten Dauertestamentsvollstreckung unterliegt, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. Diese Aussage ist m.E. auf GbR-Anteile übertragbar.[68] Vorausgesetzt ist hier wie dort selbstverständlich, dass der Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Spaltung (§ 1 Abs 1 Nr 1 2. und 3. Alt UmwStG iVm §§ 123–173 UmwG)

Tz. 23 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 123 UmwG unterscheidet zwischen folgenden zivilrechtlichen Arten der Spaltung: a) Aufspaltung (§ 123 Abs 1 UmwG) Bei diesem Umkehrfall der Verschmelzung kann der übertragende Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen aufspalten: zur Aufnahme durch gleichzeitige Übertragung der Vermögensteile jeweils als Gesamtheit auf andere ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Formwechsel

Tz. 110 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Bedingungen, unter denen ein ausl Formwechsel vom UmwStG erfasst wird, weichen tw von denen bei übertragenden Umw ab. Das hat zum einen mit dem fehlenden Vermögensübergang zu tun. Zum anderen sind die Modalitäten tw andere, unter denen es im Ausl zu einem Wechsel der Rechtsform kommen kann. ZT reicht hierfür die bloße Vertragsänderung a...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 1. Geltung einer Fortsetzungsklausel

Mangels abweichender Vereinbarung scheidet der BGB-Gesellschafter, der OHG-Gesellschafter und der Komplementär mit dem Tod aus, vgl. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB bzw. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB, ggf. i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB. Seine Mitgliedschaft erlischt[18] und kann somit nicht der Testamentsvollstreckung unterliegen. Die gleiche Folge tritt ein bei Geltung einer Fortsetzungsklausel,...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 1. Ältere Rechtsprechung (RG und früher BGH)

Die Rspr. des RG und die ältere Rspr. des II. Senats des BGH hatte eine Testamentsvollstreckung an Anteilen einer werbenden Gesellschaft bei geltender Nachfolgeklausel für gänzlich ausgeschlossen gehalten.[30] Der Testamentsvollstreckung unterliege (nur) der Nachlass; die Rechtsstellung des Gesellschafter-Erben in der Gesellschaft bestimme sich jedoch ausschließlich nach Ges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Verwertungsverbote

Rz. 415 [Autor/Stand] Die Rechtswidrigkeit der Anordnung einer TÜ, die unter völliger Umgehung der Voraussetzungen des § 100a StPO (z.B. kein Tatverdacht oder Verdacht einer Katalogtat oder willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug) ergangen ist, führt grds. zu einem Verwertungsverbot.[2] Ausnahmsweise ist nach Ansicht des BGH die fehlerhafte Anordnung jedoch heilbar und die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstrafrechtlicher Tatbegriff

Rz. 1319 [Autor/Stand] Zur "Tat"i.S.d. § 264 StPO gehört nach der Rspr. und überw. Lehre im allgemeinen Strafrecht – ohne Rücksicht darauf, ob materiell-rechtlich Tatein heit i.S.d. § 52 StGB (s. § 370 Rz. 860, 871, 914) oder Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB (s. § 370 Rz. 900, 915) vorliegt –, das gesamte von Anklage und Eröffnungsbeschluss betroffene Verhalten des Täters, sowei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.2 Abspaltung

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Abspaltung von gemeinnützigen eV wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des übertragenden Vereins, die sich nicht stellt, weil dieser weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Entsprechende Anwendung der §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG (§ 9 S 1 UmwStG)

Tz. 16 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 9 S 1 UmwStG sind die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG im Fall des Formwechsels einer Kap-Ges in eine Pers-Ges entspr anzuwenden (s zum Bsp Urt des BFH v 22.10.2015, BStBl II 2016, 919, wonach auch im Fall des Formwechsels einer Kap-Ges in eine Pers-Ges ein Übernahmeverlust nach Maßgabe des § 4 Abs 6 UmwStG außer Ansatz bleibt). Insoweit kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.2 Weitere Kriterien des Vergleichs

Tz. 108 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der grenzüberschreitende oder sonstige ausl Umw-Vorgang muss ferner hinsichtlich der sonstigen wesensbestimmenden Kriterien (materiell-rechtliche Strukturmerkmale) auf seine Vergleichbarkeit mit einem nach dt UmwR möglichen Umw-Vorgang überprüft werden. Bei den Umw nach dem UmwG handelt es sich um den rechtsgeschäftlichen Übergang des Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.3 Ausgliederung

Tz. 145 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der St-Befreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102). Eine Ausgliederung auf ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 77 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Problem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 99 Abs 1 UmwG stellende – Frage, ob die Vereinbarkeit gegeben ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.1 Überblick

Tz. 101 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertragenden Rechtsträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Überführung eines steuerbegünstigten Betriebs gewerblicher Art in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft

Tz. 200 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Umwandlungsrechtlich besteht die Möglichkeit der Ausgliederung gem § 123 Abs 3 UmwG, dh der übertragende Rechtsträger gliedert aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile auf einen bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieses Rechtsträgers auf den übertragenden Rechtsträger au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.1 Anwendung des § 15 UmwStG auf Aufspaltungen und Abspaltungen auf andere Körperschaften

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG gilt auch für einen gemeinnützigen eV als Übertrager (s auch UmwSt-Erl 2025 Rn 01.17). Praktische Bedeutung hat die Vorschrift nur für Fälle, in denen Auf- oder Abspaltungen auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö (im Einzelnen: Kap-Ges, Gen oder eV) erfolgen (s Tz 137). Die Teilbetriebsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 Um...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 6 Pauschale Krankenversicherung mit 13 %

Die Zahlung der pauschalen Krankenversicherung bringt dem Minijobber keine Vorteile. Obwohl der Arbeitgeber Beiträge an die Krankenversicherung zahlt, erhält er dadurch keinen Versicherungsschutz. Wer einen Minijob ausübt, muss – wenn er nicht in der Familienversicherung mitversichert ist oder in der studentischen Krankenversicherung oder der Krankenversicherung der Rentner ...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft

Zusammenfassung Begriff Es ist zu unterscheiden zwischen 2 Ausgestaltungen für Firmenfitness-Mitgliedschaften: Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betreiber eines Fitnessstudios schließt und die Mitarbeiter zur Nutzung der Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen berechtigt sind sowie Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitg...mehr

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Firmenfitness-Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff Es ist zu unterscheiden zwischen 2 Ausgestaltungen für Firmenfitness-Mitgliedschaften: Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betreiber eines Fitnessstudios schließt und die Mitarbeiter zur Nutzung der Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen berechtigt sind sowie Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Verei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 1 Lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Die Nutzung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aufgrund Firmenfitness-Mitgliedschaften, die der Arbeitgeber in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Mitgliedsausweisen seinen Arbeitnehmern ermöglicht, begründet einen lohnsteuer-und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Ist der Arbeitgeber Vertragspartner handelt es sich um Sachlohn. Dagegen sind zweckgebundene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 5 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Für Sachleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, besteht die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit 30 % nach § 37b Abs. 2 EStG. Wählt der Arbeitgeber die Steuerübernahme, ergibt sich eine vom individuellen Lohnsteuerabzug abweichende Bemessungsgrundlage. Die pauschale Lohnsteuer berechnet sich nach den Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.2 Kostenaufteilung bei Arbeitgeberangeboten

Der Sachbezug kann anhand der Kosten bemessen werden, die der Arbeitgeber seinerseits dafür aufgewendet hat, wenn die Firmenfitness-Mitgliedschaft Letztverbrauchern nicht angeboten wird.[1] In den Fällen in denen für Firmenmitgliedschaften kein üblicher Endpreis am Abgabeort[2] ermittelt werden kann und sich der Sachbezug nach der Höhe der entsprechenden Aufwendungen des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 6.1 Kein Vorsteuerabzug für Privatbereich

Die vom Arbeitgeber eingekauften Mitgliedschaftsrechte sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn die Leistungen nicht für den unternehmerischen Bereich bezogen werden. Die Mitgliedschaftsrechte werden in der Regel ausschließlich für den Privatbereich der Arbeitnehmer eingekauft und sind daher nicht für den unternehmerischen Bereich des Arbeitgebers bestimmt. Mangels Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 3 Anwendung der 50-EUR-Freigrenze

Es handelt sich um laufenden Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber sein vertragliches Versprechen, den teilnehmenden Arbeitnehmern die Nutzung bestimmter Fitnesseinrichtungen zu ermöglichen, fortlaufend durch Einräumung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit erfüllt. Der Mitgliedsausweis beinhaltet noch keinen verbrieften Anspruch auf die Nutzung der Anlagen. Es ist auch ohne Bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2 Bewertung des geldwerten Vorteils

2.1 Grundsatz: Üblicher Endpreis am Abgabeort Die Bewertung des Sachbezugs, der dem Arbeitnehmer durch den Erwerb des Mitgliedsausweises zufließt, bestimmt sich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort, vermindert um einen pauschalen Abschlag von 4 % für übliche Preisnachlässe.[1] Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung der Sportanlagen bestimmt sich demnach rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 6 Vorsteuerabzug

6.1 Kein Vorsteuerabzug für Privatbereich Die vom Arbeitgeber eingekauften Mitgliedschaftsrechte sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn die Leistungen nicht für den unternehmerischen Bereich bezogen werden. Die Mitgliedschaftsrechte werden in der Regel ausschließlich für den Privatbereich der Arbeitnehmer eingekauft und sind daher nicht für den unternehmerischen Bereich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / Entgelt

1 Lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil Die Nutzung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aufgrund Firmenfitness-Mitgliedschaften, die der Arbeitgeber in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Mitgliedsausweisen seinen Arbeitnehmern ermöglicht, begründet einen lohnsteuer-und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Ist der Arbeitgeber Vertragspartner handelt es sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.1 Grundsatz: Üblicher Endpreis am Abgabeort

Die Bewertung des Sachbezugs, der dem Arbeitnehmer durch den Erwerb des Mitgliedsausweises zufließt, bestimmt sich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort, vermindert um einen pauschalen Abschlag von 4 % für übliche Preisnachlässe.[1] Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung der Sportanlagen bestimmt sich demnach regelmäßig nicht nach den Kosten des Arbeitgebers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.2.2 Zeitliche Verteilung einmaliger Kosten

Einmalige Kosten, die entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen für einen bestimmten Zeitraum entstehen, sind auf die Laufzeit gleichmäßig zu verteilen. Wird vertraglich kein bestimmter Zeitraum vereinbart, sind einmalige Kosten auf die Mindestvertragslaufzeit oder den Zeitraum bis zur frühestmöglichen Kündigung gleichmäßig zu verteilen. Anschließend sind diese Kosten au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 6.2 Vorsteuerabzug bei Zuzahlungen durch die Arbeitnehmer

Erfolgen Zuzahlungen der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber zu den eingekauften Mitgliedsrechten, kann ein Vorsteuerabzug durch den Arbeitgeber erfolgen, da er hierdurch vollentgeltliche Umsätze ausführt. Insbesondere kann die Vorsteuer, die auf den Betrag entfällt, den der Arbeitgeber für den Firmenfitnessvertrag entrichten muss, in Abzug gebracht werden. Werden die Zuzahlunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.2.1 Aufteilung der Kosten auf die Arbeitnehmer

Entstehen dem Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer direkt zuordenbare laufende oder einmalige Kosten, sind diese den einzelnen Arbeitnehmern jeweils zuzurechnen. Entstehen dem Arbeitgeber für die registrierten Arbeitnehmer (Arbeitnehmer, die das Angebot tatsächlich angenommen haben) nicht direkt zuordenbare laufende oder einmalige Kosten, sind diese gleichmäßig auf die registr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 4 Strittige Auslegung zum überwiegend eigenwirtschaftlichen Interesse des Vertragspartners

Ein überwiegend eigenwirtschaftliches Interesse des Dritten schließt die Annahme von Arbeitslohn in der Regel aus.[1] Auch liegt kein Arbeitslohn vor, wenn der Dritte diese Rabatte einem weiteren Personenkreis im normalen Geschäftsverkehr üblicherweise einräumt (sog. "Jedermannrabatt"[2]). Soweit und in der Höhe, als Preisnachlässe auch im normalen Geschäftsverkehr unter fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.2.3 Zurechnung

Ein geldwerter Vorteil entsteht nur für Arbeitnehmer, die das Angebot tatsächlich angenommen haben (registrierte Arbeitnehmer). Auf die tatsächliche Nutzung der einzelnen Angebote durch den Arbeitnehmer kommt es nicht an. Sind dem Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der registrierten Arbeitnehmer einmalige Kosten entstanden, bestehen keine Bedenken, wenn bei der Ermittlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.2.4 Aufteilung

Die Aufteilung und Zurechnung der Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Firmenfitness-Mitgliedschaft stellt sich somit wie folgt dar:mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Mitgliedschaft und Gesellschaftsanteil

Die Summe der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters einer GbR wird im Mitgliedschaftsrecht zusammengefasst. Das Mitgliedschaftsrecht verkörpert die Rechte und Pflichten des GbR-Gesellschafters.[3] Die Mitgliedschaft ist darüber hinaus ein selbstständiges, übertragbares subjektives Recht. Dies ist nunmehr in § 711 BGB ausdrücklich geregelt.[4] Die Übertragung der Mitglie...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Die Mitgliedschaft in der GbR

Die GbR wird mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages durch 2 oder mehr Personen gegründet. Charakteristisch für die GbR ist der Zweck, den die Gesellschafter gemeinsam durch die Erbringung von Beiträgen erreichen wollen. Hinweis Betreiben eines Handelsgewerbes kann nicht Zweck der GbR sein Als gemeinsamer Zweck kommt jeder erlaubte Zweck mit Ausnahme des gemeinsamen Betre...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.4 Übertragbarkeit und Pfändbarkeit des Geschäftsanteils und Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben

Gemäß § 711a S. 1 BGB sind die Ansprüche der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Ausnahme der in Satz 2 genannten nicht übertragbar (siehe unter 1.3). Dies gilt aber nicht für die Mitgliedschaft als Ganzes oder mit anderen Worten für den Geschäftsanteil als Gesamtheit aller Mitgliedschaftsrechte.[37] Eine solche Gesellschafternachfolge unter Lebenden ist zum e...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2 Verwaltungs- und Vermögensrechte

Die Vielzahl der Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GbR lässt sich nach dem Gegenstand der jeweiligen Rechte und Pflichten in Verwaltungsrechte und -pflichten wie die Geschäftsführung und Kontrolle auf der einen Seite und die Vermögensrechte und -pflichten wie Beiträge und Gewinnbeteiligung auf der anderen Seite unterscheiden. Außerdem lassen sich die Rechte und Pf...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Überblick Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft genannt wird, ist sowohl in der Wirtschaftspraxis als auch im privaten Bereich eine beliebte und weitverbreitete Gesellschaftsform. Sie ist einfach zu gründen und für viele unterschiedliche Zwecke einsetzbar. Für die Gesellschafter einer GbR ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Rechte und Pfl...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3 Allgemeine Regeln

Für die Bestimmung und die Geltendmachung der Rechte und Pflichten der GbR-Gesellschafter gibt es einige allgemeine Regeln. Im Recht der GbR gilt der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung. Dieser Grundsatz besagt, dass eine Differenzierung zwischen den Gesellschaftern ohne sachlichen Grund grundsätzlich verboten ist. Allerdings ist dieser Grundsatz dispositiv, sodass im Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsgenossenschaften / 3 Unternehmer und Versicherte

Mitglied der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft ist entsprechend dem Gewerbezweig jeder Unternehmer. Die Mitgliedschaft beginnt mit den vorbereitenden Arbeiten für die Eröffnung des Unternehmens[1] oder bei der erstmaligen Beschäftigung von Personen. Bei vielen Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer pflichtversichert, bei einigen Berufsgenossenschaften kann sich ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verdecktes Leistungsentgelt in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins

1. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Steuerberatungsgesetzes untersagt eine leistungsbezogene Ausgestaltung der Mitgliedsbeiträge nach Art einer Gebührenordnung. 2. Die Beratungsleistungen sind allein über Mitgliedsbeiträge zu finanzieren; diese dürfen nicht als verdecktes Leistungsentgelt ausgestaltet sein. 3. Werden in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.1 Ausstellende Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen für jeden Versicherten (Mitglieder und Familienversicherte, §§ 186 ff., § 10) eine elektronische Gesundheitskarte aus. Rz. 4 Mit der elektronischen Gesundheitskarte weisen Versicherte nach, dass sie berechtigt sind Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung zu beanspruchen (Versicherungsnachweis; § 291a Abs. 1 Satz 1 HS 1). Die Karte dient au...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.1 Zwecksetzung (Abs. 1)

Rz. 22 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) sowie der Abrechnung mit den Leistungserbringern (Satz 1). Erfasst sind ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten (§ 15 Abs. 2)....mehr