Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.7.1 Einleitende Bemerkungen

Rz. 35 Die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft kann grundsätzlich sowohl durch den stillen Gesellschafter oder den Geschäftsinhaber als auch durch den Privatgläubiger eines Gesellschafters gekündigt werden.[1] Die entsprechenden Kündigungsrechte richten sich hierbei nach den Vorschriften der §§ 132 und 133 HGB.[2] Rz. 36 Hinsichtlich der Beurteilung der Kündigungsrec...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.3 Steuerrechtliche Behandlung beim stillen Gesellschafter

Rz. 66 Die steuerrechtliche Behandlung der typischen stillen Gesellschaft ist beim stillen Gesellschafter davon abhängig, ob er seine stille Beteiligung im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen hält.[1] Rz. 67 Bei einem Halten der stillen Beteiligung im Privatvermögen stellen die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG Einkünfte aus Kap...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.2.1 Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt auch dann mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis, wenn diese mit einer Freistellungsphase startet und während dieser Zeit Arbeitsentgelt gezahlt wird. Arbeitnehmer sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt vorausschauend betrachtet die maßg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 13 Auflösung und Erlöschen der Mitgliedschaft

Der Betriebsrat wird insgesamt aufgelöst[1] bei einem Rücktritt mit der Mehrheit seiner Mitglieder, wegen Auflösung durch das Arbeitsgericht, bei Sinken der Gesamtzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder unter die nach § 9 BetrVG vorgeschriebene Zahl und bei erheblicher Veränderung (mindestens 50 Arbeitnehmer) der Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer mit Ablauf von 24 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.3 Persönlicher Anwendungsbereich gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer

Grundsätzlich erfasst der Anwendungsbereich der eAU-Bescheinigung gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Nach der geltenden gesetzlichen Regelung ist jedoch nicht die persönliche Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich, sondern vielmehr der Besitz des Versicherungsstatus des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss folglich gesetzlich krankenversic...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.3 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 496 Jeder einzelne Mitunternehmer, also auch die Komplementär-GmbH, wird einkommensteuerlich (körperschaftsteuerlich) als selbstständiger Gewerbetreibender behandelt. Ausgaben eines Mitunternehmers, die dazu dienen sollen, die Beziehungen des Mitunternehmers zum Gewinn des Gewerbebetriebs in Ordnung zu bringen, die also unmittelbar mit der Erzielung der gewerblichen Eink...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 25.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 22.2 Bundesrecht

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 12 Erste Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft ist – ausweislich der Regelung des § 611a BGB – nach wie vor, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet wird. Es ist für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft jedoch nicht entscheidend, ob der Arbeitsvertrag fehlerhaft zustande gekommen ist und daher nichtig ist oder ang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 3 Obligatorische Anschlussversicherung

Für Saisonarbeitnehmer kommt abweichend von der üblichen Regelung die obligatorische Anschlussversicherung nur nach einer ausdrücklichen Beitrittserklärung des Betroffenen zustande. Die Erklärung ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Beschäftigung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.5 Wartezeit bei Versorgung mit Zahnersatz (Abs. 2)

Rz. 64 Zwar ist grundlegende Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankenbehandlung nur die Versicherteneigenschaft, die nicht zwangsläufig die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zur Folge haben muss (z. B. die nach § 10 Familienversicherten). Von der Mitgliedschaft zu unterscheiden ist der so genannte nachgehende Anspruch auf Leistungen nach § 19 Abs. 2 (vgl. die dortige...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.5 Prozessuales

Rz. 28 Der Rechtsschutz wegen rechtswidriger Wahlhandlungen ist in § 80 nur unvollkommen geregelt (so auch Rademacker, in: BeckOGK, SGB V, § 80 Rz. 17). Streitigkeiten einer Wahlanfechtung der Vertreterversammlung einer KV sind solche, für die der Sozialrechtsweg vorgesehen ist (BSG, Urteil v. 28.10.1992, 6 RKa 69/91). Richtige Klageart ist die Feststellungsklage (BSG, a. a....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.1 Aktives und passives Wahlrecht

Rz. 4 Jedes Mitglied – zum Begriff vgl. § 77 Abs. 3 – besitzt das aktive und passive Wahlrecht zur Vertreterversammlung seiner KV/KZV. Das heißt, dass jeder Vertrags(zahn)arzt, welcher der Vereinigung als Mitglied angehört und somit in die Wählerliste der KV/KZV eingetragen ist, wählen und gewählt werden kann, da weiter gehende Bedingungen, wie Altersgrenze oder Mindestdauer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.3 Inkompatibilität

Rz. 17 Verbindlich schreibt Abs. 2 Satz 2 vor, dass der Vorsitzende der Vertreterversammlung und sein Stellvertreter nicht zugleich Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes sein kann. Es gilt der Grundsatz der Inkompatibilität. In der Entscheidung des BSG (Urteil v. 28.8.1996, B 6 RKa 7/96) ist verdeutlicht worden, dass die Satzung zu Recht daran festh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.6 Versicherungs- und Beitragspflicht des Kinderkrankengeldes

Rz. 69 Das Kinderkrankengeld unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und führt – zumindest bei Pflichtversicherten – zu einem automatischen Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht/Mitgliedscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.6 Wahl des Vorsitzenden

Rz. 21 Nach Abs. 2 wählt die Vertreterversammlung in unmittelbarer und geheimer Wahl aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. "Aus ihrer Mitte" bedeutet, dass die Kandidaten für die Ämter des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden Mitglieder der Vertreterversammlung sein müssen. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen gült...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Das UmwG kennt neben der Verschmelzung,[1] der Spaltung[2] und dem Formwechsel[3] die Vermögensübertragung als 3. Umwandlungsart. Im UmwG wird die Vermögensübertragung im 4. Buch als 3. der 4 Umwandlungsarten behandelt. Es ist dabei zwischen der Vermögensübertragung auf die öffentliche Hand und die Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen zu unterscheiden. S...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 2.3.1.3 Zusätzlich anzuwendende Vorschriften

Rz. 23 Spezifizierung der allgemeinen Gegenleistungsanforderung Gem. § 181 Abs. 1 UmwG ist der übernehmende Rechtsträger zur Gewährung einer der Vermögensübertragung angemessenen Gegenleistung verpflichtet. Allerdings ist diese explizite Regelung lediglich der Formulierung im VAG a. F. geschuldet. Sie ist insofern ohne Bedeutung, als dass das UmwG grundsätzlich dem Diktat der...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.1 Spaltungs- und Übernahmevertrag

Rz. 7 Der Spaltungs- und Übernahmevertrag hat nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 UmwG folgende (Mindest-)Angaben zu enthalten:mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.3 Formwechselbeschluss

Rz. 8 Zum Wirksamwerden eines Formwechsels bedarf es gemäß § 193 Abs. 1 Satz 1 UmwG eines Formwechselbeschlusses, der gemäß § 193 Abs. 1 Satz 2 UmwG von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden und nach § 193 Abs. 3 UmwG notariell beurkundet werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei entweder der einstimmigen Zustimmung zum Formwechs...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.7.2 Rechtsfolgen der Eintragung

Rz. 31 Die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers zieht gem. § 131 UmwG nachstehende Rechtsfolgen nach sich: Übergang des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers (bei Abspaltung und Ausgliederung der/die abgespaltene/n oder ausgegliederte/n Teil/e inkl. der Verbindlichkeiten) auf den/die übernehmenden Rechtsträger. Automatisches Er...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.5.5 Rechtsfolgen der Eintragung

Rz. 25 Die Eintragung des Formwechsels in das Register zieht gemäß § 202 UmwG nachstehende Rechtsfolgen nach sich: Der formwechselnde Rechtsträger besteht in der in dem Formwechselbeschluss bestimmten Rechtsform weiter. Die Anteilsinhaber des formwechselnden Rechtsträgers sind an dem Rechtsträger nach den für die neue Rechtsform geltenden Vorschriften beteiligt, soweit ihre Be...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.6 Zustimmungserfordernis in Sonderfällen

Rz. 26 Für den Fall sog. nicht verhältniswahrender Spaltungen, d. h., die Anteile oder Mitgliedschaften der übernehmenden Rechtsträger werden den Anteilsinhabern des übertragenden Rechtsträgers nicht in dem Verhältnis zugeteilt, das ihrer Beteiligung an dem übertragenden Rechtsträger entspricht, sieht § 128 UmwG besondere Schutzvorschriften vor. Der Spaltungs- und Übernahmev...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.6.3 Barabfindungen

Rz. 28 Wird von einem Anteilseigner gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch eingelegt, ist diesem von dem formwechselnden Rechtsträger nach § 207 Satz 1 UmwG eine angemessene Barabfindung für seine umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaften anzubieten – § 71 Abs. 4 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 3 GmbHG sind insofern von der Anwendung ausgeschlossen. Die Übertragungsne...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, wobei das UmwStG den Fall der Ausgliederung unter den Regelungsbereich der Einbringung subsumiert. Rz. 87 Der Tatbestand der Einbringung ist ents...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.3 Spaltungsbericht

Rz. 17 Der in § 127 UmwG normierte Spaltungsbericht ist durch die Vertretungsorgane der beteiligten Rechtsträger – für jeden Rechtsträger einzeln oder nach § 127 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwG auch gemeinsam – zu erstellen. Er umfasst gem. § 127 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz UmwG die Berichterstattung über die Spaltung, den Spaltungs- und Übernahmevertrag oder seinen Entwurf. Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Die Spaltung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem Rechtsträger auf einen anderen bzw. mehrere andere Rechtsträger i. S. d. partiellen Gesamtrechtnachfolge. Im Gegensatz zur Verschmelzung[1] wird das Vermögen nicht als Ganzes, sondern in seiner Gesamtheit auf einen übernehmenden Rechtsträger übertragen, was zur Folge hat, dass der über...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Mitgliedschaft und Gesellschaftsanteil

Die Summe der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters einer GbR wird im Mitgliedschaftsrecht zusammengefasst. Das Mitgliedschaftsrecht verkörpert die Rechte und Pflichten des GbR-Gesellschafters.[3] Die Mitgliedschaft ist darüber hinaus ein selbstständiges, übertragbares subjektives Recht. Dies ist nunmehr in § 711 BGB ausdrücklich geregelt.[4] Die Übertragung der Mitglie...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Die Mitgliedschaft in der GbR

Die GbR wird mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages durch 2 oder mehr Personen gegründet. Charakteristisch für die GbR ist der Zweck, den die Gesellschafter gemeinsam durch die Erbringung von Beiträgen erreichen wollen. Hinweis Betreiben eines Handelsgewerbes kann nicht Zweck der GbR sein Als gemeinsamer Zweck kommt jeder erlaubte Zweck mit Ausnahme des gemeinsamen Betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.4 Übertragbarkeit und Pfändbarkeit des Geschäftsanteils und Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben

Gemäß § 711a S. 1 BGB sind die Ansprüche der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Ausnahme der in Satz 2 genannten nicht übertragbar (siehe unter 1.3). Dies gilt aber nicht für die Mitgliedschaft als Ganzes oder mit anderen Worten für den Geschäftsanteil als Gesamtheit aller Mitgliedschaftsrechte.[37] Eine solche Gesellschafternachfolge unter Lebenden ist zum e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2 Verwaltungs- und Vermögensrechte

Die Vielzahl der Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GbR lässt sich nach dem Gegenstand der jeweiligen Rechte und Pflichten in Verwaltungsrechte und -pflichten wie die Geschäftsführung und Kontrolle auf der einen Seite und die Vermögensrechte und -pflichten wie Beiträge und Gewinnbeteiligung auf der anderen Seite unterscheiden. Außerdem lassen sich die Rechte und Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 2 Teilbetrag für Rentenversicherung

Bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind[1], wird im Rahmen der Vorsorgepauschale ein Teilbetrag für die Rentenversicherung berücksichtigt. Dieser Teilbetrag beträgt 2024 – unter Beachtung der Beitragsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Überblick Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft genannt wird, ist sowohl in der Wirtschaftspraxis als auch im privaten Bereich eine beliebte und weitverbreitete Gesellschaftsform. Sie ist einfach zu gründen und für viele unterschiedliche Zwecke einsetzbar. Für die Gesellschafter einer GbR ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Rechte und Pfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3 Allgemeine Regeln

Für die Bestimmung und die Geltendmachung der Rechte und Pflichten der GbR-Gesellschafter gibt es einige allgemeine Regeln. Im Recht der GbR gilt der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung. Dieser Grundsatz besagt, dass eine Differenzierung zwischen den Gesellschaftern ohne sachlichen Grund grundsätzlich verboten ist. Allerdings ist dieser Grundsatz dispositiv, sodass im Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Guernsey

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Guernsey (Hauptort: Saint Peter Port) ist die zweitgrößte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist nicht Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Sie gehört nicht zur > Europäische Union und gehörte auch während der Mitgliedschaft des VK (> Groß...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Glaubensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Eine Glaubensgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die von einer gemeinsamen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung getragen wird. Die Freiheit des Bekenntnisses zu einer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung wird durch Art 4 GG geschützt. Nach Art 140 GG iVm Art 137 Weimarer Reichsverfassung (WRV) ist die Freiheit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.5 Abruf der zuständigen Krankenkasse durch Arbeitgeber

Arbeitgeber haben ihre Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses bei einer Krankenkasse anzumelden. Vom 01.01.2024 an können Arbeitgeber die zuständige Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband elektronisch abfragen, wenn ihnen die zuständige Krankenkasse zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung noch nicht bekannt ist. Gleiches gilt für Zahlstellen bei der Gewährung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Form und Inhalt

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sowohl der beherrschende (> Rz 41) als auch der nicht beherrschende Gesellschafter können die Tätigkeit des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausüben oder die KapGes aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses nach Außen vertreten (> Rz 7 f). Maßgebend ist das Gesamtbild der vertraglichen Verhältnisse und ihre tatsächliche Durchführung (> Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 1 Tarifrechtliche Bedeutung

Vereinigungen von Arbeitgebern können Tarifvertragsparteien sein.[1] Spitzenorganisationen von Arbeitgeberverbänden können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben.[2] § 2 TVG zählt abschließend Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern als diejenigen auf, die Tarifvertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 2 Betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung

Der Arbeitgeber kann nach den Regelungen im BetrVG zu bestimmten Gremien und Versammlungen, an denen er teilnimmt, einen Vertreter seines Arbeitgeberverbands als Berater hinzuziehen. Dies gilt für Sitzungen des Betriebsrats, die auf sein Verlangen anberaumt sind, oder zu denen er ausdrücklich eingeladen ist.[1] Voraussetzung für die Teilnahme der Arbeitgebervereinigung ist, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.3.2 Bindung an den TVöD-K

Das Krankenhaus, mit dem die/der Studierende den Studienvertrag abschließt, muss ordentliches Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA sein. Die Mitgliedschaft des Krankenhauses bei einem Mitgliedverband der VKA muss beinhalten, dass das Tarifrecht der VKA bei diesem kommunalen Arbeitgeber unmittelbar Anwendung findet, insbesondere der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Allgemeines

Tz. 121 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mitgliedsbeiträge sind die Beiträge, die von Mitgliedern einer Pers-Vereinigung (Verein) aufgr der Satzung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden (s § 8 Abs 5 KStG). Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind grds Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke abzb. Die Abziehbarkeit von Mitglie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Begriff der Realgemeinden

Tz. 32 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Realgemeinden sind auf die mittelalterlichen dt Flurverfassungen zurückzuführen. Damals galt, dass alle mit einer Hofstätte und Grundeigentum im Dorfe ansässigen Bauern ein gemeinsames Nutzungsrecht an der sog "gemeinen Mark" hatten. Unter den Begriff "Realgemeinde" in § 3 Abs 2 fallen alle entspr Arten agrar- und forstwirtsch Gen älteren Re...mehr