Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Sozialrecht / I. Systematik des Sozialrechts

Rz. 1 Das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG gebietet es dem Gesetzgeber, den sozialen Rechten und Bedürfnissen der Bürger zu entsprechen. Diese Rechte sind im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und XIV kodifiziert worden. Dabei bildet das SGB I den allgemeinen Teil dieses Regelungskomplexes und legt die Grundsätze der folgenden Bücher des SGB fest. Nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Geschäftsanteile

Rechtsprechung: BGH v. 4.8.2020 – II ZR 171/19, Gesellschaftsanteil und Einlage; BGH v. 20.11.2018 – II ZR 12/17, Gesellschafterliste – Legitimationswirkung auch bei eingezogenem Geschäftsanteil – Versammlungsleitung entgegen Satzung keine Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sämtlicher Beschlüsse – §§ 16 Abs. 1 S.1, 48; BGH v. 2.7.2019 – II ZR 406/17, §§ 16 Abs. 1 S. 1, 52, 242 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Wirkung der Kaduzierung

Rz. 21 Die Kaduzierung hat den Verlust der Mitgliedschaftsrechte für die Zukunft zur Folge – das gilt in vollem Umfang für alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten (Noack § 21 Rz. 11; auch Lutter/Hommelhoff § 21 Rz. 14). Eine Rückwirkung tritt nicht ein. Zuvor erfolgte Gewinnverteilungsbeschlüsse wirken zugunsten des ausgeschlossenen Gesellschafters (Lutt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Rechtszustand vor Eintragung

Rz. 6 § 11 Abs. 1 drückt ein Negativum aus, ohne die Rechtsfolgen davon näher zu klären. Lediglich in § 11 Abs. 2 wird die solidarische, persönliche Haftung der Handelnden festgeschrieben. Insofern hat der BGH heute die wesentlichen Streitfragen der einzelnen Stufenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 86 Ungeachtet der weitgehenden Versicherungsfreiheit sind im Falle der geringfügig entlohnten Beschäftigung hingegen in aller Regel Beiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung zu entrichten. Rz. 87 Diese muss ganz überwiegend der Arbeitgeber allein aufbringen, und zwar i.S.v. Pauschbeträgen. Das Gesetz verwendet durchgehend diesen Begriff. Außerhalb des Gesetzestexte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 29 Die Stellung des Gesellschafter-Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker ist direkt mit der Frage der Zugehörigkeit des ererbten Geschäftsanteils zum Nachlass verbunden. Die erste Frage ist hinsichtlich der Verwaltungsvollstreckung nach wie vor nicht abschließend geklärt,[34] allerdings vom Streit zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht weitgehend auf den Streit über de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 985 In Formulararbeitsverträgen entspricht es verbreiteter Praxis, für die zwischen den Parteien maßgebenden Arbeitsbedingungen ergänzend auf Tarifverträge Bezug zu nehmen. Zugleich erfüllt der Arbeitgeber mit der Aufnahme einer derartigen Klausel seine Pflicht aus § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 15 NachwG, in dem Arbeitsnachweis auf die für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Teilnahmerecht

Rz. 5 Jeder Gesellschafter hat das Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und auf rechtliches Gehör, unabhängig davon, ob er ein Stimmrecht (stimmrechtsloser Geschäftsanteil) hat (BGH GmbHR 1971, 207) oder von der Abstimmung ausgeschlossen ist (BGH NJW 1972 2225; vgl. auch Noack § 48 Rz. 6; Lutter/Hommelhoff § 48 Rz. 2, 3). Das Teilnahmerecht kann zwar in der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (g) Sekundärfolgen

Rz. 1065 Auch über mittelbare, etwa wirtschaftliche Folgen des Betriebsübergangs ist zu unterrichten, sofern diese absehbar und für die Ausübung des Widerspruchsrechts von Bedeutung sein können,[2765] insbesondere:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Die "Vorratsgründung" (Mantelgründung) – "Mantelkauf"

Rz. 28 Weitere Literatur: Berkefeld/Schmidt Die Verwendung von GmbH-Mänteln und ihre Haftungsfolgen: ein Thema von gestern?, ZIP 2010, 857; Ulmer Entschärfte Gesellschafterhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer zuvor unternehmenslosen Alt-GmbH, ZIP 2012, 1265; Podewils Unterbilanzhaftung bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung (BGH GmbHR 2012, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Vornahme eines Rechtsgeschäfts gegenüber dem Gesellschafter

Rz. 47 Als Rechtsgeschäft ist nicht nur der Abschluss, sondern auch dessen Auflösung, Kündigung oder Anfechtung zu verstehen (Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 48). Zu abw. Regelung in der Satzung vgl. § 46 Rz. 3 ff. Rz. 48 Erfasst werden Rechtsgeschäfte jeder Art, neben Verträgen auch einseitige Rechtsgeschäfte (Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) und rechtsgeschäftliche Handlungen (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Die notarielle Form

Rz. 5 Erforderlich ist die notarielle Beurkundung, die von einfacher Schriftform sowie Beglaubigung etc. zu unterscheiden ist (vgl. §§ 125 ff. BGB, speziell § 128 BGB). Das setzt die Unterzeichnung durch den oder die Gesellschafter voraus, wobei i.Ü. die Bestimmungen des BeurkG zu beachten sind, speziell die §§ 6 ff. BeurkG. (Zum Sinn der Beurkundung z.B. BGH BB 1981, 693, 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Tarifverträge

Rz. 1090 Zu den angabepflichtigen Folgen der Umwandlung zählen darüber hinaus Informationen zur Fortgeltung der bisher bei dem übertragenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge hinsichtlich der im Zuge der Umwandlung auf einen anderen Rechtsträger übergehenden Arbeitsverhältnisse. Insofern ist zwischen Verbandstarifverträgen und Firmentarifverträgen zu differenzieren. Verban...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Beendigung der Erbengem... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn es nicht bereits "vorher" bei der Verwaltung des Nachlasses zu Problemen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft gekommen ist, dann bietet "spätestens" die Beendigung der Erbengemeinschaft hierfür eine weitere – nicht unbedingt letzte – "Gelegenheit". Für die Beendigung der Erbengemeinschaft gibt es keinen "richtigen" Weg. Wie meist bei Probl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch die Reformen 1980 und 2008 nicht betroffen. Die Norm dient in der Praxis vor allem der Entledigung von missliebigen Gesellschaftern und dem Schutz vor dem Eindringen von Gläubigern und Erben in die Gesellschaft (MüKo GmbHG/Strohn § 34 Rz. 2) Zur Problematik bereits Niemeier Rechtstatsachen und Rechtsfragen bei der Einziehung von GmbH-Anteilen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Auseinandersetzung bei qualifizierter Nachfolgeklausel

Rz. 15 Erfolgt die Sondererbfolge aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel (vgl. Rdn 151) kann sich die Auseinandersetzung schwieriger gestalten. Beispiel (wie oben, siehe Rdn 14) Der Gesellschaftsvertrag sieht jedoch vor, dass die Gesellschaft jeweils nur mit dem ältesten Abkömmling des verstorbenen Gesellschafters fortgeführt wird. Im Rahmen der Sondererbfolge geht damit der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Fortgeltung von Tarifverträgen

Rz. 1058 Bezüglich der Fortgeltung von Tarifverträgen ist zwischen Verbands- und Firmentarifverträgen zu unterscheiden. Ferner ist von Belang, ob der Betriebsübergang im Wege der Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge erfolgt. Dabei ist, wie bei Betriebsvereinbarungen, eine nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB transformierte kollektivrechtliche Regelung auch im Nachhinein (z.B. durch Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Beratungshilfe... / 4. Fehlende andere Hilfemöglichkeiten

Hauptablehnungspunkt der Gerichte ist stets, dass im zu entscheidenden Fall ggf. anderweitige Hilfen vorliegen sollen, wonach die anwaltliche Beratungshilfe ausscheide. Dies ist insbesondere in nachträglichen Sachverhalten ärgerlich, bei denen der Anwalt seine Arbeit bereits begonnen hat. Tatsächlich ist es aber so, dass nach § 1 BerHG keine anderweitigen Hilfsmöglichkeiten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Erscheinungsformen

Rz. 987 In inhaltlicher Hinsicht kann die Bezugnahme auf Tarifverträge in vielfältigen Varianten eingesetzt werden. Das gilt bereits für den Gegenstand des Bezugsobjekts. Denkbar ist die Verweisung sowohl im Hinblick auf einzelne Tarifverträge (z.B. einen Manteltarifvertrag) als aber auch auf ein Bündel von Tarifverträgen (Tarifwerk). In Betracht kommt zudem auch umgekehrt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Rechtlicher Überblick

Rz. 6 Das Vermögen der Erbengemeinschaft ist gesamthänderisch gebunden und ein vom Privatvermögen der einzelnen Erben dinglich getrenntes Sondervermögen. Die Vermögen der Erben und das Sondervermögen der Erbengemeinschaft sind Vermögen verschiedener Rechtsträger und bleiben getrennt.[3] Rechtsbeziehungen, die der Erblasser mit einem Miterben hatte, bleiben bestehen. Konfusio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / bb) Muster: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens

Rz. 498 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.38: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend den Betrieb _________________________ (z.B. Hamburg) der Firma _________________________ (Name) mit den Beteilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / c) Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplans

Rz. 730 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.61: Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplans An das Arbeitsgericht K. Schutzschrift gegen einen möglichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in dem möglichen einstweiligen Verfügungsv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IX. Stimmrechtsmissbrauch

Rz. 54 Dem Stimmrecht sind immanente Schranken insofern gezogen, als seine Ausübung nicht missbräuchlich sein darf. Es darf nicht zur Verfolgung von Sonderinteressen ausgeübt werden. Die Grenzen des Stimmrechts werden durch die Treuepflicht des Gesellschafters gezogen ( BGH v. 12.4.2016 – II ZR 275/14 – Grenzen der Treuepflicht; vgl. Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 36). Allg. Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Umwandlungsformen nach dem UmwG

Rz. 1084 § 1 Abs. 1 UmwG bestimmt die vier Grundformen der Unternehmensumwandlung: Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel. Im Rahmen der Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) übertragen ein oder mehrere Rechtsträger das gesamte Vermögen auf einen anderen schon bestehenden (Verschmelzung zur Aufnahme) oder neu zu gründenden Rechtsträger (Verschmelzung zur Neugrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Sonderprobleme / I. Einführung

Rz. 40 Inwieweit sich gesellschaftsrechtliche Sonderfragen in der Nachlassinsolvenz ergeben, hängt zunächst davon ab, inwieweit das Einzelunternehmen des Erblassers oder dessen gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaften dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Rz. 41 Für den Erben entsteht aus dem Konflikt des Erbrechts und des Gesellschaftsrechts häufig die Situation, dass ihm durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 723 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.50: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. __...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Anfechtungsgründe

Rz. 107 Voraussetzung der Anfechtung ist die Gesetzes- oder Satzungswidrigkeit des Gesellschafterbeschlusses. Gesetzesverstoß ist jeder Gesetzesverstoß, nicht nur der gegen das GmbHG. Satzungsverstoß liegt nur vor bei der Verletzung echter Satzungsbestimmungen (vgl. näher Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 45 Rz. 116). Als Anfechtungsgründe kommen Verfahrens- und Inhaltsmängel in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Umwandlungsbeschluss durch die Erben

Rz. 274 Unproblematisch kann eine Umwandlung von zum Nachlass gehörenden Beteiligungen erfolgen, soweit keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, da insoweit die Gesellschafter-Erben selbst über ggf. vorhandene Haftungsrisiken aus dieser Umwandlung entscheiden können. Gehörte zum Vermögen des Erblassers ein Anteil an einer Personengesellschaft, geht dieser Gesellschafts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensverwaltungsgese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.3 Begriff der Realgemeinden

Rz. 39 Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 sind Vereinigungen (von meist natürlichen Personen) des älteren agrarwirtschaftlichen Genossenschaftsrechts, bei denen mit der Mitgliedschaft das Recht zur gemeinsamen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung des Grund und Bodens (im Wege der Selbstbewirtschaftung) verbunden ist.[1] Ihre rechtliche Gestalt hat sich aus den Allmend- und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.5 Steuerliche Behandlung der Beteiligten

Rz. 46 Die an Realgemeinden Beteiligten beziehen unmittelbare Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, soweit die Steuerbefreiung der Realgemeinde reicht. Das ergibt sich aus der zu § 3 Abs. 2 S. 2 korrespondierenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG.[1] Diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellten Einkünfte werden bei den Beteiligten in dem Wirtschaftsjahr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.13 Beitragsrückerstattungen

[Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, Haftpf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Austr... / 3 Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft

Ein Gesellschafter kann aus verschiedenen Gründen aus einer Personengesellschaft ausscheiden. Ausscheidungsgründe sind: Kündigung durch den Gesellschafter (die Modalitäten sollten im Gesellschaftsvertrag geregelt sein), Kündigung durch den Privatgläubiger des Gesellschafters, im Gesellschaftsvertrag festgelegte weitere Gründe, wie z. B. automatisches Ausscheiden bei Erreichen e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 202 Beteiligungen sind gesellschaftsrechtliche Anteilsrechte an einem Unternehmen, die dem Betrieb des Bilanzierenden durch Herstellung einer dauernden Verbindung mit dem Beteiligungsunternehmen dienen sollen, und die deshalb in der Absicht gehalten werden, auf das andere Unternehmen einen über die Belange eines Kapitalanlegers hinausgehenden Einfluss auszuüben.[1] Ob di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz 1. Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 des Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Netzwerkbegriff

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die gesetzliche Erklärung dessen, was unter einem Netzwerk i. S. d. § 319b zu verstehen ist, findet sich in § 319b Abs. 1 Satz 3. Ausweislich des Gesetzeswortlauts liegt ein Netzwerk dann vor, "wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken" (§ 319b Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise ihrer Ausschüsse

Rn. 308 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289f Abs. 2 Nr. 3 verlangt eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und AR sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Unter Letzteren werden Gremien innerhalb des Vorstands oder AR verstanden, die Entscheidungen der Organe qualifiziert vorbereiten sowie die Ausführung von Beschlüssen überwachen. Während Aussch...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I)

Leitsatz 1. Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes nicht schon dann ein, wenn ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden besteht, sondern erst dann, wenn das bereits gezahlte Entgelt tatsächlich zurückgezahlt worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Das Einräumen der Möglichkeit zur Weiternutzung eines Fitnesss...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.3 Geschäftsordnung/Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 23 Die Verpflichtung des Beirates, sich eine Geschäftsordnung zu geben, ist bindend und nicht zur Disposition gestellt. Durch eine Geschäftsordnung kann insbesondere erreicht werden, dass aufgrund möglichst einvernehmlicher Beschlussfassung durch die Mitglieder des Beirates der Regelbetrieb des jeweiligen Beirates und seine Meinungsbildung gesichert werden. Rz. 24 Geschäf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 182 Beirat / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert den bereits seit dem 1.7.2004 bestehenden Anerkennungsbeirat als Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit nunmehr seit dem 1.4.2012 im SGB III. Damit wird nach allgemeiner Ansicht die demokratische Legitimation des Beirates erhöht. Er hat die Funktion als Ratgeber für die Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterzustimmung zur Ver... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Auch wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Beschluss über die Bestellung des Verwalters anfechtbar ist, kann das Grundbuchamt regelmäßig vom Bestand der Verwalterbestellung ausgehen.[1] Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit bestellt. Die Fes...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 4.2 Fortgesetzte Mitgliedschaft

In diesem Fall sind neben dem Tod des Mitglieds auch die Fortsetzung der Mitgliedschaft durch einen oder mehrere Erben unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen, d.h. im Fall einer Erbengemeinschaft sämtliche Mitglieder unter Angabe des sie verbindenden Rechtsverhältnisses.[19] Die Erben des verstorbenen Mitglieds sind unverzüglich von der Eintragung zu benachrichtigen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 2.2 Auswirkungen der fortgesetzten Mitgliedschaft

In Fällen, in denen die Satzung eine Fortsetzungsklausel ohne besondere persönliche Voraussetzungen des Rechtsnachfolgers enthält, erwirbt der Erbe die unbefristete Mitgliedschaft selbst gegen seinen Willen, es sei denn, er schlägt die Erbschaft aus. Er muss sich dann also nicht entscheiden, ob er die Mitgliedschaft wünscht, sondern kann diese in dem Fall nur durch Kündigung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 4.1 Auslaufende Mitgliedschaft

Sieht die Satzung keine Fortsetzung der Mitgliedschaft durch die Erben vor bzw. enthält sie ausdrücklich eine Beendigungsklausel entsprechend § 9 der Mustersatzung, ist der Tod des Mitglieds sowie der Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen. Die Erben des verstorbenen Mitglieds sind unverzüglich von der Eintragung zu benach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 1.2 Auswirkungen der auslaufenden Mitgliedschaft

Der Übergang der Mitgliedschaft des verstorbenen Mitglieds auf den oder die Erben erfolgt automatisch und sofort entsprechend der allgemeinen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach mit dem Tode einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) übergeht (§ 1922 Abs. 1 BGB). Der Erbe des verstorbenen Mitglieds wird – zeitli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 1 Regelfall der auslaufenden Mitgliedschaft

1.1 Regelung im Genossenschaftsgesetz Nach dem Genossenschaftsgesetz geht mit dem Tod eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft in der Genossenschaft auf den Erben über (§ 77 Abs. 1 Satz 1 GenG). Wenn allerdings die Satzung keine abweichende Regelung aufgrund einer Fortsetzungsklausel[2] enthält, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eing...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 2 Sonderfall der fortgesetzten Mitgliedschaft

2.1 Regelung im Genossenschaftsgesetz § 77 Abs. 2 Satz 1 GenG sieht aber vor, dass die Satzung bestimmen kann, dass im Falle des Todes eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch dessen Erben fortgesetzt wird (sog. Fortsetzungsklausel). Sieht die Satzung eine solche Möglichkeit nicht vor oder regelt sie ausdrücklich, dass im Todesfall die auf den bzw. di...mehr