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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überb ... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Dr. Horst Bitz
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Rn. 166

Stand: EL 70 – ET: 05/2006

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen helfen. Nicht mehr 2005 verabschiedet wurden zwei Gesetzentwürfe, nämlich der Entwurf eines "Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" (Beratung im Kabinett am 20.12.2005) u der Entwurf eines "Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung". Nach den Gesetzentwürfen sollen die Regelungen grundsätzlich "am Tag nach der Verkündung des Gesetzes" in Kraft treten, einzelne Regelungen auch rückwirkend zum 01.01.2006 oder einem späteren Termin. Zu Einzelheiten der geplanten weiteren Gesetzesänderungen s Rn 169.

Das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungen:

§ 3 Nr 9 EStG (iVm § 52 Abs 4a) EStG:

Die bisherigen Freibeträge (7 200 EUR/9 000 EUR/11 000 EUR) wurden aufgehoben. Die Sozialversicherungsfreiheit bleibt allerdings bestehen.

Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen (bzw anhängige Klagen) oder Entlassungen vor dem 01.01.2006 wurde eine Übergangsregelung geschaffen, deren Anwendung jedoch stets voraussetzt, dass die Abfindung vor dem 01.01.2008 zufließt (§ 52 Abs 4 EStG). Die Vertrauensschutzregelung bis zum 01.01.2008 hat auch Bedeutung für Altersteilzeitmodelle, wobei ein Vorziehen von Fälligkeiten nach dem 31.12.2007 auf die Zeit vor dem 01.01.2008 unschädlich möglich sein soll: So Tausch, DB 2006, 8. Nach Ansicht von Tausch, FM NRW, reicht zur Anwendung der Vertrauensschutzregelung das bloße Vorlege...

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