Bei einer Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete handelt es sich weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Dadurch ist sie bei der Bemessung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht zu berücksichtigen. Zu dieser Entscheidung kam das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem aktuellen Fall.mehr
In diversen Regelungen im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist der Nachweis des Bestehens eines anderweitigen Anspruchs auf die "Absicherung im Krankheitsfall" wichtig. Diesbezüglich gibt es eine Neuregelung für Solidargemeinschaften.mehr
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Die Beitragsrückstände in der Sozialversicherung betrugen 2020 rund 18 Milliarden Euro. Den größten Anteil machten dabei die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung aus. Als Hauptursache gilt die befristete Möglichkeit Beiträge aufgrund der Corona-Krise einfacher zu stunden.mehr
Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind grundsätzlich aus allen Einnahmen zu berechnen, die dem Versicherten nach seiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen. Inwieweit das auch für Promotionsstipendien gilt, hatte das LSG Niedersachsen-Bremen (LSG) zu entscheiden.mehr
Das Sozialgericht Dresden hatte darüber zu entscheiden, ob eine Krankenkasse von einem Arbeitnehmer freiwillige Versicherungsbeiträge nachfordern darf, wenn diese zunächst vom Arbeitgeber gezahlt, aber in einem anschließenden Insolvenzverfahren von der Krankenkasse an die Insolvenzmasse zurückerstattet wurden.mehr
Grundlage für die Beitragsberechnung bei freiwillig versicherten Selbstständigen ist der aktuelle Einkommensteuerbescheid. Auf seiner Basis werden die Beiträge zukunftsbezogen bis zur Vorlage des nächsten Einkommensteuerbescheides vorläufig festgesetzt. Hat sich wegen der Beschränkungen aufgrund der Coronavirus Pandemie die Einkommenssituation geändert, kann eine Beitragssenkung in Frage kommen.mehr
Jugendämter müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die Hälfte ihrer Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erstatten. Ob das auch gilt, wenn der Beitrag zur freiwilligen Versicherung Beitragsanteile beinhaltet, die auf Einnahmen des nicht bei einer Krankenkasse versicherten Ehegatten zurückzuführen sind, hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden.mehr
Zum 1.1.2019 wurde die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige deutlich reduziert und betrifft die vorläufigen und endgültigen Beitragsfestsetzungen ab diesem Zeitpunkt. Für die noch ausstehenden endgültigen Beitragsfestsetzungen für das Kalenderjahr 2018 gelten weiterhin die beiden bisher geltenden Mindestbemessungsgrenzen.mehr
Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) enthält neben der paritätischen Beitragsverteilung bei den Krankenversicherungsbeiträgen auch eine interessante Neuregelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige.mehr
Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, entrichten die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge von der Beitragsbemessungsgrenze. In der Zeit eines unbezahlten Urlaubs während der Beschäftigung ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. mehr
Seit dem 1.1.2018 werden die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillige Mitglieder, die Arbeitseinkommen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, vorläufig festgesetzt. Bei Einkommenserhöhungen kann bereits vor Vorlage des Einkommensteuerbescheides ein höherer Beitrag gezahlt werden.mehr
Um die Attraktivität von betrieblichen Riester-Renten zu steigern, sind diese Leistungen seit diesem Jahr in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Für freiwillig versicherte Rentner gilt dies nicht. Sie müssen weiterhin Beiträge an die Krankenkasse zahlen.mehr
Als erstes Bundesland öffnet die Stadt Hamburg ihren Beamten mit einer pauschalen Beihilfe die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Mit der Regelung erhalten Beamte auf Wunsch vom 1.8.2018 an statt individueller Beihilfe den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung.mehr
Die Klärung des weiteren Krankenversicherungsschutzes erweist sich bei ausländischen Saisonarbeitskräften mitunter als schwierig. Um aufwendige Ermittlungen der Krankenkassen bei Arbeitgebern zu vermeiden, wird ab kommendem Jahr eine neue Meldepflicht eingeführt.mehr
Zum 1. Januar 2017 erhöht sich der Regelbedarf. Die Beitragshöhe zur freiwilligen Krankenversicherung für Sozialhilfeempfänger, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, ist unter anderem von der Höhe des Regelbedarfs abhängig. Damit steigen auch die Beiträge.mehr
Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitsentgelt die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung überschreiten, sind versicherungsfrei. Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub ist bei ihnen jedoch anders zu beurteilen als bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.mehr
Darf eine private Krankenversicherung bei einem Tarifwechsel die Beiträge erhöhen, weil der Gesundheitszustand nicht mehr so gut ist, wie bei Abschluss der Versicherung? Das OLG Karlsruhe hat hierzu "Nein" gesagt: Bei einem neuen Vertragsschluss gibt es eine Art Verwertungsverbot für neue Erkenntnisse.mehr
Wechselt ein Versicherungsnehmer von einem Pauschaltarif, in welchem das durch die Vorerkrankungen des Versicherten bedingte Risiko zuschlagfrei einkalkuliert wurde, in einen günstigeren Kompakttarif mit einer Grundprämie für ein Basisrisiko und Risikozuschlägen, kann die Versicherung einen individuellen Risikozuschlag verlangen.mehr
Die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung ist nicht auf 12 Monate, sondern auf 10 Jahre zu verteilen. Beiträge aus monatlichen Unterhaltszahlungen sollen nicht besser gestellt sein.mehr
Die Krankenkassen melden die Höhe der durch ihre Mitglieder selbst gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Finanzamt. Die Meldung umfasst vor allem Beitragszahlungen zur freiwilligen Krankenversicherung, als Student oder aus Versorgungsbezügen.mehr
Freiwillig Krankenversicherte zahlen u. U. aus einer ausgezahlten Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung Beiträge zu ihrer Krankenversicherung (KV). Das gilt auch, wenn sie die Direktversicherung nach Beschäftigungsende übernommen und selbst finanziert hatten.mehr
Der Bundesrat hat das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" gebilligt. Künftig sollen gesetzlich Versicherte weniger Säumniszuschläge bei Beitragsschulden zahlen. Für privat Versicherte wird es einen Notlagentarif geben.mehr
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden bei Selbstzahlern am 15. des Folgemonats fällig. Das kann sich zum Jahreswechsel in bestimmten Fällen negativ auf den Sonderausgabenabzug auswirken.mehr
Seit Jahren laufen bei den Kassen Säumniszuschläge in Milliardenhöhe auf, die in Höhe von monatlich 5 % von freiwillig Versicherten nicht aufgebracht werden können. Nun soll geprüft werden, ob die Krankenkassen weitere Instrumente benötigen.mehr
Die Beitragsberechnung für die 5 Mio. freiwilligen Mitglieder der GKV war auf dem rechtlichen Prüfstand - und wurde nun bestätigt. Strittig war insbesondere die Vorgehensweise beim Einkommensnachweis für Selbstständige.mehr