Beitrag zur freiwilligen KV aus Direktversicherungsauszahlungen
Dies hat der zuständige 5. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in einem am 17.1.2014 veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil v. 7.11.2013, L 5 KR 65/13). In einer weiteren Entscheidung (L 5 KR 5/13) ist er darüber hinaus zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auszahlung aus einer Direktversicherung auch dann für die Bemessung der Beitragshöhe zu berücksichtigen ist, wenn die Prämien zur Direktversicherung in Form einer Einmalzahlung aus einer vom Arbeitgeber gewährten Abfindung gezahlt wurden.
Einmalige Auszahlung aus Direktversicherung
Durch die beklagten Krankenkassen wurde in beiden Fällen die Beitragshöhe der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Kläger auch unter Berücksichtigung der einmaligen Auszahlungen aus den Direktversicherungen festgelegt. Dabei wurden die Auszahlungsbeträge auf 10 Jahre aufgeteilt und insoweit jeweils monatlich als Einkünfte berücksichtigt. Hiergegen wandten sich die Kläger. Während im Falle der teilweise auf eigenen Beiträgen beruhenden Versicherung das Sozialgericht Koblenz der Klage zunächst stattgegeben hatte, war es im Falle der Prämienzahlung aus der Abfindung bereits von einer Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung ausgegangen. Das Landessozialgericht hat in den Berufungsverfahren die Entscheidung der Krankenkasse in beiden Fällen bestätigt.
Kein Beitrag aus Direktversicherung zur KVdR
Bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) verhält sich dies anderes. Soweit Direktversicherungen der betrieblichen Altersversorgung auf eigenen Beitragszahlungen beruhen, werden diese nicht zur Bemessung der Beiträge herangezogen. In der Beitragsberechnung der KVdR werden nur erwerbsbezogene Versorgungsbezüge berücksichtigt. Dies gelte für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nicht, weil diese bei der Beitragsmessung auf alle Einkünfte aus betrieblicher Alterversorgung abstelle. Die ungleiche Regelung sei auch nicht verfassungswidrig, weil es sich um unterschiedliche Versichertengruppen handele. Da in der freiwilligen Versicherung sämtliche Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung zu berücksichtigen sind, spielte es auch keine Rolle, ob die Prämien für die Direktversicherung aus einer Abfindung stammten.
-
Sachbezugswerte 2026
6432
-
Rentner im Minijob: Was zu beachten ist
6115
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
349
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
3171
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
172
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
128
-
RV-Beitragsgruppenschlüssel 0 bei Minijobbern
117
-
Freiwillige Krankenversicherung: Rückwirkende Berichtigung der Beitragsberechnung
91
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
89
-
Sind Probearbeit und Schnuppertage sv-pflichtig?
89
-
Steigende Rentenversicherungsbeiträge zu erwarten
03.06.2026
-
LSG bestätigt Beitragspflicht für Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung
24.03.2026
-
Streit um Betriebsprüfungen in Privathaushalten
13.02.2026
-
Keine Familienversicherung über Bezug einer Teilrente
26.01.2026
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
15.01.2026
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
15.01.2026
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
15.01.2026
-
Plötzlicher Herztod nach Schwitzkasten als Arbeitsunfall anerkannt
07.01.2026
-
Krankenkassen drehen an der Beitragsschraube
02.01.2026
-
Keine Rentenversicherungspflicht für Pfleger von EU-Ausländern
29.12.2025