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Krankenversicherung der Rentner (Beiträge)

Stefan Seitz
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Zusammenfassung

 
Begriff

Bei den in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung zur Kranken- und Pflegeversicherung folgende Einnahmen zugrunde gelegt:

  • der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der Zahlbetrag der ausländischen Rente,
  • der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (= Versorgungsbezüge) und
  • das Arbeitseinkommen.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Bestimmungen über die Beitragsberechnung und Beitragsentrichtung in der Krankenversicherung der Rentner sind in den §§ 226, 228, 238, 239, 247, 248 und 249a SGB V enthalten.

Für Bezieher ausländischer Renten gelten die Regelungen nach dem "Dritten Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze" vom 22.6.2011 (BGBl 2011 I S. 1202).

1 Beiträge für Rentenantragsteller

Personen, die eine Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die entsprechenden Vorversicherungszeiten erfüllen, werden als Rentenantragsteller versichert. Personen, bei denen die Rentenzahlung eingestellt wird, werden bis zum Ablauf des Monats, in dem die Entscheidung über Wegfall oder Entzug der Rente unanfechtbar geworden ist, ebenfalls als Rentenantragsteller versichert.

Wenn in der Zeit, in der der Antrag auf Rente bearbeitet wird, eine anderweitige Pflichtversicherung (Vorrangversicherung) besteht, ist die Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nachrangig. Folglich sind keine gesonderten Beiträge als Rentenantragsteller an die Krankenkasse zu zahlen.

Dies gilt insbesondere, wenn der Rentenantrag während

  • einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung,
  • dem Bezug von Arbeitslosengeld
  • dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II
  • dem Bezug von Krankengeld

oder einer ander...

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Vorbemerkung Dieses Gemeinsame Rundschreiben beschreibt im Wesentlichen, unter welchen Voraussetzungen Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und Personen in der Rentenantragsphase in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen ...

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