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Arbeitslosengeld

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Zusammenfassung

 
Begriff

Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Leistung Arbeitslosengeld ist in den §§ 136 ff. SGB III geregelt. Sofern der Anspruch auf Arbeitslosengeld auch auf Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten im EU-Ausland beruht, sind die Regelungen des europäischen Rechts zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und der VO (EU) 987/2009 zu beachten.

1 Arten

Das SGB III unterscheidet zwischen dem

  • Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit,
  • Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und
  • Teilarbeitslosengeld.

Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, die kein Arbeitslosengeld beanspruchen können oder deren Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, sind auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen. Sie bildet das der Arbeitslosenversicherung nachgelagerte Fürsorgesystem mit der Kernleistung Grundsicherungsgeld, das bei Hilfebedürftigkeit gezahlt wird.

2 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich oder elektronisch arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das Arbeitslosengeld wird längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Arbeitslose das für den Anspruch auf Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter vollendet hat.[1] Ob eine Rente tatsächlich beansprucht werden kann, ist nicht von Bedeutung.

Arbeitslosengeld wird, von den Sonderregelungen des europäischen Rechts abgesehen,[2] grundsätzlich nur dann gezahlt, wenn der A...

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