a) Muster: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO

 

Rz. 207

Muster 21.34: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO

 

Muster 21.34: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO

An das

Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____

Geschäftszeichen: _____

Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung

In dem Insolvenzverfahren über mein Vermögen, welches mit Beschluss vom _____ (AZ.: _____) eröffnet wurde, wurde mir mit weiterem Beschluss vom selben Tage die Restschuldbefreiung angekündigt.

In dem Insolvenzverfahren sind die Kosten des Verfahrens sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach Auskunft des Insolvenzverwalters gedeckt. Forderungsanmeldungen liegen dem Insolvenzverwalter nicht vor. Eine entsprechende Bestätigung des Insolvenzverwalters füge ich als Anlage bei. Ich beantrage daher,

über meinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, § 300 Abs. 2 S. 1 InsO.

b) Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 208

Der Antrag kann frühestens ab Ablauf der Frist zur Anmeldung der Forderungen gestellt werden.
Der Schuldner muss glaubhaft machen, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind, d.h., dass die Masse ausreicht, um sie zu begleichen. Eine Stundung der Verfahrenskosten ist nicht ausreichend (str.; vgl. zum Meinungsstand Uhlenbruck/Sternal, § 300 Rn 12). Zur Glaubhaftmachung ist die Bezugnahme auf einen Bericht des Insolvenzverwalters oder die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Verwalters möglich.

c) Muster: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO

 

Rz. 209

Muster 21.35: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO

 

Muster 21.35: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO

An das

Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____

Geschäftszeichen: _____

Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung

In dem Insolvenzverfahren über mein Vermögen, welches mit Beschluss vom _____ (AZ.: _____) eröffnet wurde, wurde mir mit weiterem Beschluss vom selben Tage die Restschuldbefreiung angekündigt.

In dem Insolvenzverfahren sind die Kosten des Verfahrens sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach Auskunft des Insolvenzverwalters gedeckt. Eine entsprechende Bestätigung des Insolvenzverwalters füge ich als Anlage bei. Sämtliche zur Insolvenztabelle angemeldeten Insolvenzforderungen wurden inzwischen durch Zahlungen Dritter befriedigt. Entsprechende Bestätigungen der Insolvenzgläubiger füge ich zur Glaubhaftmachung an.

Ich beantrage,

über meinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, § 300 Abs. 2 S. 1 InsO.

d) Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 210

Der Antrag kann frühestens ab Ablauf der Frist zur Anmeldung der Forderungen gestellt werden.

Der Schuldner muss glaubhaft machen,

1. dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind, d.h. dass die Masse ausreicht, um sie zu begleichen (zur Glaubhaftmachung ist die Bezugnahme auf einen Bericht des Insolvenzverwalters oder die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Verwalters möglich), und
2. dass die Forderungen der an dem Insolvenzverfahren teilnehmenden Gläubiger vollständig befriedigt wurden.
Nicht erforderlich ist die Befriedigung der gem. § 39 InsO nachrangigen Insolvenzforderungen. Möglich ist auch eine Teilbefriedigung der Gläubiger mit Erlass der Restforderungen.

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