a) Muster: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO
Rz. 207
Muster 21.34: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO
An das
Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____
Geschäftszeichen: _____
Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
In dem Insolvenzverfahren über mein Vermögen, welches mit Beschluss vom _____ (AZ.: _____) eröffnet wurde, wurde mir mit weiterem Beschluss vom selben Tage die Restschuldbefreiung angekündigt.
In dem Insolvenzverfahren sind die Kosten des Verfahrens sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach Auskunft des Insolvenzverwalters gedeckt. Forderungsanmeldungen liegen dem Insolvenzverwalter nicht vor. Eine entsprechende Bestätigung des Insolvenzverwalters füge ich als Anlage bei. Ich beantrage daher,
über meinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, § 300 Abs. 2 S. 1 InsO.
b) Anmerkungen zum Muster
Rz. 208
▪ | Der Antrag kann frühestens ab Ablauf der Frist zur Anmeldung der Forderungen gestellt werden. |
▪ | Der Schuldner muss glaubhaft machen, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind, d.h., dass die Masse ausreicht, um sie zu begleichen. Eine Stundung der Verfahrenskosten ist nicht ausreichend (str.; vgl. zum Meinungsstand Uhlenbruck/Sternal, § 300 Rn 12). Zur Glaubhaftmachung ist die Bezugnahme auf einen Bericht des Insolvenzverwalters oder die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Verwalters möglich. |
c) Muster: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO
Rz. 209
Muster 21.35: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO
An das
Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____
Geschäftszeichen: _____
Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
In dem Insolvenzverfahren über mein Vermögen, welches mit Beschluss vom _____ (AZ.: _____) eröffnet wurde, wurde mir mit weiterem Beschluss vom selben Tage die Restschuldbefreiung angekündigt.
In dem Insolvenzverfahren sind die Kosten des Verfahrens sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach Auskunft des Insolvenzverwalters gedeckt. Eine entsprechende Bestätigung des Insolvenzverwalters füge ich als Anlage bei. Sämtliche zur Insolvenztabelle angemeldeten Insolvenzforderungen wurden inzwischen durch Zahlungen Dritter befriedigt. Entsprechende Bestätigungen der Insolvenzgläubiger füge ich zur Glaubhaftmachung an.
Ich beantrage,
über meinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, § 300 Abs. 2 S. 1 InsO.
d) Anmerkungen zum Muster
Rz. 210
▪ | Der Antrag kann frühestens ab Ablauf der Frist zur Anmeldung der Forderungen gestellt werden. | ||||
▪ | Der Schuldner muss glaubhaft machen,
|
||||
▪ | Nicht erforderlich ist die Befriedigung der gem. § 39 InsO nachrangigen Insolvenzforderungen. Möglich ist auch eine Teilbefriedigung der Gläubiger mit Erlass der Restforderungen. |
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