Rz. 283

Muster 4.27: Fortbildungsvertrag

 

Muster 4.27: Fortbildungsvertrag

Fortbildungsvertrag

1.

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin nimmt von _____ bis _____ auf eigenen Wunsch (alternativ: auf Wunsch des Arbeitgebers) an folgender Fortbildungsmaßnahme teil:

_____

2. Die Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin erfolgt auf eigenen Wunsch im Interesse seiner/ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung.
3. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin von der Arbeit frei. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. Die Vergütung wird entsprechend dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet.
4. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Fortbildungsmaßnahme. Diese bestehen aus Lehrgangskosten und Prüfgebühren; Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten; Gehaltszahlungen (nachfolgend: Fortbildungskosten), die in der Anlage 1 aufgelistet sind.
5. Soweit die Arbeitsagentur, ein sonstiger Sozialversicherungsträger oder eine andere Stelle Kosten übernimmt bzw. Förderungsmittel gewährt, sind diese in Anspruch zu nehmen und auf die Leistungen des Arbeitgebers anzurechnen mit der Folge, dass insoweit ein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin nicht besteht.
6.

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme empfangenen Bezüge und der dem Arbeitgeber tatsächlich entstandenen Fortbildungskosten verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis selbst kündigt und die Eigenkündigung der Sphäre des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin zuzuordnen ist oder wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt wird, den der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zu vertreten hat. Ist die Eigenkündigung durch den Arbeitgeber (mit)veranlasst, z.B. betriebsbedingte Kündigung, oder erfolgt die Eigenkündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers, besteht kein Rückzahlungsanspruch.

Bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung beträgt die Bindungsdauer sechs Monate, bei einer Fortbildungsdauer von über einem bis zu zwei Monaten ein Jahr, bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten zwei Jahre, bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr drei Jahre und bei einer mehr als zweijährigen Dauer fünf Jahre.

Für jeden Monat der Beschäftigung nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme werden dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin zeitanteilig bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat 1/6, von über einem bis zu zwei Monaten 1/12, von drei bis vier Monaten 1/24, von sechs Monaten bis zu einem Jahr 1/36 und bei einer mehr als zweijährigen Dauer 1/60 des gesamten Rückzahlungsbetrages erlassen.

7. Der Rückzahlungsbetrag ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe fällig. Er kann gegen pfändbare Restansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin aufgerechnet werden.
8. _____ (Schlussbestimmungen: vgl. Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes", Rdn 85, §§ 11, 12).

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