Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag

Arbeitgeber übernehmen meist die Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden. Für den Fall, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vor­zeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus­scheidet, die Fortbildung abbricht oder das Ziel nicht erreicht, sichern sich Arbeitgeber in der Regel mit Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag ab. Zu oft haben diese vor Gericht keinen Bestand. Entscheidend ist die richtige Formulierung.

In einer zunehmend technologisch herausfordernden Arbeitsumgebung spielt die stete Verbreiterung der beruflichen Qualifikation eine immer größere Rolle. Arbeitgeber sind daher daran interessiert, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus-, fort- und weiterzubilden. Das "lebenslange Lernen" der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, ist daher zu einer der zentralen Aufgaben von Personalabteilungen geworden. Denn infolge der zunehmend gestiegenen Anforderungen an den Ausbildungsstand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann der Wettbewerb in den gerade in Deutschland wichtigen Industriesektoren eine Schlüsselrolle spielen.

In der Praxis zeigt sich, dass Arbeitgeber regelmäßig die Kosten der Ausbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tragen. Derartige Investitionen der Arbeitgeber in Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen indes ein bestimmtes Risiko, dass die getätigten Investitionen eben nicht den erhofften Erfolg der verbesserten Qualifikation erzielen, wenn Mitarbe...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 1/2024

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