Kostenübernahme



Brennende Rose
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Weiterbildungskosten

Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag

Arbeitgeber übernehmen meist die Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden. Für den Fall, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vor­zeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus­scheidet, die Fortbildung abbricht oder das Ziel nicht erreicht, sichern sich Arbeitgeber in der Regel mit Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag ab. Zu oft haben diese vor Gericht keinen Bestand. Entscheidend ist die richtige Formulierung.

Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag