Fortbildungskosten


Brennende Rose
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Weiterbildungskosten

Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag

Arbeitgeber übernehmen meist die Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden. Für den Fall, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vor­zeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus­scheidet, die Fortbildung abbricht oder das Ziel nicht erreicht, sichern sich Arbeitgeber in der Regel mit Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag ab. Zu oft haben diese vor Gericht keinen Bestand. Entscheidend ist die richtige Formulierung.

Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag


zwei verschwommene Businessmännchen Figuren auf Geldscheinen
zwei verschwommene Businessmännchen Figuren auf Geldscheinen
BAG-Urteil

BAG bleibt seiner Beurteilung bei AGB-rechtlich vereinbarter Rückzahlung von Fortbildungskosten treu

Mit Urteil vom 25.4.2023 befand das BAG eine in AGB vereinbarte Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten für unwirksam. Damit setzt das BAG seine Rechtsprechung fort, wonach entsprechende AGB-rechtliche Vereinbarungen klar regeln müssen, wann es zu einer Rückzahlungsverpflichtung kommen kann und insbesondere danach differenzieren müssen, in wessen Verantwortungs- und Risikobereich der die Rückzahlungspflicht auslösende Sachverhalt fällt.