Wie hoch die gerichtlichen Anforderungen an Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungskosten sind, zeigte kürzlich ein Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Arbeitgeber sich für den Fall absichern wollen, dass ein Mitarbeiter kurz nach Erhalt einer Vergünstigung das Unternehmen verlässt, gilt es einiges zu beachten.mehr
Rückzahlungsvereinbarungen über Fortbildungskosten sind grundsätzlich zulässig. Ein Arbeitgeber scheiterte jedoch vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Klage gegen eine Krankenpflegerin. Die Rückzahlungsvereinbarung im Fortbildungsvertrag war laut LAG unwirksam, da diese erst mehr als ein halbes Jahr nach Beginn der Ausbildung unterzeichnet wurde.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Lebenslang lernen: Manche nehmen diese Empfehlung wörtlich und fangen sogar im Rentenalter noch ein Studium an. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Normalerweise unterstützt auch der Fiskus die berufliche Weiterbildung. Allerdings können die Kosten für ein Zweitstudium nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn tatsächlich ein beruflicher Zusammenhang besteht.mehr
Fortbildungskosten können ohne Einschränkung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Hat jemand bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen.mehr
Was man klären und veranlassen sollte, damit die Kosten eines Sprachkurses steuerlich abzugsfähig sind.mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob Aufwendungen eines Lehrers für Fahrten zu Orchesterproben als steuermindernde Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden können.mehr
Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und „regelmäßiger“ Arbeitsstätte sind nur in Höhe der Entfernungspauschale von derzeit 0,30 EUR je Entfernungskilometer als Werbungskosten steuerlich ansetzbar.mehr