Wird ein Polizeikommissar-Anwärter während seiner Ausbildung entlassen, muss er seine Bezüge nicht zurückzahlen. Eine Auflage zur Rückzahlungspflicht ist nicht anwendbar, so das Verwaltungsgericht Gießen.mehr
Ein Werbungskostenabzug kommt nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen Aufwendungen entstanden sind. Diese müssen zu einer wirtschaftlichen Belastung führen. mehr
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Können Umschulungskosten entgegen § 9 Abs. 6 EStG als Werbungskosten erfasst werden, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine langjährige und eigenständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hatte, ohne hierfür eine formalisierte Berufsausbildung abgeschlossen zu haben?mehr
Im Jahr 2020 hat der BFH einige Entscheidungen veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Kommentierungen am häufigsten aufgerufen wurden.mehr
Studierende, die bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Auslandssemester als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar.mehr
Im Gegensatz zu den Aufwendungen für ein Erststudium (hier: Bachelor) sind die Aufwendungen für ein Master-Studium als Werbungskosten abziehbar. mehr
Wenn Berufssoldaten als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und vorzeitig aus dem Dienst entlassen werden, darf die Bundeswehr die Ausbildungskosten zurückverlangen. Bei einer Ausbildung zum Flugsicherungsoffizier konnte die Bundeswehr 74.000 EUR fordern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.mehr
Die gesetzliche Regelung, wonach Kosten für eine Erstausbildung nicht als Werbungskosten absetzbar sind, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat auf Vorlage des BFH entschieden, dass darin kein Verstoß gegen das Grundgesetz liegt, u. a. weil die Erstausbildung als Grundvoraussetzungen für die Lebensführung nicht beruflich veranlasst sei.mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 9 Abs. 6 EStG, wonach Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, nicht verfassungswidrig ist.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von Eltern für eine sog. Kapazitätsklage mit dem Ziel, dem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.mehr
Das Bundesverfassungsgericht gibt jedes Jahr eine Übersicht wichtiger Verfahren heraus, in denen es während des laufenden Jahres eine Entscheidung anstrebt. In der aktuellen Jahresvorschau für 2019 werden die folgenden steuerrechtlichen Verfahren aufgeführt:mehr
Ein Darlehensvertrag, der eine Rückzahlungsverpflichtung für Pflegekräfte in Ausbildung enthält, monatliche Raten unabhängig davon zu zahlen, ob sie tatsächlich einen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber als Pfleger erhalten, ist unwirksam.mehr
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat auf Anfrage des BVerfG zu der Frage Stellung genommen, ob § 9 Abs. 6 EStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit nach dieser Vorschrift Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein erstmaliges Studium nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass kein Betriebsausgabenabzug für Kosten der Ausbildung von Hubschrauberpiloten, um hiermit "Anti-Frost-Flüge" über eigenen Weihnachtsbaumkulturen durchzuführen, in Betracht kommt.mehr
Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr jedoch vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen, sind grundsätzlich verpflichtet, dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.mehr
Nach geltendem Recht sind die Aufwendungen für eine erste Berufsausbildung und für ein Erststudium mit Ausnahme der Ausbildungsdienstverhältnisse nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Hierzu sind beim BVerfG seit dem Jahr 2014 nehrere Verfahren anhängig. Da bisher noch keine Entscheidung ergangen ist, weisen wir nochmals auf diese Verfahren und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten hin.mehr
Wer sich bei einem Finanzamt ausbilden lässt, wird in ein Dienstverhältnis berufen und kann seine Ausbildungskosten daher als Werbungskosten bei seinen nichtselbstständigen Einkünften abziehen. Die OFD Niedersachsen hat die Abzugsgrundsätze zusammengefasst.mehr
§ 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 EStG enthält eine Regelung über den Sonderausgabenabzug von Schuldgeldzahlungen, die ein Steuerpflichtiger für ein Kind entrichtet, das eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule besucht. mehr
Fortbildungskosten können ohne Einschränkung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Hat jemand bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen.mehr
Nach der derzeit geltenden Gesetzeslage berücksichtigen die Finanzämter die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium als Sonderausgaben. Dabei ist der Abzug nur auf 6.000 EUR begrenzt möglich mit der Folge, dass in der Praxis zu der Begrenzung des Abzugs noch hinzukommt, dass der Sonderausgabenabzug in vielen Fällen wegen fehlender Einkünfte ins "Leere" geht. mehr
Begründet ein Vertrag über eine Pilotenausbildung ein Dienstverhältnis, sodass die Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind? Das Finanzgericht Münster bejahte diese Frage, das letzte Wort liegt nun aber beim BFH.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die Ausbildung zum Berufspiloten zu vorweggenommenen Werbungskosten führen kann.mehr
Die ab 2004 anzuwendenden Regelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG sind verfassungsgemäß. Danach sind Aufwendungen für ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als (vorweggenommene) Betriebsausgaben abziehbar.mehr