Unwirksame Rückzahlungsvereinbarung über Ausbildungskosten

Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung warb auf den Philippinen Pflegekräfte an. Die Kosten für den Deutsch- sowie Pflegekurs übernahm zunächst die Pflegeeinrichtung. Im konkreten Fall schloss die Pflegeeinrichtung mit einem philippinischen Staatsangehörigen einen Darlehensvertrag über 12.900 Euro. Die Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 400 Euro monatlich sollte unabhängig davon gelten, ob der Auszubildende bei der Pflegeeinrichtung eine Stelle als Pfleger erhält. Er wurde dann tatsächlich eingesetzt und arbeitete 10 Stunden pro Woche für 530 Euro. Aufgrund anderweitiger Streitigkeiten stellte der Auszubildende jedoch die Arbeit ein, woraufhin die Pflegeeinrichtung die Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme forderte.
Unwirksamer Darlehensvertrag wegen unangemessener Benachteiligung
Das Arbeitsgericht Siegburg urteilte, dass der Auszubildende die Darlehenssumme nicht zurückzahlen muss. Der Darlehensvertrag benachteiligt den Auszubildenden unangemessen und ist daher unwirksam. Die konkrete Zusammensetzung der Darlehenssumme von 12.900 Euro ist zudem unklar und macht den Darlehensvertrag ebenfalls unwirksam.
Maßstäbe des BAG für Rückzahlungsvereinbarungen
Rückzahlungsvereinbarungen über Aus- und Fortbildungskosten müssen den Maßstäben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entsprechen. Demnach ist eine Vereinbarung unwirksam, wenn die Rückzahlungsverpflichtung auch für den Fall gilt, dass der potenzielle Arbeitgeber dem potenziellen Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz anbieten kann oder will.
Ob Berufung gegen das Urteil eingelegt wird, ist offen.
(Arbeitsgericht Siegburg, Urteil v. 2.8.2018, 1 Ca 1987/17)
-
Tarifverhandlungen zum TVöD sind vorerst gescheitert
42.759
-
Entgelttabelle TV-L
18.530
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
10.558
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
7.750
-
Entgelttabelle TV-V
6.355
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
3.1781
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.9902
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.882
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
1.442
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
1.429
-
Bundesbeauftragte stellt Definition von Rassismus für deutsche Verwaltungen vor
21.03.2025
-
Tarifverhandlungen zum TVöD sind vorerst gescheitert
20.03.2025
-
Kein Dienstunfall bei Reparaturversuch mit privatem Klappmesser
19.03.2025
-
Zollbeamter bekommt 13 Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben
18.03.2025
-
Kein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst
13.03.2025
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
12.03.20252
-
Polizeianwärter wegen rassistischer und frauenfeindlicher Äußerungen entlassen
11.03.2025
-
Keine Mitbestimmung des Personalrats bei Zulagenregelung des BMI
06.03.2025
-
Eingruppierung eines Freilandartenschützers
05.03.2025
-
Karneval, Fasching, Fastnacht und das Arbeitsrecht: Das gilt es zu beachten
03.03.2025