Unwirksame Rückzahlungsvereinbarung über Ausbildungskosten
Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung warb auf den Philippinen Pflegekräfte an. Die Kosten für den Deutsch- sowie Pflegekurs übernahm zunächst die Pflegeeinrichtung. Im konkreten Fall schloss die Pflegeeinrichtung mit einem philippinischen Staatsangehörigen einen Darlehensvertrag über 12.900 Euro. Die Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 400 Euro monatlich sollte unabhängig davon gelten, ob der Auszubildende bei der Pflegeeinrichtung eine Stelle als Pfleger erhält. Er wurde dann tatsächlich eingesetzt und arbeitete 10 Stunden pro Woche für 530 Euro. Aufgrund anderweitiger Streitigkeiten stellte der Auszubildende jedoch die Arbeit ein, woraufhin die Pflegeeinrichtung die Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme forderte.
Unwirksamer Darlehensvertrag wegen unangemessener Benachteiligung
Das Arbeitsgericht Siegburg urteilte, dass der Auszubildende die Darlehenssumme nicht zurückzahlen muss. Der Darlehensvertrag benachteiligt den Auszubildenden unangemessen und ist daher unwirksam. Die konkrete Zusammensetzung der Darlehenssumme von 12.900 Euro ist zudem unklar und macht den Darlehensvertrag ebenfalls unwirksam.
Maßstäbe des BAG für Rückzahlungsvereinbarungen
Rückzahlungsvereinbarungen über Aus- und Fortbildungskosten müssen den Maßstäben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entsprechen. Demnach ist eine Vereinbarung unwirksam, wenn die Rückzahlungsverpflichtung auch für den Fall gilt, dass der potenzielle Arbeitgeber dem potenziellen Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz anbieten kann oder will.
Ob Berufung gegen das Urteil eingelegt wird, ist offen.
(Arbeitsgericht Siegburg, Urteil v. 2.8.2018, 1 Ca 1987/17)
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
6.661
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.0692
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.7691
-
Entgelttabelle TV-L
1.694
-
TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
1.125
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.118
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
987
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
805
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
658
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
5092
-
Theaterintendant ist Arbeitnehmer
22.12.2025
-
Schleswig-Holstein plant Prüfung von Bewerbern für Staatsdienst durch Verfassungsschutz
18.12.2025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
17.12.2025
-
Richterin mit Kopftuch
09.12.2025
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
03.12.2025
-
VGH erleichtert Ausbildung für geduldete Geflüchtete in der Altenpflege
27.11.2025
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
24.11.20252
-
Besoldung von Beamten in Berlin war verfassungswidrig
19.11.2025
-
Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen
07.11.2025
-
Krankgeschriebener Lehrer tritt in Kochshows auf
30.10.2025