Zinsen




Finanzdiagramme hinter Buntstift und vor Taschenrechner
Finanzdiagramme hinter Buntstift und vor Taschenrechner
BFH

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.







Testament (1)
Testament (1)
BFH

Kein Zinserlass bei unklarer Erbfolge

Eine Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen erfolgt nach Entstehung der Steuer zuzüglich einer Karenzzeit. Eine solche Verzinsung wird selbst dann ausgelöst, wenn ein Grundlagenbescheid infolge zuvor unklarer Erbrechtssituation erst Jahre nach dem Erbfall ergeht. Die im Feststellungsverfahren erstmals festgestellten Einkünfte sind in einem geänderten Einkommensteuerbescheid zu berücksichtigen und lösen i.d.R. hohe Zinsbelastungen aus. Ein Zinserlass aus sachlicher Billigkeit scheidet dennoch aus.












Gleichgeschlechtlich
Gleichgeschlechtlich
Umwandlung Lebenspartnerschaft in Ehe

Verzinsung bei rückwirkend beantragter Zusammenveranlagung

Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt, sind § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie § 233a Abs. 2a AO entsprechend anzuwenden, soweit die Ehegatten bis zum 31.12.2020 den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zur nachträglichen Berücksichtigung an eine Ehe anknüpfender und bislang nicht berücksichtigter Rechtsfolgen beantragt haben.













Euro Münzen und Scheine
Euro Münzen und Scheine
BFH

Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen als negative Einnahmen

Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer i. S. d. § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG führen.



Stop_rote Linie_Grenze
Stop_rote Linie_Grenze
Lindner im ZDF-"Sommerinterview"

Schuldenbremse und Steuererhöhungen Koalitionsfragen

Bundesfinanzminister Christian Lindner hält das Festhalten an der Schuldenbremse und einen Verzicht auf Steuererhöhungen für elementar für den Bestand der Ampel-Koalition. "Wenn wir gezwungen werden würden, die Schuldenbremse auszusetzen oder die Steuern zu erhöhen, dann würde sich die Koalitionsfrage stellen. Aber niemand tut das", sagte der FDP-Chef am Sonntag im ZDF-"Sommerinterview" in Berlin.



Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
BFH Kommentierung

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (sog. Margenteilung).



Finanzdiagramme hinter Buntstift und vor Taschenrechner
Finanzdiagramme hinter Buntstift und vor Taschenrechner
BFH Kommentierung

Zum Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag

Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfügt werden kann.

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Taschenrechner und Kugelschreiber liegen auf Rechnungen
Taschenrechner und Kugelschreiber liegen auf Rechnungen
BFH Kommentierung

Berechnung der Überentnahmen bei Einnahmenüberschussrechnern

Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. Diese sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalkontos zu begrenzen, das zum Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums nach bilanziellen Grundsätzen vereinfacht ermittelt wird.