Zinsen




Prozent
Prozent
Darlehensrecht

BGH zur Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse

Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über -  zumeist aus Zinsgründen erfolgten -  Kündigungsbemühungen von Bausparkassen. Nun entschied der BGH: Eine Bausparkasse ist grundsätzlich zur Kündigung eines Bausparvertrages berechtigt, wenn seit Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre vergangen sind und seit Beginn des Bausparvertrages eine feststehende Verzinsung der Ansparsumme vereinbart war.




Sparkasse_Sparkassensymbol
Sparkasse_Sparkassensymbol
Niedrigzinsfolgen

Sparkasse kündigt zu Unrecht Prämiensparverträge mit 99 Jahren Laufzeit

Aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank wurden 5000 Prämiensparverträge, welche in den neunziger Jahren mit den Kunden geschlossen wurden, für die Sparkasse Zwickau zur Belastung. 1000 Verträge wurden gekündigt, in den anderen Fällen konnte sich das Kreditinstitut auf neue Produkte einigen. Eine Sparerin, deren Vertrag trotz vereinbarter Laufzeit von 99 Jahren als unbefristet behandelt und gekündigt wurde, klagte erfolgreich.




























Prag Stadtansicht
Prag Stadtansicht
FG Kommentierung

Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare vGA der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) einlegen. Bei der Darlehensgewährung an eine ausländische Tochtergesellschaft handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 Abs. 4 AStG. 



Sparschwein Münzen
Sparschwein Münzen
Zinstief und Altverträge

Dürfen Bausparkassen Alt-Bausparverträge mit hohen Zinsen ordentlich kündigen?

Das aktuelle Zinstief führt immer wieder zu Kündigungen alter Bausparverträge wegen zu hoher Sparzinsen. Entgegen des kürzlich ergangenen Urteils des OLG Stuttgart hält das OLG Hamm an seiner bankenfreundlichen Rechtsprechung fest. In drei Fällen, in welchen Bausparer 10 Jahre nach  Zuteilungsreife die Darlehen nicht in Anspruch nahmen, sah es die Kündigungen als rechtmäßig an. Revision zum BGH wurde zugelassen.