Die Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß
In dem Urteilsfall machten die Kläger geltend, dass die Höhe der Verzinsung von Nachzahlungen angesichts der andauernden Niedrigzinsphase fernab der Realität und damit verfassungswidrig sei. Dem widersprach das FG Münster.
FG Münster, Urteil v. 17.8.2017, 10 K 2472/16 E, veröffentlicht am 15.9.2017
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