FG Münster

Die Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß


Die Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß

Das FG Münster hat entschieden, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 Prozent in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß ist.

In dem Urteilsfall machten die Kläger geltend, dass die Höhe der Verzinsung von Nachzahlungen angesichts der andauernden Niedrigzinsphase fernab der Realität und damit verfassungswidrig sei. Dem widersprach das FG Münster.

FG Münster, Urteil v. 17.8.2017, 10 K 2472/16 E, veröffentlicht am 15.9.2017


0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion