Hessen will sich dafür einsetzen, dass die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen halbiert werden, so dass sie künftig nur noch bei 3 Prozent pro Jahr liegen. Langfristig soll ein Zinssatz auf Rädern eingeführt werden.mehr
Für Steuernachzahlungen an das Finanzamt werden nach Ablauf der vom Gesetzgeber normierten Zeit Nachzahlungszinsen fällig. Diese werden mit einem Zinssatz von 6 % berechnet. Der Bundesfinanzhof hat nun hinsichtlich des Prozentsatzes verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.mehr
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Der IX. Senat des BFH hatte kürzlich in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheids schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich der Höhe von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 geäußert. Darauf hat die Finanzverwaltung nun reagiert.mehr
Der BFH hält - für Verzinsungszeiträume ab 2015 - 6 % Zinsen auf Nachzahlungen für unangemessen.mehr
Die Verzinsung von Steuernachforderungen zu dem gesetzlichen Zinssatz von 0,5 % pro Monat = 6 % pro Jahr verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Übermaßverbot.mehr
Bei einer freiwilligen Vorauszahlung ist im Rahmen der Ermittlung des fiktiven Zinslaufs bereits auf den Tag der Zahlung abzustellen und nicht – wie von der Finanzverwaltung vertreten – erst auf den Folgetag der Zahlung. Dies hat der BFH klargestellt und damit einer Regelung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) widersprochen.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 Prozent in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß ist.mehr
Eine Musterklage gegen den - potenziell zu hohen - Zinssatz nach § 238 AO wurde vom FG Münster abgewiesen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Musterklage unterstützt hatte, prüft eine Revision.mehr
In der Praxis kommt es vor, dass nach dem Tod eines Steuerpflichtigen dessen Einkommensteuerveranlagungen z. B. nach einer Außenprüfung geändert und Steuern vom Erben nachgefordert werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Erbe die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung abziehen darf.mehr
Noch in diesem Jahr sollen Sachsens Beamte eine Nachzahlung für das einst zu unrecht gestrichene Weihnachtsgeld erhalten. Ein neues Weihnachtsgeld wird aber nicht eingeführt, sondern es wird ein im März 2016 mit den Gewerkschaften gefundener Kompromiss umgesetzt.mehr
Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Nachzahlung bereits vor Wirksamkeit der Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht wurden und das Finanzamt diese angenommen und behalten hat.mehr
Bei Betriebsprüfungen sind Korrekturen bei den Rückstellungen weiterhin die häufigste Ursache für Mehrsteuern. Das ist das Ergebnis einer aktuellen PwC-Studie zur Praxis der Betriebsprüfung. Veränderungen ergeben sich dagegen durch die Digitalisierung und Internationalisierung - und zwar auf beiden Seiten.mehr
Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine ESt-Nachzahlung, unterliegt der Vorteil der ESt und ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.mehr
Erhält die Mitarbeiterin eines Unternehmens allein wegen ihres Geschlechts einen geringeren Lohn als männliche Mitarbeiter, so ist der Arbeitgeber zur Nachzahlung der Lohndifferenz und zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.mehr
Erlässt das FA einen Änderungsbescheid, in dem es einen geänderten Grundlagenbescheid mit Verzögerung auswertet, sind entstehende Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) unabhängig von einem eventuell schuldhaften Verhalten des FA rechtens.mehr
Erhält ein Freiberufler von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Nachzahlung für eine mehrjährige Tätigkeit, kann er diese Gelder möglicherweise mit dem ermäßigten Einkommensteuersatz nach der Fünftelungsregelung versteuern. Entscheidend ist, ob die Zahlung in einem oder in mehreren Jahren geflossen ist.mehr
Finanzämter müssen eine Stundung von Steuernachzahlungen auch dann gewähren, wenn der Steuerpflichtige zwar zahlen kann, aber dann nicht in der Lage wäre, kurz- oder mittelfristig fälligen privaten oder beruflichen Zahlungspflichten nachzukommen.mehr
Wechselt ein Ehepaar, das seine Steuererklärung zunächst getrennt abgegeben hat, nachträglich in die günstigere Zusammenveranlagung, können auch Nachzahlungszinsen erlassen werden.mehr
Steht die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO im Widerspruch zum Sinn und Zweck des Gesetzes, kommt nach einer Entscheidung des FG Münster ein Erlass von Zinsen in Betracht.mehr
Führt die Wahl eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres bei einer KG im Fall der Veräußerung/Einbringung der Beteiligung aufgrund der zeitlich verzögerten Erfassung des Gewinns im Feststellungsverfahren zur Entstehung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO bei der Einkommensteuer, sind die Zinsen nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen.mehr
Bei einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass ein Inkassounternehmen "Scheinselbstständige" beschäftigte. Der Betriebsprüfdienst der DRV forderte über 40.000 EUR Sozialversicherungsbeiträge nach. Das SG Heilbronn entschied: Die Nachforderung ist rechtens.mehr
Die OFD Frankfurt erklärt mit Verfügung vom 22.4.2013, nach welchen Regeln Erstattungs- und Nachzahlungszinsen i. S. d. § 233a AO bilanziell zu erfassen sind. Ein besonderes Augenmerk richtet die OFD auf die zeitlich zutreffende Bilanzierung von Forderungen und Rückstellungen.mehr