Eine Musterklage gegen den - potenziell zu hohen - Zinssatz nach § 238 AO wurde vom FG Münster abgewiesen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Musterklage unterstützt hatte, prüft eine Revision.mehr
Nach der ersten Hauptsache-Entscheidung des BFH (V R 16, 24/16) zu den sog. Bauträgerfällen fragen sich viele Steuerberater, was das Urteil für die Erstattungszinsen beim Bauträger bedeutet.mehr
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Der korrekte Zinslauf für die Berechnung von Erstattungszinsen in Gewerbesteuer-Messbescheiden war Gegenstand eines Verfahrens vor dem FG Hamburg. Im Zentrum stand die Frage, ob das Abwicklungsende der klagenden Gesellschaft ein rückwirkendes Ereignis war, dass den Zinslaufbeginn verschob.mehr
Die Zinsen sind im Keller, festverzinsliche Geldanlagen locken kaum noch Sparer. Wer aber vom Finanzamt Steuern weit später erstattet bekommt, kann sich über satte 6 Prozent Zinsen freuen. Aber nicht immer wird aus einer verspäteten Steuererklärung eine Top-Anlage.mehr
Der BFH hat jüngst entschieden, dass Erstattungszinsen zur Einkommensteuer steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind. Passend dazu erklärt die OFD Niedersachsen nun, wenn eine Besteuerung ausnahmsweise unterbleiben darf.mehr
Erstattungszinsen sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. Es handelt sich nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte.mehr
Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. mehr
Die OFD Frankfurt erklärt mit Verfügung vom 22.4.2013, nach welchen Regeln Erstattungs- und Nachzahlungszinsen i. S. d. § 233a AO bilanziell zu erfassen sind. Ein besonderes Augenmerk richtet die OFD auf die zeitlich zutreffende Bilanzierung von Forderungen und Rückstellungen.mehr
Ob Erstattungszinsen auch von Kapitalgesellschaften als steuerpflichtige Einnahme anzusetzen sind, muss demnächst das Bundesverfassungsgericht klären. Die OFD Münster beleuchtet die Thematik mit aktueller Verfügung.mehr
Die OFD Magdeburg fasst mit Verfügung vom 10.8.2012 die aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung von Erstattungszinsen zusammen und erklärt, wann die Finanzämter eine Aussetzung der Vollziehung gewähren und Einsprüche ruhend stellen.mehr
Die rückwirkende Gesetzesänderung, mit der die Besteuerung von Erstattungszinsen in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG verankert wurde, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.mehr
Im Jahr 2010 entschied der BFH, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO nicht der Besteuerung unterliegen. Die OFD Rheinland erklärt mit Verfügung vom 12.3.2012, dass diese Rechtsprechung nur für den Bereich der Einkommensteuer gilt – und nicht auf Kapitalgesellschaften anwendbar ist.mehr