Erhalten Arbeitnehmer Überstunden mehrerer Jahre in einer Summe gezahlt, profitieren sie bei der Einkommensteuer von der Anwendung der Tarifermäßigung (sog. Fünftelregelung).mehr
Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten geleistet, ist die Lohnsteuer nach der sogenannten Fünftelregelung zu ermäßigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.mehr
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Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat.mehr
Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die einvernehmlich nach Wahrnehmung einer sogenannten "Sprinterklausel" zur vorzeitigen Auflösung eines Arbeitsvertrages gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern. Das hat das Finanzgericht Hessen entschieden.mehr
Erhalten Arbeitnehmer nach Auflösung ihrer Direktversicherung eine Einmalzahlung, ist diese unter bestimmten Voraussetzungen nach der Fünftelregelung zu besteuern. Entscheidendes Kriterium dabei ist, dass es sich bei der Auszahlung um einen atypischen Vorgang handelt. mehr
Der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG findet keine Anwendung auf eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, wenn die Nachzahlung im zweiten Veranlagungszeitraum erfolgt. So entschied das FG Münster.mehr
Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Sie sind ermäßigt zu besteuern, wenn die Voraussetzungen einer Entschädigung erfüllt sind. Aber gilt die Steuerermäßigung auch für Abfindungszahlungen, die im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden?mehr
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich.mehr
Für Laien aber auch für Profis hält die Entgeltabrechnung manch Erstaunliches oder Skurriles bereit. Robert Knemeyer, Personalberater und Interim-Manager, geht diesen ausgefallenen Fragen nach. Heute: die Prüfung der Fünftel-Regel bei Abfindungen.mehr
Die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung setzt u. a. voraus, dass sie zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zugeflossen ist. Der Zufluss in mehreren Teilbeträgen ist grundsätzlich schädlich. Dies gilt nicht, soweit es sich um eine im Verhältnis zur Hauptleistung stehende geringfügige Zahlung handelt, die in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließt.mehr
Der ermäßigte Steuersatz ist anzuwenden, wenn sich die Teilzahlungen eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und die Nebenleistung geringfügig ist.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne nach § 34 EStG (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wurde.mehr
Der 10. Senat des FG Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird.mehr
Verzichtet der Unternehmer zur Beilegung eines jahrelangen Rechtsstreits auf ihm zustehende öffentliche Fördergelder und erhält er hierfür eine Entschädigung, handelt es sich um einen steuerbegünstigten Ersatz für entgehende Einnahmen.mehr
Nach der Fünftelregelung zu besteuernde Einkünfte können auch vorliegen, wenn es sich nicht um einmalige Sondereinkünfte handelt, die für die Berufstätigkeit unüblich sind und nicht regelmäßig anfallen.mehr
Lässt sich ein Arbeitnehmer die Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, die er über mehr als 2 Jahre durch steuerfreie Beitragszahlungen angespart hatte, in einem Betrag auszahlen und liegt eine Zusammenballung i. S. der Rechtsprechung zu Entschädigungen vor, sind diese sonstigen Einkünfte i. S. der Fünftel-Regelung tarifbegünstigt.mehr
Bei Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge kann es aufgrund der Verwaltungsregelungen zum Streit kommen, ob die ermäßigte Besteuerung (Fünftelregelung) nach § 34 EStG Anwendung findet. Zwei neue Entscheidungen der Finanzgerichte sorgen hier für mehr Klarheit.mehr
Die ermäßigte Besteuerung bei Abfindungen greift nur dann, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund dieser Zahlung höhere Einkünfte erzielt, als er bei einer normalen Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses erhalten hätte. Endgültig entscheiden muss nun der Bundesfinanzhof.mehr
Die Tarifbegünstigung für Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit nach § 32 Abs. 2 Nr. 4 EStG wird bei den Gewinneinkunftsarten unter ganz engen Voraussetzungen gewährt.mehr
Auch die Rechtslage ab 2001 setzt für einen Veräußerungs-/Aufgabegewinn voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden.mehr
Die einmaligen Leistungen werden wie laufende Renten mit dem Besteuerungsanteil erfasst und nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert.mehr