Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsauffassung zur personellen Verflechtung bei einer nur mittelbaren Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft. Zugleich wird dazu eine Übergangsregelung getroffen.mehr
Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).mehr
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Die Stimmen eines Kindes sind nicht dem Elternteil zuzurechnen, wenn hinsichtlich der Gesellschafterstellung des Kindes eine Ergänzungspflegschaft angeordnet ist.mehr
Die Überbrückungshilfe III wirft in der Praxis noch viele Fragen auf. Das hat unser Online-Seminar zum Thema am 17.2. gezeigt. Lesen Sie hier den Lösungsvorschlag von StB/WP Florian Künstle zur Honorarberechnung für Prüfung, Antrag und Schlussrechnung bei den Überbrückungshilfen III.mehr
Die Überbrückungshilfe III wirft in der Praxis noch viele Fragen auf. Das hat unser Online-Seminar zum Thema am 17.2. gezeigt. Lesen Sie hier die Antwort von StB/WP Florian Künstle auf die Frage, ob wegen der unsicheren Entwicklung mehrere Anträge im Zeitablauf für ein Unternehmen abgegeben werden können.mehr
Die Überbrückungshilfe III wirft in der Praxis noch viele Fragen auf. Das hat unser Online-Seminar zum Thema am 17.2. gezeigt. Lesen Sie hier den Lösungsvorschlag von StB/WP Florian Künstle zur Ermittlung des Corona-bedingten Umsatzrückgangs und seines Nachweises.mehr
Die Überbrückungshilfe III wirft in der Praxis noch viele Fragen auf. Das hat unser Online-Seminar zum Thema am 17.2. gezeigt. Lesen Sie hier den Lösungsvorschlag von StB/WP Florian Künstle zum Umgang mit Betriebsaufspaltungen.mehr
Das FG Baden-Württemberg entschied zu einer Erbengemeinschaft als Anteilseignerin der Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung.mehr
Befinden sich bei einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft und werden diesem infolge der Abspaltung Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger zugeteilt, bleiben diese Anteile bis zu ihrer Entnahme gleichfalls notwendiges Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters.mehr
Das Doppelvertretungsverbot des § 181 BGB steht der Annahme einer Beherrschungsidentität von Gesellschafter-Geschäftsführern aus Besitz-GbR und Betriebs-GmbH nicht entgegen, wenn die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen die Umgehung dieses Verbots durch Übertragung der Vertretung auf eine andere Person ermöglichen.mehr
Ein Besitzunternehmen übt eine gewerbliche Tätigkeit aus, welche einer erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegensteht. Für die personelle Verflechtung ist auf die Geschäfte des täglichen Lebens abzustellen.mehr
Es kann vorkommen, dass im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Mieten beim Besitzunternehmen, das seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, nicht zum Fälligkeitstag ausgezahlt werden. Fraglich ist dann, ob sie bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit als Betriebseinnahme zu berücksichtigen sind.mehr
Anteile von Ehegatten an der Betriebskapitalgesellschaft und an den zur Nutzung überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen sind prinzipiell nicht so zusammenzurechnen, als ob sie nur einem der Ehegatten gehören. Fraglich ist, was gilt, wenn minderjährige Kinder beteiligt sind.mehr
Aufforderung an das BMF, Stellung zu nehmen, ob die Betriebsaufspaltungsgrundsätze in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden sind, wenn es zu keiner Schmälerung des Steueraufkommens kommt.mehr
Da das Recht auf Vorsteuerabzug mit dem Leistungsbezug entsteht, kommt es für das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot auf den Besitz der Rechnung nicht an. Das gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Vorsteuerabzug auf einem Verzicht auf die Steuerfreiheit beruht.mehr
Für eine Buchwertfortführung ist es unschädlich, wenn taggleich mit der Schenkung Sonderbetriebsvermögen verkauft wird.mehr
Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR.mehr
Der Vorbehaltsnießbrauch ist bei Grundstücksübertragungen auf die nachfolgende Generation eine beliebte Gestaltungsvariante. Fraglich ist, ob es zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung kommt, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen werden.mehr
Ein Anteilseigner kann die Anwendung des Teilabzugsverbots für Veräußerungsverluste nicht abwenden, wenn das Finanzamt zuvor bei ihm eine dem Teileinkünfteverfahren unterliegende verdeckte Gewinnausschüttung bestandskräftig festgestellt hat.mehr
Das Besitzunternehmen kann die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn die Betriebs-Kapitalgesellschaft vermögensverwaltend tätig ist.mehr
Bei vorweggenommenen Erbfolgen werden nicht selten Anteile an der Betriebs-GmbH übertragen, ohne dass entsprechende Beteiligungen an der Besitz-GmbH & Co. KG mitübertragen werden.mehr
Ein Grundstück, das als Tauschobjekt für ein anderes Grundstück überlassen wird, kann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sein.mehr
Der 10. Senat des FG Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird.mehr
Das Hessische FG musste sich mit dem Fall einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung befassen, in der sich die Besitzgesellschaft im Inland und die Betriebsgesellschaft im Ausland befand.mehr
Bei einer Beherrschungsidentität ist eine personelle Verflechtung auch dann anzunehmen, wenn dieselben Personen, die zu gleichen Teilen am Besitzunternehmen beteiligt sind, Beteiligungen am Betriebsunternehmen in unterschiedlicher Höhe halten. Die Verflechtung besteht auch bei Meinungsverschiedenheiten fort.mehr
Die Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG greift ein, wenn der Anteil der gewerblichen Umsätze 2-3 % der Gesamtumsätze beträgt. Dies gilt auch dann, wenn die gewerblichen Einkünfte den gewerbesteuerlichen Freibetrag von 24.500 EUR nicht überschreiten.mehr
Das Besitzunternehmen kann bei der Gewerbesteuer die erweiterte Kürzung für den Grundbesitz in Anspruch nehmen, wenn die Betriebsgesellschaft die Voraussetzungen dafür erfüllt.mehr
Für die Annahme einer (kapitalistischen) Betriebsaufspaltung reicht es nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf aus, wenn die Besitzkapitalgesellschaft die Betriebskapitalgesellschaft beherrscht.mehr
Ohne eine vereinbarte Obergrenze kann eine Umsatzpacht eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, selbst wenn die Vereinbarung für die GmbH vorteilhaft sein sollte.mehr
Auch die Rechtslage ab 2001 setzt für einen Veräußerungs-/Aufgabegewinn voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden.mehr
Die dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft durch eine Nutzungsüberlassung an die Gesellschaft entstehenden Aufwendungen sind - unter den Voraussetzungen des Fremdvergleichs - in vollem Umfang abziehbar.mehr
Bestimmte Gewerbebetriebe sind von der Gewerbesteuer befreit. Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH beispielsweise eine Privatschule oder Privatklinik stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit der Betriebs-GmbH auf das Besitzunternehmen "durchschlägt".mehr
Unter Betriebsaufspaltung versteht man die Aufspaltung eines Unternehmens auf zwei rechtlich getrennte Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen genannt werden.mehr
Das FG Hamburg hat sich mit der Frage beschäftigt, wann eine Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung einer von der beherrschenden Person ebenfalls beherrschten Gesellschaft vorliegt.mehr
Werden bei einer Betriebsaufspaltung Grundstücke und Gebäude von einem Besitzunternehmen an ein Betriebsunternehmen überlassen und errichtet das Besitzunternehmen auf dem Dach eines Gebäudes eine Photovoltaikanlage, kann für diese Investition regelmäßig keine Investitionszulage gewährt werden.mehr
Der BFH hat entschieden, dass Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen nicht dem Halb- oder Teilabzugsverbot unterliegen. Diese Grundsätze gelten auch für Verluste auf Grund von Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme einer Bürgschaft.mehr