Umwandlungssteuer









BFH Bundesfinanzhof
BFH Bundesfinanzhof
BFH

Finanzielle Eingliederung bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch

Stellt bei einem qualifizierten Anteilstausch der übernehmende Rechtsträger (Organträger) den Antrag, die Anteile unter dem gemeinen Wert anzusetzen, tritt er hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung nach § 12 Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein; dass der umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag im Fall des Anteilstauschs nicht auf den Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen werden kann, ist hierfür unerheblich

Gesetze
Gesetze
BFH

Finanzielle Eingliederung bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft

Im Fall der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung auch dann nach § 12 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag nicht auf den Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird. Dies gilt auch für das Merkmal der Zuordnung der Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer inländischen Betriebsstätte des Organträgers.












Bilanzzusammenfassung mit Taschenrechner und Kugelschreiber
Bilanzzusammenfassung mit Taschenrechner und Kugelschreiber
BFH Kommentierung

Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs

Befinden sich bei einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft und werden diesem infolge der Abspaltung Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger zugeteilt, bleiben diese Anteile bis zu ihrer Entnahme gleichfalls notwendiges Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters.
















Bundesrat 3
Bundesrat 3

Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts

Durch das Bundeskabinett wurde am 30.4.2014 der Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄnd-AnpG-Kroatien) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Bundesrat hat dazu in seiner Sitzung am 13.6.2014 Stellung genommen und zu 38 Positionen eine Änderung bzw. Ergänzung vorgeschlagen.