Unternehmer, die z.B. im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz sitzen und elektronische Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Gebiet bzw. an Privatpersonen erbringen, haben dies in Ihren Ausgangsrechnungen entsprechend darzustellen. Die Besteuerung elektronischer Dienstleitungen, ebenso Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, ergibt sich je nachdem in welchem Land der Empfänger ansässig ist. Wann der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und wann nicht, entscheidet sich nach dem Leistungsbezug.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zu den Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU in Bezug auf die Verwaltungszusammenarbeit.mehr
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Eine britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland kann nicht Träger von Rechten und Pflichten sein: Sie ist in Deutschland nicht rechts- und parteifähig und kann damit hier auch keine Prozesse führen.mehr
Der Brexit hat für große praktische und (steuer-)rechtliche Herausforderungen gesorgt. Der mühsam ausgehandelte Kompromiss zu Nordirland wird bereits wieder in Frage gestellt. Hinzu kommen insbesondere in Deutschland zahlreiche steuerliche Änderungen, die kurz vor Ende der ablaufenden Legislatur verabschiedet wurden. Machen Sie sich daher mit den neuen Rahmenbedingungen schnellstmöglich vertraut!mehr
Nach dem vollzogenen Brexit will die britische Regierung nun auch eine eigenständigere Datenschutzpolitik betreiben und plant umfangreiche Reformen. Zwar verspricht man, hohe Schutzstandards beizubehalten, die Pläne bergen allerdings dennoch erhebliches Konfliktpotenzial mit der EU und betreffen den Datentransfer deutscher Unternehmen.mehr
Mit der Last-Minute-Einigung zum Brexit konnten EU und Großbritannien ein drohendes Datenchaos verhindern. Im Austrittsabkommen wurde eine 6-monatige Übergangsfrist für freien Datenaustausch vereinbart. Am 28. Juni 2021 hat die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO erlassen, wonach Großbritannien dauerhaft als sicherer Drittstaat eingestuft wird.mehr
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine britische Limited in Deutschland eine Niederlassung im Handelsregister eintragen lassen kann, ist nach dem Brexit derzeit jedenfalls dann ungeklärt, wenn sie faktisch von Deutschland aus geführt wird und damit ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat.mehr
Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Handels- und Kooperationsabkommen wird seit dem 1. Januar 2021 angewandt und ist zum 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Wie wirkt sich das Abkommen sozialversicherungsrechtlich aus?mehr
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben am 24. Dezember 2020 ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen, das ihre (Handels-)Beziehungen ab dem 1. Januar 2021 regelt. Was bedeutet das für deutsche Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Großbritannien entsenden und für britische Unternehmen, deren Beschäftigte in Deutschland tätig werden sollen?mehr
Das BZSt gibt aktuell Hinweise zum Brexit und den Folgen für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren. mehr
Das BZSt informiert zu den Mitteilungspflichten nach § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO und den Folgen durch den Brexit.mehr
Auch das deutsche anwaltliche Berufsrecht bleibt vom Brexit-Deal nicht unbeeinflusst. Insbesondere für die im Vereinigten Königreich gegründeten und in Deutschland tätigen LLPs hat der Brexit-Deal Auswirkungen. Für britische Rechtsanwälte, die in der EU niedergelassen sind, bringt Brexit ebenfalls Probleme.mehr
Das BMF hat das Änderungsprotokoll v. 12.01.2021 des am 30.03.2010 unterzeichneten DBA-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und zudem eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.mehr
Mit der Einigung vom 24.12.2020 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich (UK) ein neues Kapitel in ihren Beziehungen aufgeschlagen. Das EU-UK Trade and Cooperation Agreement regelt nun die Beziehungen zwischen der EU und UK ab dem 1.1.2021. Aus steuerlicher Sicht hat die Einigung jedoch weiterhin Elemente eines "harten" Brexits.mehr
Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind wieder viele Änderungen im Umsatzsteuerrecht zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und Verwaltung in 2020 sowie neue gesetzliche Regelungen für 2021.mehr
Mit Schreiben vom 10.12.2020 hat das BMF die umsatzsteuerlichen Folgen des Austritts von Großbritannien aus der EU zusammenfassend dargestellt. Jeder der mit Großbritannien geschäftlich zu tun hat, sollte sich mit diesen Schreiben auseinandersetzen.mehr
Was sangen die Sex Pistols dereinst? "Anarchy in the UK". Mit dem nahenden – möglicherweise ungeregelten – Brexit ist das Vereinigte Königreich, jedenfalls was sein Verhältnis zum restlichen Europa angeht, davon nicht mehr weit entfernt. Worauf müssen deutsche Arbeitgeber ab Januar 2021 achten, wenn die Geschäftstätigkeit des eigenen Unternehmens die Klärung deutsch-britischer Fragen verlangt?mehr
Nach dem 31.12.2020 endet die Übergangsphase, die mit dem Austritt Großbritanniens und Nordirlands aus der EU zum 31.1.2020 vereinbart wurde (sog. Brexit). Soweit es nicht noch zu weiteren Vereinbarungen kommen sollte, ist Großbritannien ab dem 1.1.2021 als Drittlandsgebiet anzusehen, für Nordirland gelten Sonderregelungen. Das BMF nimmt zu den umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen ausführlich Stellung.mehr
Ein hohes Wachstum an Arbeitsplätzen ist prognostiziert, Geburtenüberschuss, der avisierte Bau an Wohnungen scheint die Nachfrage nicht befriedigen zu können. Es gibt Restriktionen für Investoren. Und es gibt Corona. Eine virtuelle Podiumsdiskussion in herausfordernder Zeit.mehr
Nach 47 Jahren verließ mit dem Vereinigten Königreich erstmals ein Land die Europäische Union. Die Bedeutung, die der Schritt für die Immobilienwirtschaft hat, ist noch nicht klar. Aber es könnte sein, dass Arbeiterstädte gewinnen …mehr
Die Folgen des Brexit sind noch nicht geklärt, weil auszuhandeln. Was aber gilt in der Übergangszeit bis Ende 2020? Und welche Modelle kommen anschließend für die neue Beziehung zwischen EU und UK in Betracht? Ein Überblick über wirtschaftliche und zwischenstaatliche Konsequenzen sowie Auswirkungen auf Bürger, Verbraucher und Branchen.mehr
Zum Jahreswechsel 2019/2020 sind wieder viele Änderungen im Umsatzsteuerrecht zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und Verwaltung in 2019 sowie neue gesetzliche Regelungen für 2020.mehr
In Sachen Brexit sind weiterhin mehr Fragen offen als geklärt. Dr. Ulrich Kater, Chefvolkswirt der DekaBank, versucht auf der Expo Real Licht ins Dunkel zu bringen: Wie geht es weiter und worauf muss sich die Immobilienbranche einstellen?mehr
Die Nutzer ändern die Immobilienwirtschaft durch ihr Verhalten, ihre Bedürfnisse und ihre Ansprüche. Die Branche reagiert, doch der tiefgreifende Wandel lässt auf sich warten. Noch!mehr
In einer Mitteilung fordert die Europäische Kommission Unternehmer auf, sich unbedingt auf den möglichen No-Deal-Brexit zum 31.10.2019 vorzubereiten, und gibt eine Checkliste hierzu aus.mehr
Dass die Wahrscheinlichkeit eines No-Deal-Brexit unter dem neuen Premierminister Boris Johnson gestiegen ist, hat Auswirkungen auf die Immobilienpreise: Laut einer Marktanalyse des Berufsverbandes RICS fallen die Preise in Großbritannien. Umgekehrt werden Mietobjekte knapp.mehr
Zum Jahreswechsel 2018/2019 sind wieder viele Veränderungen im Umsatzsteuerrecht zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und Verwaltung in 2018, neue gesetzliche Regelungen für 2019 sowie einen Ausblick auf anstehende Änderungen.mehr
Urteile aus dem Vereinigten Königreich sind innerhalb der EU und damit in Deutschland bislang automatisch vollstreckbar. Es bedarf keines Verfahrens zur Vollstreckbarerklärung (Art. 39 Brüssel I a VO/Verordnung (EU) Nr. 1215/2012). Durch den Brexit verlieren die unionsrechtlichen Regelungen im Verhältnis zum Vereinigten Königreich ihre Geltung. Was gilt dann?mehr
Die in Deutschland ansässige A-GmbH will einen Teil ihrer Produktion zusammen mit den dazugehörigen immateriellen Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft im Vereinigten Königreich verlagern, weil sie dort wegen geringerer Kosten und niedrigeren Steuern mit einem höheren Gewinn rechnet.mehr
A lebt mit seiner Tocher seit 3 Jahren in Manchester. Sowohl A als auch seine Tochter haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Familie hat dort ihren Lebensmittelpunkt in einem eigenen Haus (190 qm) und kommt nur in den Ferien bzw. im Urlaub nach Deutschland. Als A verstirbt, bleibt seine Tochter in dem Eigenheim in Manchester.mehr
Der in Deutschland ansässige A schickt seinen Sohn für 2 Jahre auf eine Schule im Vereinigten Königreich, für die er Schulgeld bezahlen muss. Können die Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden?mehr
Der in Deutschland ansässige A hat einige Jahre in London gelebt und ist dann nach Deutschland zurückgekehrt. Er hat ein Aktiendepot bei einer englischen Bank beibehalten. Nach dem Wirksamwerden des Brexits möchte er die Aktien auf sein Depot bei einer deutschen Bank übertragen.mehr
Im entworfenen Fall entwickelt die A-GmbH Waren und stellt sie her. Um diese auf dem Markt im Vereinigten Königreich präsentieren zu können, fährt sie jedes Jahr zu einer Messe in Manchester und stellt dort ihre neuesten Stücke vor. Teilweise gelingt es der A-GmbH, Ausstellungsstücke bereits auf der Messe zu verkaufen; den Rest nimmt sie wieder zurück nach Deutschland.mehr
Im entworfenen Fall wohnt A, der die britische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in Deutschland und arbeitet als Angestellter für die deutsche Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns. A ist von der früheren Ehefrau X, die in England lebt, geschieden und zahlt ihr monatlich Unterhalt.mehr
Der britische Immobilienmarkt war lange Zeit ein Magnet für internationale Investoren. Jetzt lässt das Interesse scheinbar nach. Im ersten Quartal 2019 beobachtet die Crowdinvestment-Plattform Brickvest jedenfalls eine deutliche Verlagerung der Investmentaktivitäten nach Deutschland.mehr
Im entworfenen Fall liefert die A-GmbH Waren an den Zwischenhändler Y-Ltd im Vereinigten Königreich (UK). Dieser verkauft die Waren weiter an seinen Kunden in Frankreich, die X-SA. Die Ware wird wegen der örtlichen Nähe direkt vom Lager der A-GmbH in Aachen nach Frankreich gebracht.mehr
Im entworfenen Fall will die deutsche A-KG (alternativ: A-GmbH) einzelne Wirtschaftsgüter in ihre im Vereinigten Königreich belegene Betriebsstätte übertragen. Führt das zur Aufdeckung der stillen Reserven?mehr
Im entworfenen Fall lässt die A-GmbH von der britischen Y-Ltd eine Marktstudie zum Kaufverhalten nach dem Brexit erstellen. Sie erhält eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und ohne Hinweis auf ein etwaiges Reverse-Charge-Verfahren. Im Übrigen enthält die Rechnung alle erforderlichen Angaben i. S. d. § 14 UStG. Die A-GmbH fragt sich, ob sie aus dieser Rechnung Vorsteuer ziehen kann.mehr
Im entworfenen Fall hat die im Vereinigten Königreich ansässige X-Ltd. Grundbesitz in Deutschland erworben und erzielt hieraus Mieteinnahmen. Die Verwaltung erfolgt von London aus. Ein Vertreter ist in Deutschland nicht vorhanden. Das Finanzamt möchte Steuerbescheide bekanntgeben und fordert die X-Ltd. auf, einen inländischen Vertreter zu bestellen. Zu Recht?mehr
Das BZSt gibt Hinweise zu den Konsequenzen des "Brexit" auf Anträge nach § 50d Abs. 1 und 2 EStG auf Erstattung und Freistellung von Kapitalertragsteuer.mehr
Im entworfenen Fall unterhält die A-GmbH regen Handel mit Großbritannien. Sie produziert die Waren in Deutschland und liefert die fertigen Waren nach Großbritannien, um sie dort über Vertriebspartner zu verkaufen. Dazu unterhält die A-GmbH in Großbritannien ein Konsignationslager, aus dem die Vertriebspartner die Waren bei Bedarf entnehmen.mehr
Das BMF hat sich in einem Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geäußert.mehr
Im entworfenen Fall ist die in Deutschland ansässige A-GmbH eine 100 %ige Tochtergesellschaft der im Vereinigten Königreich ansässigen X-plc. Sie zahlt Lizenzgebühren für die Überlassung von Warenzeichen an die X-plc. Diese erfüllen die Voraussetzungen des Drittvergleichs. Entsteht Abzugsteuer nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG?mehr
Das BZSt gibt aktuell Hinweise zu den Verfahren Mini-One-Stop-Shop und VAT on e-Services für den Fall eines ungeordneten Brexits.mehr
Im entworfenen Fall befördert die A-GmbH für die B-GmbH Waren aus dem Vereinigten Königreich (UK) nach Frankreich und Deutschland. Die Kosten für die Einfuhr in die EU sind in der Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr enthalten. Die A-GmbH befördert für die B-GmbH auch Waren nach UK.mehr
Im entworfenen Fall ist die in Deutschland ansässige A-AG zu 12 % an der im Vereinigten Königreich (UK) ansässigen X-Ltd. beteiligt. Die X-Ltd. schüttet eine Dividende aus. Wie ist die körperschaft- und gewerbesteuerliche Rechtslage?mehr
Im entworfenen Fall besitzt der in Deutschland lebende A eine Immobilie in London, die er an seinen einzigen Sohn vererben möchte. Die Wohnung liegt im Zentrum von London und ist dauerhaft an eine britische Familie vermietet. mehr
Im entworfenen Fall erbringt die A-GmbH Beratungsleistungen an Kunden in UK. Diese sind umsatzsteuerlich als Unternehmer zu qualifizieren. Was ändert sich für die A-GmbH nach dem Brexit?mehr
Im entworfenen Fall besitzt A die britische und die deutsche Staatsangehörigkeit. Er wohnt in Deutschland und arbeitet als Angestellter für die deutsche Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns. Seine Ehefrau wohnt mit den Kindern weiterhin in England, wo sie auch die pflegebedürftige Mutter des A betreut.mehr
Am 15.3.2019 hat der Bundesrat dem Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union zugestimmt.mehr