Brexit


England Deutschland Fahne
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Praxis-Tipp - Umsatzsteuer

Elektronische Dienstleistungen aus einem Drittland

Unternehmer, die z.B. im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz sitzen und elektronische Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Gebiet bzw. an Privatpersonen erbringen, haben dies in Ihren Ausgangsrechnungen entsprechend darzustellen. Die Besteuerung elektronischer Dienstleitungen, ebenso Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, ergibt sich je nachdem in welchem Land der Empfänger ansässig ist. Wann der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und wann nicht, entscheidet sich nach dem Leistungsbezug.






























Ehegattenarbeitsvertrag
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"Harter" Brexit und Steuerrecht

Brexit in Fällen: Besteuerung von bezogenen Dienstleistungen (B2B)

Im entworfenen Fall lässt die A-GmbH von der britischen Y-Ltd eine Marktstudie zum Kaufverhalten nach dem Brexit erstellen. Sie erhält eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und ohne Hinweis auf ein etwaiges Reverse-Charge-Verfahren. Im Übrigen enthält die Rechnung alle erforderlichen Angaben i. S. d. § 14 UStG. Die A-GmbH fragt sich, ob sie aus dieser Rechnung Vorsteuer ziehen kann.