BMF: Auswirkungen eines Brexits auf die Umsatzsteuer

Das BMF hat sich in einem Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geäußert.

Umsatzsteuer und Brexit 

Im Fokus des Schreibens steht, welche Folgen sich umsatzsteuerlich ergeben, wenn Großbritannien künftig als Drittland einzustufen ist. Folgendes wird erörtert: 

  • Behandlung von Lieferungen vor dem 13.4.2019, bei denen die gelieferten Gegenstände nach dem 12.4.2019 in das Vereinigte Königreich oder in das Inland gelangen
  • Umsätze in Konsignationslagern
  • Behandlung von sonstigen Leistungen (Dauerleistungen), deren Erbringung vor dem 13.4.2019 beginnt und nach dem 12.4.2019 endet
  • Kleine einzige Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop) für bestimmte Dienstleistungen
  • Vorsteuer-Vergütungsverfahren
  • Bestätigungsverfahren nach § 18e UStG
  • Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG)
  • Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
  • Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

BMF, Schreiben v. 8.4.2019, III C 1 - S 7050/19/10001 :002 (Hinweis: Nachdem der Termin für den Brexit auf spätestens den 31.10.2019 verschoben wurde, hat das BMF das Schreiben von seinem Internetauftritt entfernt.)


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