Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
Die Richtsatzsammlung ist ein Werkzeug der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden mithilfe der Richtsätze zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen.
Sachentnahmen 2024
In der Richtsatzsammlung sind auch die bereits veröffentlichten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024 enthalten. Diese gelten u.a. für Bäckereien, Fleischereien/Metzgereien, Gaststätten, Getränkehändler, Cafés und Konditoreien.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.3355
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.275
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.7216
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.472
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.125
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.081
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.036
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
912
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
780
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
737
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
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Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026
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Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
25.02.2026
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Meldungen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
24.02.2026
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Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
24.02.2026
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Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026