Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2026
3 Fachbegriffe mit derselben Bedeutung: Die Sachentnahmen werden auch als "Eigenverbrauch" bzw. "unentgeltliche Wertabgaben" bezeichnet.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr die neuen Werte, die für private Sachentnahmen pauschal angesetzt werden können.
Grundsätze, die für unentgeltliche Wertabgaben gelten
Bei den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) ist zu beachten:
- Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.
- Sie bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 Abgabenordnung).
- Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu. Werden Betriebe jedoch nachweislich aufgrund einer landesrechtlichen Verordnung, einer kommunalen Allgemeinverfügung oder einer behördlichen Anweisung vollständig geschlossen, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen.
- Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen.
- Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment für Nahrungsmittel und Getränke. Unentgeltliche Wertabgaben, die weder Nahrungsmittel noch Getränke (z. B. Tabakwaren, Bekleidungsstücke, Elektrogeräte, Sonderposten) sind, müssen einzeln aufgezeichnet werden.
- Bei gemischten Betrieben (Fleischerei/Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gaststätten) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
| Gewerbezweig | ermäßigter Steuersatz | voller Steuersatz | insgesamt |
| Bäckerei | 1.671 EUR | 214 EUR | 1.885 EUR |
| Fleischerei/Metzgerei | 1.487 EUR | 567 EUR | 2.054 EUR |
| Gaststätten aller Art | |||
| a) mit Abgabe von kalten Speisen | 1.824 EUR | 629 EUR | 2.453 EUR |
| b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen | 3.173 EUR | 828 EUR | 4.001 EUR |
| Getränkeeinzelhandel | 123 EUR | 276 EUR | 399 EUR |
| Café und Konditorei | 1.610 EUR | 598 EUR | 2.208 EUR |
| Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) | 721 EUR | 0 EUR | 721 EUR |
| Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) | 1.395 EUR | 368 EUR | 1.763 EUR |
| Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) | 384 EUR | 169 EUR | 553 EUR |
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
Eigenverbrauch: So berechnen Sie den Wert der Sachentnahmen für Ihren Betrieb
-
E-Rechnung 2027: worauf es für Finanzverantwortliche ankommt
1.643
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
1.160
-
Umsatzsteuerrecht für Kommunen - Rechtsstand
997
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
8512
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
782
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
7659
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
7637
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
672
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
663
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
646
-
Selbstnutzung als Familienheim: Wann beginnt die Frist im Erbfall?
06.10.2026
-
Altersrenten: aktuelle Berechnungsmethode schließt doppelte Besteuerung zurzeit noch aus
05.10.2026
-
Betriebliche Altersversorgung: Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen
30.09.2026
-
Kein Sonderausgabenabzug nach Erbschaft einer Denkmalimmobilie
29.09.2026
-
Haufe Finance auf dem Accounting Summit 2026
25.09.2026
-
E-Rechnung 2027: worauf es für Finanzverantwortliche ankommt
23.09.2026
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen
22.09.2026
-
Wie viel ist zu viel?
21.09.2026
-
Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss erhaltene Zulagen zurückzahlen
17.09.2026
-
Was das Finanzamt zu Immobilienverkauf mit Zinsverzicht sagt
16.09.2026