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31.12.2020
Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
Zahlungsunfähige Unternehmen sind seit dem 1.10.2020 wieder verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Die Bundesregierung hat sich aktuell nunmehr dahingehend geeinigt, die Antragspflicht (bislang bis zum 31.12.2020) bis zum 31.01.2021 für die Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet sind, auszusetzen. Doch auch für gesunde Unternehmen besteht Handlungsbedarf.mehr