Sonderabschreibung zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag

Nutzen Sie zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag die Sonderabschreibung, um die Liquidität Ihres Unternehmens zu erhöhen. Hier erfahren Sie, wie.

Gewinn kann zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag um 20 % Sonderabschreibung gemindert werden

Ein Betrieb, der am Ende des Jahres vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes die Größenmerkmale für den Investitionsabzugsbetrag nicht überschreitet, kann 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Sonderabschreibung geltend machen. Eine Sonderabschreibung ist unabhängig davon möglich, ob für das Wirtschaftsgut der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde.

Verteilung auf mehrere Jahre ist möglich

Die Sonderabschreibung kann (Wahlrecht) auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden vier Jahre verteilt werden. Die Sonderabschreibung kann (Wahlrecht) auch in einem Jahr in voller Höhe gewinnmindernd angesetzt werden. Zusätzlich ist die „normale“ Abschreibung nach § 7 EStG abzugsfähig.

Wurden der Investitionsabzugsbetrag abgezogen und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend gemindert, ist die Sonderabschreibung von den gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen. Die Sonderabschreibung kann auch für gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter angesetzt werden.

Sonderabschreibung nur, wenn das Wirtschaftsgut entsprechend genutzt wird

Eine Sonderabschreibung ist nur zulässig, wenn das Wirtschaftsgut im Jahr der Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen und in dem darauf folgenden Jahr in einer inländischen Betriebsstätte dieses Betriebes verbleibt und in dieser Zeit im Betrieb des Steuerpflichtigen ausschließlich oder fast ausschließlich, d. h. zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird.

Personengesellschaften sind den Einzelunternehmen gleichgestellt

Die gesamten Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag und zur Sonderabschreibung gelten auch

  • bei Personengesellschaften;
  • bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft für Wirtschaftsgüter im Sonderbetriebsvermögen.

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 15.11.2017 (VI R 44/16, BStBl 2019 II S. 466) entschieden, dass eine begünstigte Investition auch dann vorliegt, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird.

Dies gilt auch im umgekehrten Fall, wenn im Sonderbetriebsvermögen ein Investitionsabzugsbetrag angesetzt wurde und die Investition im Gesamthandsbereich erfolgte.

Diese Regelung gilt bis 2020.

Ab 2021 ändert sich hierzu die Rechtslage. Wurde ein Investitionsabzugsbetrag im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers einer Personengesellschaft geltend gemacht, kann der Abzugsbetrag auch nur für Investitionen dieses Mitunternehmers in seinem Sonderbetriebsvermögen verwendet werden.

Wurde ein Investitionsabzugsbetrag im Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft geltend gemacht, kann der Abzugsbetrag auch nur für Investitionen im Gesamthandsvermögen verwendet werden.

Mittelstand soll entlastet werden

Durch die Gewinnminderung des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung sowie der regulären Abschreibung verbessern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen entscheidend. Der Gesetzgeber sieht hierin eine wichtige Maßnahme zur Entlastung des Mittelstandes.

Beispiel 1: zu den Auswirkungen von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung auf die Liquidität

Ein Unternehmer plant im Jahr 01 die Anschaffung einer Maschine (Nutzungsdauer 8 Jahre) für 6.000 Euro. Er möchte den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Die Maschine wird am 10.1.02 geliefert und sofort genutzt.

Er möchte

  1. die Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe in Anspruch nehmen. 
  2. die Anschaffungskosten nicht um den Investitionsabzugsbetrag mindern und die Sonderabschreibung auf das Jahr der Anschaffung und die nächsten 4 Jahre verteilen.

Lösung:

Durch den Investitionsabzugsbetrag, die Sonderabschreibung und die reguläre Abschreibung ergeben sich steuerliche Gewinnauswirkungen wie in der zum Download bereit gestellten Excel-Datei dargestellt. Die Rechtslagen bis 2019 und ab 2020 sind gesondert dargestellt.

Beispiel 2: zu den Auswirkungen von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung auf die Liquidität

Ein Unternehmer plant im Jahr 01 die Anschaffung eines Schreibtisches (Nutzungsdauer 8 Jahre) für 1.080 Euro. Er möchte den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Der Schreibtisch wird am 10.1.02 geliefert und sofort genutzt.

Er möchte die Anschaffungskosten um den Investitionsabzugsbetrag mindern.

Lösung:

Durch den Investitionsabzugsbetrag entsteht ein geringfügiges Wirtschaftsgut. Die steuerlichen Gewinnauswirkungen sind in der zum Download bereit gestellten Excel-Datei dargestellt. Die Rechtslagen bis 2019 und ab 2020 sind gesondert dargestellt.