Fördermittel-Radar für Unternehmen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neue Förderbedingungen seit 21.7.2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Klimaschutz zu stärken. Das Programm unterscheidet zwei Förderwege: die Sanierung zum Effizienzgebäude und die Sanierung durch Einzelmaßnahmen.
Neu seit dem 21.7.2026: Mit der BEG-Reform gelten neue Förderbedingungen. Bei der Sanierung zum Effizienzgebäude wurden die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Gefördert werden nur noch Effizienzgebäude-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse, der bisherige Bonus für die EE-Klasse entfällt. Bei Wohngebäuden gilt nun einheitlich ein Kreditbetrag von bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit. Für Einzelmaßnahmen bleiben die Grundfördersätze unverändert. Allerdings dürfen Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum Effizienzgebäude bei neuen Anträgen nicht mehr kombiniert werden.
Bei der Sanierung zum Effizienzgebäude wird ein Gebäude umfassend energetisch modernisiert, sodass es anschließend die Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser erreicht. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kirchen sowie Contracting-Geber, die Energiedienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen. Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit: bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und bis zu 10 Mio. EUR für ein Effizienzgebäude im Nichtwohnbereich. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Effizienzgebäude-Stufe abhängt. Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zum Erreichen des Effizienzstandards nötig sind, einschließlich der förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes kann gefördert werden, wenn die Kosten der energetischen Sanierung gesondert ausgewiesen sind, zum Beispiel im Kaufvertrag.
Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen richtet sich an Investoren wie Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss:
- 15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel an Außenwänden, Dachflächen, Geschoss- und Bodenflächen sowie für Fenster, Außentüren und -tore;
- 15 % für Anlagentechnik (außer Heizung);
- 30 % für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und
- bis zu 50 % für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Während die Sanierung zum Effizienzgebäude eine umfassende Modernisierung ermöglicht, erlauben Einzelmaßnahmen eine schrittweise Verbesserung der Energieeffizienz. Seit der Reform sollten Eigentümer allerdings frühzeitig entscheiden, welchen Weg sie gehen. Nach einer geförderten Effizienzgebäude-Sanierung sind Einzelmaßnahmen erst nach 3 Jahren wieder förderfähig.
KMU-innovativ: Nächster Einreichungsstichtag am 15.10.2026
Unternehmen können jetzt wieder Projektskizzen einreichen. Bis zum 15.10.2026 läuft die neue Skizzenphase.
Mit KMU-innovativ fördert der Bund risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte in ausgewählten Zukunftstechnologien. Projektskizzen können zweimal jährlich eingereicht werden, jeweils zum 15.4. und zum 15.10. Der nächste Stichtag ist der 15.10.2026.
Gefördert werden innovative Produkte, Verfahren, Technologien und Anwendungen. Das ist als Einzel- oder Verbundprojekt in vordefinierten Technologiefeldern möglich, die je nach Ausschreibungsrunde variieren. Dazu zählen zum Beispiel Bioökonomie, Elektronik, autonomes Fahren, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Klima und Energie, Materialforschung sowie Ressourcen und Kreislaufwirtschaft. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten. Die genaue Höhe hängt von Technologiefeld, Unternehmensgröße und Projektstruktur ab.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Je nach Technologiefeld können auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und bis zu 100 Mio. EUR Jahresumsatz teilnehmen, entweder in Einzelprojekten oder in Verbundprojekten mit KMU. Hochschulen und weitere Einrichtungen lassen sich als Partner einbinden.
Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht. Nach positiver Bewertung folgt auf Aufforderung der Vollantrag.
Wichtig: Mit dem Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Förderfähig sind Personalkosten, Gemein- und Materialkosten, Fremdleistungen sowie Investitionen.
Forschungszulage: Mehr Förderung seit 2026 und Frist für das Wirtschaftsjahr 2022 beachten
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE). Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe: Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Einzelunternehmer und Mitunternehmer. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen und gilt zum Beispiel für Software, Industrie, Maschinenbau, Energie, MedTech oder FoodTech. Die Zulage ist unabhängig von Gewinn oder Verlust und wird auch dann ausgezahlt, wenn keine Steuerlast besteht.
Wichtig – Frist für das Wirtschaftsjahr 2022: Um die Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2022 noch zu erhalten, muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bis spätestens 31.12.2026 beantragt werden. Projektkosten aus dem Jahr 2022 finden bei einer späteren Einreichung keinen Ansatz mehr. Die Bearbeitung braucht Vorlauf, und der Antrag muss vom Unternehmen selbst per ELSTER-Zertifikat eingereicht werden. Unternehmen sollten daher frühzeitig handeln und mögliche Abwesenheiten über die Feiertage zum Jahresende einplanen.
Das gilt seit dem 1.1.2026:
- Die Bemessungsgrundlage ist von 10 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR pro Jahr gestiegen. Damit sind bis zu 3 Mio. EUR Forschungszulage jährlich möglich, für KMU wegen der höheren Förderquote bis zu 4,2 Mio. EUR.
- Neu ist eine Gemein- und Betriebskostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Aufwendungen. Sie kann zusätzlich zu den direkten FuE-Kosten angesetzt werden und bildet Infrastruktur-, IT- und Verwaltungskosten deutlich realistischer ab.
- Der pauschale Stundensatz für Eigenleistungen von Einzel- und Mitunternehmern steigt von 70 EUR auf 100 EUR. Das ist besonders für inhabergeführte Unternehmen und Start-ups relevant.
Höhe und förderfähige Aufwendungen: Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 %. Förderfähig sind die Bruttoarbeitslöhne der Mitarbeitenden, die mit dem FuE-Vorhaben betraut sind, 70 % des Entgelts bei Auftragsforschung sowie anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen und Geräte, die im FuE-Projekt eingesetzt werden.
Welche Vorhaben gefördert werden: Gefördert werden Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung, die ab dem 1.1.2020 begonnen wurden. Ein Vorhaben ist grundsätzlich förderwürdig, wenn es fünf Kriterien erfüllt. Es zielt auf einen Erkenntnisgewinn ab, der für die Branche neuartig ist; eine reine Neuheit im eigenen Unternehmen reicht nicht aus. Es erfordert neue Methoden oder Technologien. Es folgt einem Plan und ist budgetierbar. Es unterliegt dem Risiko des Scheiterns. Und es ist reproduzierbar.
Rückblick: Schon das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 hat die Forschungszulage deutlich ausgebaut. Für Aufwendungen ab dem 28.3.2024 stieg die Bemessungsgrundlage von 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR, und die Förderquote für KMU erhöhte sich von 25 % auf 35 %. Außerdem wurden anteilige Kosten für Anlagen und Geräte förderfähig. Einzel- und Mitunternehmer konnten für ihre Eigenleistung erstmals 70 EUR pro Stunde für bis zu 40 Stunden pro Woche geltend machen.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt technologieoffene Projekte mit signifikantem CO2-Minderungspotenzial. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien mit mindestens einem Sitz oder einer Betriebsstätte in Deutschland, die industrielle Prozessanlagen planen oder betreiben. Die Projekte müssen in Deutschland umgesetzt werden.
Das Programm besteht aus zwei Modulen:
Modul 1 – Dekarbonisierung der Industrie: Gefördert werden investive Maßnahmen, mit denen Unternehmen heute verfügbare Technologien einsetzen, um Energieverbrauch und CO2.
Modul 2 – Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS: Gefördert werden Vorhaben zum Einsatz und zur Entwicklung von Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung). Die Förderquote hängt von Unternehmensgröße und Modul ab. Im Modul 1 sind für Investitionsvorhaben bis zu 30 Mio. EUR und für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zu 35 Mio. EUR Förderung pro Unternehmen möglich. Die Antragstellung läuft über ein Wettbewerbsverfahren: Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht, anschließend folgt der Vollantrag.
Aktueller Stand: Die Einreichungsfrist für Projektskizzen im zweiten Förderaufruf endete am 28.2.2026. Derzeit können keine neuen Skizzen eingereicht werden. Das Programm soll bis 2030 laufen und wird über jährliche Förderwettbewerbe umgesetzt. Unternehmen sollten ihre Vorhaben daher schon jetzt für den nächsten Aufruf vorbereiten.
EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) unterstützt Unternehmen dabei, ihren Energie- und Ressourcenbedarf sowie ihre CO2-Emissionen zu senken.
Die Förderung ist in sechs Module gegliedert:
- Modul 1: Querschnittstechnologien,
- Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien,
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware,
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen,
- Modul 5: Transformationskonzepte sowie
- Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen.
Je nach Modul und KMU-Status werden bis zu 60 % der förderfähigen Kosten gefördert, KMU erhalten dabei erhöhte Förderquoten. Die Förderung erfolgt wahlweise als Zuschuss oder als Darlehen mit Tilgungszuschuss. In den Modulen 2, 3 und 4 sind Förderungen von bis zu 20 Mio. EUR möglich. Anträge für die Zuschussvariante werden seit dem 15.9.2025 über die Förderzentrale Deutschland (FZD) gestellt.
Modul 4: Basis- oder Premiumförderung
Modul 4 fördert technologieoffen und bietet zwei Förderwege.
Die Basisförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeitende und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Mittlere Unternehmen haben weniger als 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Gefördert werden Anlagen aus der Liste förderfähiger Anlagen des BAFA. Dazu gehören zum Beispiel servo-elektrische Spritzgießmaschinen, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneider, Werkzeugmaschinen, elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge und Backöfen, elektrische Schweißgeräte sowie Pellet- und Brikettierpressen. Kleine Unternehmen erhalten 15 %, mittlere Unternehmen 10 % der förderfähigen Investitionskosten. Nachzuweisen ist eine Endenergieeinsparung von 15 %.
Die Premiumförderung steht Unternehmen aller Größen offen. Gefördert werden unter anderem Prozess- und Verfahrensumstellungen, die Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme, die energie- oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, die Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen sowie die Elektrifizierung von Prozessen. Die Förderquote beträgt bis zu 45 % für kleine, bis zu 35 % für mittlere und bis zu 25 % für große Unternehmen. Voraussetzung ist eine Endenergieeinsparung von 30 % oder, abhängig von der Unternehmensgröße, das Erreichen einer bestimmten absoluten Einsparschwelle. Der Nachweis erfolgt durch einen Energieeffizienz-Experten. Zusätzlich kann in Modul 4 ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden. Er gilt für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, zur Nutzung außerbetrieblicher Abwärme sowie zur Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff.
ERP-Förderkredite für Digitalisierung und Innovation
Seit dem 1.7.2025 unterstützt die KfW kleine und mittlere Unternehmen sowie den Mittelstand mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung und dem ERP-Förderkredit Innovation. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mio. EUR Jahresgruppenumsatz. Die Förderung umfasst:
- ERP-Kredite von bis zu 25 Mio. EUR pro Projekt,
- ergänzende Förderzuschüsse von 3 % bzw. 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags, maximal 200.000 EUR (je nach Förderstufe),
- Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren sowie
- eine optionale Haftungsfreistellung.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Das dreistufige Fördermodell mit Basis, LevelUp und HighEnd ermöglicht eine passgenaue Förderung, vom ersten Digitalisierungsschritt bis zur KI-gestützten Innovationsoffensive. Je anspruchsvoller das Vorhaben, desto höher fallen Zinsvorteil und Zuschuss aus.
ERP-Förderkredit Digitalisierung
Das Programm richtet sich an Unternehmen, die ihre digitale Infrastruktur ausbauen oder Prozesse transformieren möchten. Förderfähig sind unter anderem:
- Aufbau oder Erweiterung von IT-Systemen,
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen,
- Investitionen in Software, Plattformen und Netzwerke,
- Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie
- Mitarbeiterschulungen zu digitalen Kompetenzen.
ERP-Förderkredit Innovation
Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die in technologische Neuerungen investieren, ob durch neue Produkte, Verfahren oder Forschungsvorhaben. Förderfähig sind unter anderem:
- Forschung & Entwicklung (F&E),
- Prototyping und Markteinführung,
- Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz oder Big Data,
- intelligente Automatisierungslösungen und
- neue, innovationsgetriebene Geschäftsmodelle.
Förderstruktur der neuen ERP-Kredite
| Förderung | Kriterien | Zinssatz* | Förderzuschuss |
| Basisförderung |
| Digitalisierung: Ab 3,02 % Innovation: Ab 2,82 % | Kein Förderzuschuss! |
| LevelUp-Förderung |
| Digitalisierung: Ab 2,82 % Innovation: Ab 2,32 % | 3 % |
| HighEnd-Förderung |
3 % des Jahresumsatzes (bei Digitalisierungsvorhaben) oder 5 % des Jahresumsatzes (bei Innovationsvorhaben) beträgt.
| Digitalisierung: Ab 2,57 % Innovation: Ab 2,12 % | 5% |
| *Die Zinsvorteile steigen mit der Förderstufe. Die tagesaktuellen Konditionen veröffentlicht die KfW auf ihrer Website. | |||
NRW.BANK.Invest Zukunft
Seit dem 19.5.2025 unterstützt das Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft Unternehmen, Stiftungen und Angehörige freier Berufe bei Investitionen in Nordrhein-Westfalen. Der Hauptsitz des Unternehmens muss dabei nicht in NRW liegen, entscheidend ist der Investitionsstandort. Anträge können derzeit bis zum 31.12.2027 über die Hausbank gestellt werden.
Konditionen im Überblick:
- Zinsgünstige Darlehen bis zu 10 Mio. EUR mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Laufzeiten bis zu 10 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren.
- Exklusiv für KMU gibt es einen Tilgungsnachlass von bis zu 20 %. Die Höhe hängt von Unternehmensgröße und Darlehensbetrag ab: Kleine Unternehmen erhalten 20 % bei Darlehen bis 1 Mio. EUR und 10 % darüber, mittlere Unternehmen 10 % bzw. 5 %. Voraussetzung ist der Nachweis der Mittelverwendung innerhalb der tilgungsfreien Zeit. Großunternehmen erhalten das zinsvergünstigte Darlehen ohne Tilgungsnachlass.
Förderfähige Vorhaben:
- Klimaschutz & Umwelt: CO2,
- Digitalisierung: IT-Vernetzung, Cloud-Technologien, digitale Plattformen,
- Mobilität: E-Mobilität, Wasserstoffantriebe, nachhaltige Transportlösungen,
- Innovation: Zukunftstechnologien, neue Produktionsprozesse, ressourcenschonende Lösungen.
Disclaimer
Die Informationen, die auf unserem Fördermittelradar veröffentlicht werden, sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen aktuell zusammengestellt. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Förderprogramme, Richtlinien oder andere relevante Informationen jederzeit ändern können. Trotz unserer Bemühungen, stets aktuelle Daten bereitzustellen, können Verzögerungen bei der Aktualisierung auftreten, wodurch die bereitgestellten Informationen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, eine Echtzeit-Aktualisierung sämtlicher Änderungen im Fördermittelbereich zu gewährleisten.
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