Fördermittel-Radar für Unternehmen
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) adressiert Unternehmen sowie Konsortien mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die industrielle Prozessanlagen planen oder betreiben. Gefördert werden sowohl Investitions- als auch Innovationsvorhaben, wobei die Fördersätze je nach Modul unterschiedlich ausfallen. Aktuell ist das Programm bis zum 28.2.2026 offen.
Das BIK-Programm adressiert zwei zentrale Hebel der industriellen Transformation:
- BIK Modul 1 – Teilmodul 1: Investive Maßnahmen, mit denen Unternehmen heute verfügbare Technologien einsetzen, um Energieverbrauch und CO₂-Emissionen unmittelbar zu senken;
- BIK Modul 1 – Teilmodul 3: Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die neue, besonders effiziente Prozesse, Anlagen oder Steuerungssysteme für die Zukunft ermöglichen.
Welche Förderlogik greift, entscheidet über Förderquote, Projektaufbau und Anforderungen – und damit über den wirtschaftlichen Erfolg des Vorhabens.
EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) ist ein bedeutendes Instrument für Unternehmen, um ihre Energie- und Ressourcenverbräuche im Bereich der Anlage- und Prozesstechnik zu senken.
Nachdem die Antragsstellung zeitweise nicht möglich war, ist zum 15.2.2024 die neue Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) in Kraft getreten. Diese Maßnahme der Bundesregierung zielt darauf ab, die Effizienz bei der Nutzung von Energie und Ressourcen entscheidend zu verbessern.
Die wichtigsten Neuerungen im Detail:
- Vereinfachte Kostenbestimmung: In den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb wurden die Vorgaben zur Ermittlung der förderfähigen Kosten deutlich vereinfacht. Unternehmen können nun schneller und unkomplizierter die notwendigen Mittel beantragen.
- Basisförderung für KMU in Modul 4: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer neuen Basisförderung. Der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien wird nun gefördert, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Dies erleichtert KMU den Zugang zu Fördermitteln und fördert die Implementierung effizienter Technologien.
- Dekarbonisierungsbonus in Modul 4: Ein zusätzlicher Bonus wird für Projekte zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, Nutzung außerbetrieblicher Abwärme sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff gewährt. Diese Maßnahme unterstützt Unternehmen dabei, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren und verstärkt den Anreiz für nachhaltige Investitionen.
- Erhöhung der Fördersumme: Die maximalen Fördersummen in den Modulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb wurden von 15 auf 20 Mio. EUR erhöht. Dies ermöglicht die Umsetzung größerer und ambitionierterer Projekte, die signifikante Fortschritte in der Energie- und Ressourceneffizienz erzielen können.
Unternehmen sind nun besser positioniert, innovative und nachhaltige Technologien zu integrieren, ihre Effizienz zu steigern und gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die neue EEW-Richtlinie von 2024 setzt somit einen neuen Standard in der Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen an Wohn und Nichtwohngebäuden. Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Klimaschutz zu stärken. Dabei unterscheidet das Programm zwischen zwei Förderwegen: der Sanierung zum Effizienzgebäude und der Sanierung durch Einzelmaßnahmen.
Bei der Sanierung zum Effizienzgebäude wird ein Gebäude umfassend energetisch modernisiert. Das Gebäude muss nach der Sanierung einen bestimmten Effizienzstandard erreichen, zum Beispiel die Effizienzgebäude Stufe 70 oder besser. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Kredite mit einem effektiven Jahreszins ab 0,65 Prozent. Pro Wohneinheit können bis zu 150.000 EUR finanziert werden. Für ein Effizienzgebäude sind Kredite von bis zu 10 Mio. EUR möglich. Zusätzlich erhalten Antragsteller einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent. Dadurch reduziert sich der Betrag, der später zurückgezahlt werden muss. Gefördert werden alle Maßnahmen, die notwendig sind, um den Effizienzstandard zu erreichen. Dazu gehören zum Beispiel Dämmung, neue Fenster, moderne Heiztechnik oder weitere energetische Verbesserungen. Auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes kann gefördert werden, wenn die Kosten der energetischen Sanierung im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind.
Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen richtet sich an Eigentümer und Investoren, die einzelne energetische Verbesserungen umsetzen möchten. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie der Einbau neuer Fenster oder Außentüren. Auch Investitionen in technische Anlagen im Gebäude oder in moderne Wärmeerzeugung können unterstützt werden. Darüber hinaus gibt es Förderung für Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen. In diesem Fall erfolgt die Förderung nicht über einen Kredit, sondern über direkte Zuschüsse. In der Regel beträgt der Zuschuss 15 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik, 30 Prozent für Anlagen zur Wärmeerzeugung und bis zu 50 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Während die Sanierung zum Effizienzgebäude eine umfassende energetische Modernisierung eines Gebäudes ermöglicht, erlaubt die Förderung von Einzelmaßnahmen eine schrittweise Verbesserung der Energieeffizienz durch gezielte Investitionen in einzelne Bereiche des Gebäudes. Beide Wege helfen dabei, Gebäude energieeffizienter zu machen und langfristig Energiekosten zu senken.
Forschungszulage
Die Forschungszulage ist ein innovatives Förderprogramm zur steuerlichen Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Um die Frist zur Beantragung der Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2022 einzuhalten, muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle bis spätestens zum 31.12.2026 beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Projektkosten aus dem Jahr 2022 bei einer späteren Einreichung keinen Ansatz mehr finden. Voraussetzung ist ein Projektstart frühestens zum 1.1.2020.
Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 brachte wesentliche Änderungen mit sich, um Deutschland als Investitionsstandort attraktiver zu machen und insbesondere KMU stärker zu unterstützen:
- Die Bemessungsgrenze für förderfähige Ausgaben stieg von 4 auf 10 Mio. EUR, und die maximale Zulage erhöhte sich auf 2,5 Mio. EUR für Großunternehmen und 3,5 Mio. EUR für KMU.
- Die Förderquote wuchs für KMU von 25 % auf 35 %, was dem deutschen Mittelstand besonders zu Gute kommt.
- Einzelunternehmer und Mitunternehmer konnten nun 70 EUR pro Stunde für bis zu 40 Stunden pro Woche für FuE-Projekte geltend machen, was kleinere Unternehmen finanziell entlastet.
- Die Förderung von 70 % des bei Auftragsforschungen entstandenen Entgelts bietet Unternehmen eine signifikante finanzielle Entlastung, wodurch Forschungs- und Entwicklungsprojekte effizienter und kosteneffektiver realisiert werden können.
- Anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen und Geräte, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten eingesetzt werden sind förderfähig, was die finanzielle Belastung von Unternehmen reduziert und die technologische Entwicklung sowie Wettbewerbsfähigkeit fördert.
Diese Änderungen traten zum 27.3.2024 in Kraft.
Weitere Änderungen seit dem 1.1.2026:
- Die Bemessungsgrundlage steigt von 10 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR pro Jahr.
- Gemein- und Betriebskosten werden pauschal mit 20 % der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt.
- Die Vergütung der Eigenleistung steigt auf 100 EUR pro Stunde.
ERP-Förderkredite für Digitalisierung und Innovation
Seit dem 1.7.2025 unterstützt die KfW kleine und mittlere Unternehmen sowie den Mittelstand mit zwei neuen ERP-Förderkrediten gezielt bei der digitalen und innovativen Transformation. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung und der ERP-Förderkredit Innovation bieten attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Zukunftsprojekte – mit Krediten von bis zu 25 Mio. EUR und Förderzuschüssen von bis zu 5%. Ein dreistufiges Fördermodell (Basisförderung, LevelUp und HighEnd) sorgt für passgenaue Unterstützung – vom Einstieg in die Digitalisierung bis hin zu anspruchsvollen Innovationsvorhaben. Ziel ist es, Unternehmen bei Effizienzsteigerung, Technologiefortschritt und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit gezielt zu begleiten.
ERP-Förderkredit Digitalisierung
Das Programm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 500 Mio. EUR Jahresumsatz, die ihre digitale Infrastruktur ausbauen oder Prozesse transformieren möchten. Förderfähig sind unter anderem:
- Aufbau oder Erweiterung von IT-Systemen,
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen,
- Investitionen in Software, Plattformen und Netzwerke,
- Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie
- Mitarbeiterschulungen zu digitalen Kompetenzen.
ERP-Förderkredit Innovation
Dieses Programm adressiert Unternehmen, die in technologische Neuerungen investieren – ob durch neue Produkte, Verfahren oder Forschungsvorhaben. Förderfähig sind unter anderem:
- Forschung & Entwicklung (F&E),
- Prototyping und Markteinführung,
- Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz oder Big Data,
- Intelligente Automatisierungslösungen und
- Neue, innovationsgetriebene Geschäftsmodelle.
Förderstruktur der neuen ERP-Kredite
Förderung | Kriterien | Zinssatz | Förderzuschuss |
Basisförderung |
| Digitalisierung: Ab 3,02 % | Kein Förderzuschuss! |
LevelUp-Förderung |
| Digitalisierung: Ab 2,82 % | 3 % |
HighEnd-Förderung |
3 % des Jahresumsatzes (bei Digitalisierungsvorhaben) oder 5 % des Jahresumsatzes (bei Innovationsvorhaben) beträgt.
| Digitalisierung: Ab 2,57 % | 5% |
NRW.BANK.Invest Zukunft
Seit dem 19.5.2025 unterstützt das neue Förderprogramm Unternehmen, Stiftungen und freie Berufe bei Investitionen in Nordrhein-Westfalen – unabhängig vom Unternehmenssitz. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Mobilität und Innovation.
Konditionen im Überblick:
- Zinsgünstige Darlehen bis zu 10 Mio. EUR,
- Tilgungsnachlass bis zu 20 % (für KMU) und
- Laufzeiten bis 10 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Jahre.
Förderfähige Vorhaben:
- CO₂-Reduktion, erneuerbare Energien, Wasserstoff,
- Digitalisierung und IT-Infrastruktur,
- E-Mobilität, nachhaltige Transportlösungen sowie
- Innovative Technologien und Produktionsprozesse.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Unternehmen profitieren von vereinfachten Prozessen und attraktiven Konditionen für eine zukunftsgerichtete Transformation.
Disclaimer
Die Informationen, die auf unserem Fördermittelradar veröffentlicht werden, sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen aktuell zusammengestellt. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Förderprogramme, Richtlinien oder andere relevante Informationen jederzeit ändern können. Trotz unserer Bemühungen, stets aktuelle Daten bereitzustellen, können Verzögerungen bei der Aktualisierung auftreten, wodurch die bereitgestellten Informationen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, eine Echtzeit-Aktualisierung sämtlicher Änderungen im Fördermittelbereich zu gewährleisten.
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