Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit können nicht mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Steuerlich dürfen bei einer Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe der Pauschalen geltend gemacht bzw. steuerfrei erstattet werden.
Praxis-Hinweis: Seit 2020 sind die aktuellen Sätze anzuwenden
Ohne den Nachweis von tatsächlich entstandenen Aufwendungen können Arbeitnehmer, die eine beruflich veranlasste Reise unternehmen, von ihrem Arbeitgeber steuerfrei im Gesetz benannte Pauschalen erstattet bekommen. Diese Pauschalen sind nach der Länge der Abwesenheit gestaffelt. Ab 2020 hat der Gesetzgeber diese Pauschalen angehoben. Aber Achtung: das Recht der Reisekosten ist im Einzelnen sehr kompliziert, vor allem wenn auch noch Auslandsreisen eine Rolle spielen. Fehler, die sich in das System der Abrechnung eingeschlichen haben, können sich schnell über einen längeren Zeitraum aufsummieren und dann zu sehr ärgerlichen Steuernachforderungen im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen führen. Insofern ist größte Sorgfalt angezeigt. Die Überprüfung des Systems der Abrechnung durch einen Experten, der von außerhalb des Unternehmens kommen sollte, ist empfehlenswert.
Erhöhte Pauschalen gelten auch für das Jahr 2025
Seit 1.1.2020 können die aktuellen Pauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG geltend gemacht werden. Diese betragen
- bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit 14 EUR (zuvor 12 EUR) und
- bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit 28 EUR (zuvor 24 EUR).
Bei einer Abwesenheit von weniger als 8 Stunden werden keine Pauschalen angesetzt.
Diskussionen über eine Anhebung der Pauschalen gab es in den letzten Jahren verschiedentlich, diese wurden aber letztlich nicht umgesetzt.
Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Unverändert sind die Prozentsätze nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG für die Kürzung des Verpflegungsmehraufwands. Hiernach gilt, dass eine Kürzung der vollen Tagespauschale bei Gestellung
- eines Frühstücks um 20 % und
- eines Mittag- oder Abendessens um jeweils 40 % vorzunehmen ist.
Bei ganztägigen Reisen beträgt die Kürzung damit für das Frühstück 5,60 EUR (20 % von 28 EUR) und für ein Mittag-/Abendessen 11,20 EUR (40 % von 28 EUR).
Ausnahmeregelungen: Abwesenheitszeiten zusammenrechnen
Beginnt der Arbeitnehmer an einem Tag eine Geschäftsreise, die er am folgenden Tag ohne Übernachtung beendet, werden die Zeiten zusammengerechnet. Beträgt die Abwesenheit mehr als 8 Stunden, erhält er eine Verpflegungspauschale für den Tag, an dem er überwiegend abwesend war.
Führt der Arbeitnehmer an einem Tag mehrere Dienstreisen durch, darf er die Zeiten seiner Abwesenheit zusammenrechnen. Ob der Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale beanspruchen bzw. der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale erstatten kann, hängt davon ab, ob die Summe der Abwesenheitszeiten 8 Stunden übersteigt.
Praxis-Beispiel: Unterbrechung der Auswärtstätigkeit
Die Auswärtszeit darf auch unterbrochen werden, es ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer insgesamt mehr als 8 Stunden abwesend ist (BMF in Tz. 47 seines Schreibens v. 25.11.2020, BStBl. I 2020, S. 1228. mit Beispiel).
Im Fall 19 des BMF-Schreibens wird ein Arbeitnehmer dargestellt, der um 8.00 Uhr von zu Hause zu einem Kunden fährt, dann von 12.30 bis 14.30 im Büro arbeitet, anschließend fährt er zu einer Tagung und um 19.00 Uhr noch einmal kurz ins Büro. Ihm stehen 14 Euro zu, da er insgesamt mehr als 8 Stunden auswärts tätig war.
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Rechtlicher Hintergrund: Reisekosten im Einkommensteuergesetz
Reisekosten im Sinne des EStG sind Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a), Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a), Reisenebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a), soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. In der gesetzlichen Grundlage für Verpflegungsmehraufwendungen sind Pauschalen genannt, die anzusetzen sind. Höhere tatsächliche Aufwendungen berechtigen nicht zum Abzug der höheren Beträge (vgl. R 9.6 LStR). Die Geltendmachung kommt bei einer doppelten Haushaltsführung 3 Monate in Betracht (R 9.1 LStR). Wird der Arbeitnehmer zu einer Mahlzeit eingeladen, werden die Pauschalen typisierend gekürzt. Für Auslandsreisen sind abweichende Pauschbeträge zu beachten, die sich nach dem jeweiligen Reiseland richten (vgl. auch R 9.6 LStR, s. dazu Verpflegungsmehraufwand 2023: Keine neuen Pauschalen für Auslandsreisekosten). Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. § 9 Abs. 4a EStG gelten diese Pauschalen auch für den Abzug als Betriebsausgabe eines Unternehmers.
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Anja P.
Thu Feb 22 09:18:50 CET 2024 Thu Feb 22 09:18:50 CET 2024
Kann eine Sozialarbeiterin den Verpflegungsmehraufwand geltend machen an Tagen an denen sie wie folgt arbeitet:
8 Uhr verlassen der Wohnung
08.45 Uhr beim Klienten Termin 1,5 h
12.20 Termin Jugendamt 1 h
15.00 Uhr Termin nächster Klient 1,5 h
17.15 Uhr zurück in Wohnung
In den Zeiten zwischen den Terminen lohnt sich zeitlich eine Rückfahrt in die eigene Wohnung nicht. Die Abwesenheit von der Wohnung beträgt an solchen Tagen mehr als 8 h.
Viele Grüße
OnlineRedaktionFinance
Thu Feb 22 11:59:52 CET 2024 Thu Feb 22 11:59:52 CET 2024
Hallo, der neue Abschnitt im Text ("Praxis-Beispiel Unterbrechung Auswärtstätigkeit") enthält auch den Hinweis auf ein relevantes BMF-Schreiben (mit Beispielen). Weiterführend können wir leider nicht antworten , da wir keine Steuerberatung im Einzelfall erbringen dürfen; dies ist laut Rechtsdienstleistungsgesetz Rechtsanwälten (oder sonstiges einschlägiges Gesetz und Berufsgruppe) vorbehalten. Wir bitten um Verständnis. Wir empfehlen, sich an Steuerberater zu wenden.
Jacqueline F.
Fri Feb 02 18:34:56 CET 2024 Fri Feb 02 18:34:56 CET 2024
Wenn man innerhalb der 8 Stunden kurzzeitig für 20 min (zum Be- und Entladen) in die Firma muss, bekommt man dann trotzdem Spesen?
OnlineRedaktionFinance
Mon Feb 19 12:18:08 CET 2024 Mon Feb 19 12:18:08 CET 2024
Sehr geehrte Leserin, danke für Ihre Frage. Der Autor hat sich der Frage angenommen und einen Absatz dazu formuliert (unter "Praxis-Beispiel: Unterbrechung der Auswärtstätigkeit"). Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben. Viele Grüße
Peter Böhme
Thu Aug 18 15:16:21 CEST 2022 Thu Aug 18 15:16:21 CEST 2022
Und wie hoch ist die Kürzung, wenn der Arbeitgeber weniger als die gesetzlich erlaubten Höchstsätze steuerfrei ausbezahlt? Wenn der Arbeitgeber z.B. 10 Euro Pauschale für einen vollen Tag steuerfrei ausbezahlt und ein Abendessen stellt, sind die 10 Euro dann um 4 Euro (40 % von 10 Euro) oder um 11,20 Euro (40 % von 28 Euro) zu kürzen?
Sabine Veith
Mon Aug 29 07:14:23 CEST 2022 Mon Aug 29 07:14:23 CEST 2022
Sehr geehrter Herr Böhm, hier die Antwort des Autors mit Fundstelle:
Zur Frage, wie zu verfahren ist, wenn der Arbeitgeber nur teilweise ein Kostenerstattung vornimmt, finden sich im BMF-Schreiben v. 25.11.2020, IV C 5 - S 2353/19/10011:006, das sich mit der steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern auseinandersetzt, umfangreiche Erörterungen. Maßgeblich sind hierbei die Rz. 77 ff. Eine Kürzung der Verpflegungspauschalen ist hiernach auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber Reisekostenvergütungen lediglich gekürzt ausbezahlt.
Mit freundlichen Grüßen Sabine Veith
HZ
Tue Apr 06 18:21:23 CEST 2021 Tue Apr 06 18:21:23 CEST 2021
Wie verhält es sich bei beruflich bedingter Reise über mehrere Wochen durchgehend? Gilt die Pauschale dann auch an den Wochenenden, an denen man sich vor Ort aufgehalten hat, aber nicht dienstlich aktiv war?
OnlineRedaktionFinance
Wed Apr 07 12:44:23 CEST 2021 Wed Apr 07 12:44:23 CEST 2021
Sehr geehrter Leser, tiefergehende Informationen zu dem Thema finden Sie in unseren Datenbanken, z.B. dem Finance Office Professional.
Vielen Dank und viele Grüße
Thu Feb 18 14:50:23 CET 2021 Thu Feb 18 14:50:23 CET 2021
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.