Sonderbericht der Bundesregierung
Das Volumen der Entlastungen des Eckpunktepapiers und des ebenfalls verabschiedeten Entwurfs eines Wachstumschancengesetzes beträgt nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich mindestens 2,3 Milliarden Euro. Derzeit wird an der Erstellung des Referentenentwurfs für das BEG IV gearbeitet. Ausgangspunkt des BEG IV war die Anfang 2023 durchgeführte Verbändeabfrage. Diese ist ein Projekt des Staatssekretär-Ausschusses "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau", in dem alle Ministerien der Bundesregierung vertreten sind. Koordiniert wird dieser von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Benjamin Strasser. Über 57 Verbände hatten bis Mitte Februar 2023 an der Abfrage teilgenommen und 442 Vorschläge eingereicht.
Sonderbericht: Querschnittsmaßnahmen und Einzelmaßnahmen
Der nun vorgelegte Sonderbericht gliedert sich in zwei Teile:
- Im ersten Teil werden Querschnittsmaßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau aufgegriffen: Bspw. werden seit Januar 2023 alle neuen Gesetzentwürfe mit einem Digitalcheck auf ihren digitaltauglichen Vollzug geprüft. Auch soll mit dem vom Bundesministerium der Justiz geplanten Zentrum für Legistik die praktische Rechtsetzung gestärkt werden. Darüber hinaus erproben einige Ressorts sog. Praxischecks und Reallabore.
- Im zweiten Teil werden Einzelmaßnahmen nach den entsprechenden Politikfeldern dargestellt. Dabei stehen insbes. Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Abbau von verzichtbaren Informationspflichten im Zentrum.
Schwellenwerterhöhungen für Unternehmensgrößenklassen und Aufbewahrungsfristen
Aus Sicht der handelsrechtlich bilanzierenden Wirtschaft sind die nicht bereits im Wachstumschancengesetz auf den Weg gebrachten enthaltenen Punkte enttäuschend. Außer der Beteuerung einer schnellen Übernahme der Schwellenwerterhöhungen für die Unternehmensgrößenklassen in die §§ 267, 267a und 293 HGB auf Basis der Änderung der EU-Richtlinie (Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen ggf. schon ab Geschäftsjahr 2023), wobei es sich ja lediglich um einen längst fälligen Inflationsausgleich handelt, der keine Entlastung darstellt sondern lediglich vor weiteren Belastungen schützt, wird nur angekündigt, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre reduzieren zu wollen.
Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung digital
Zudem sollen aber viele Gesetze mit Bürokratieaufwand insbes. auch für Unternehmen auf unnötige Regelungen hin untersucht und möglichst viel digitalisiert werden. So wird steuerrechtlich daran gearbeitet, dass die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung digital möglich wird, wobei verstärkt vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax) zum Einsatz kommen sollen.
Mit europäischen Partnern: Initiative für Bürokratieentlastung
Immerhin soll gemeinsam mit den europäischen Partnern, insbes. mit der französischen Regierung, eine Initiative für Bürokratieentlastung, bessere Rechtsetzung und moderne Verwaltung in Europa unterstützt werden. Bislang ist aber auch von dieser Seite wenig an echter Entlastung passiert. Die bürokratischen Hemmnisse auf EU-Ebene im Bereich der ökologischen Transformation wurden zwar ermittelt, doch ist bislang dort wenig Überzeugendes angekündigt worden. So gibt es ein Portal, auf dem Änderungswünsche für die Klima- und Umwelttaxonomien gesammelt werden, um dann das übliche Normensetzungsverfahren zu durchlaufen. Die Erarbeitung und Anwendungszeitpunkte von angekündigten Branchenstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde lediglich verschoben.
Der Sonderbericht ist hier abrufbar: Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode
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