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25.08.2015
Erbschaftsteuer
Wird eine Immobilie vererbt, greifen verschiedene Steuerbegünstigungen – etwa dann, wenn das Haus weiterhin selbst genutzt wird und eine gewisse Größe nicht überschreitet. Für vermietete Grundstücke gelten Wertabschläge. Ist die Immobilie jedoch nicht vermietet, darf das Finanzamt die volle Erbschaftsteuer kassieren. Das entschied vor kurzem der Bundesfinanzhof.
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