Gesamtkaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück

Kaufen Sie ein bebautes Grundstück, benötigen Sie den Wert des Grund und Bodens und des Gebäudes. Denn nur der Gebäudewert kann abgeschrieben werden.

Wenn es ein privates Immobiliengeschäft war, brauchen Sie die Werte für Ihre Einkommensteuererklärung und konkret für die Anlage V bei vermieteten Immobilien.  Bei Betriebsvermögen können Sie die Abschreibung als Betriebsausgaben buchen.


Die Wertermittlung für Grund und Boden und Gebäude ist nicht einfach und deshalb hat die Finanzverwaltung eine Arbeitshilfe zur "Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück" kostenlos bereitgestellt.

Die Excel-Arbeitshilfe ermöglicht es Ihnen die Kaufpreisaufteilung rechtlich sicher selbst vorzunehmen. Falls Ihnen eine Kaufpreisaufteilung vorliegt, können Sie diese daraufhin überprüfen ob die Werte plausibel sind.

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