Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) 2023 angepasst.mehr
Darf das Finanzamt z.B. im Rahmen einer Außenprüfung für die Entnahme sog. Non-Food-Artikel weitere über die Pauschbeträge nach den amtlichen Richtsatzsammlungen hinausgehende Hinzuschätzungen vornehmen? Mit dieser Frage hat sich jüngst das FG Münster befasst.mehr
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Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) 2022 wurden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht.mehr
Das Bundesfinanzministerium gibt jedes Jahr die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (= Sachentnahmen) neu bekannt. Vorteil dieser pauschalen Sätze ist, dass der Unternehmer die Höhe der privaten Warenentnahmen nicht selbst mühsam ermitteln muss.mehr
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) 2021 wurden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht.mehr
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2019 bekannt gegeben.mehr
Die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2018 wurden bekannt gegeben. mehr
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) 2017 wurden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht.mehr
Das BMF hat die für das Jahr 2017 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.mehr
Das FG Düsseldorf hat sich damit befasst, wie bei einem Taxi der Bruttolistenpreis im Rahmen der 1 %-Regelung bestimmt wird.mehr
Private Entnahmen von Waren aus dem Unternehmen für den so genannten Eigenverbrauch, müssen aufgezeichnet werden. Für bestimmte Branchen gibt es eine Vereinfachungsregelung. Es dürfen pauschale Beträge angesetzt werden. Wird dies genutzt, bleibt dem Unternehmer das Aufzeichnen erspart. Ende jeden Jahres veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen diese Pauschbeträge für Sachentnahmen.mehr
Das BMF gibt die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt.mehr
Die wichtigsten Änderungen bei der Umsatzsteuer für 2015 haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.mehr
Das BMF hat die für das Jahr 2015 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.mehr
Das BMF hat die für das Jahr 2014 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.mehr
Der Gesetzgeber hat die Regelungen für die Einspeisevergütung nach dem EEG zuletzt zum 1.4.2012 umfangreich geändert. Davon betroffen war auch der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms aus einer Fotovoltaikanlage. In der Praxis gibt es seither vermehrt Fotovoltaikanlagen, die über keinen gesonderten Zähler für den selbst verbrauchten Strom verfügen. Daraus ergibt sich ein steuerliches Problem.mehr
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.mehr