Ermittlung des Listenpreises von Taxis bei der 1 %-Regelung
Der Kläger betreibt ein Taxiunternehmen. Das als Taxi eingesetzte Fahrzeug vom Typ Daimler-Benz E 220 CDI nutzte er auch privat. Das Finanzamt ermittelte den Eigenverbrauch nach der 1%-Regelung. Dabei legte es einen Bruttolistenpreis des Fahrzeugs von 48.100 EUR zugrunde. Diesen Preis hatte die Mercedes-Benz-Niederlassung anhand der Fahrzeugidentnummer bestimmt und dem Finanzamt mitgeteilt. Der Kläger machte geltend, dass der Bruttolistenpreis tatsächlich nur 37.500 EUR betrage. Dies ergebe sich aus der Preisliste für Taxi und Mietwagen der Daimler-Benz AG.
Das FG Düsseldorf hat der Klage stattgegeben
Der Begriff des Listenpreises werde im Gesetz nicht definiert. Maßgebend sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs gültige Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Modells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gelte. Für das Modell des Klägers ergebe sich der Listenpreis aus der zum "Sondermodell Taxi" herausgegebenen Preisliste der Daimler-Benz AG.
Es liegt kein Individualrabatt vor
Dass das "Sondermodell Taxi" nur von einem bestimmten Kundenkreis - Taxi- und Mietwagenunternehmer - erworben werden könne, führe zu keiner anderen Einschätzung. Zwar gehe auch das Gericht davon aus, dass hier ein "rabattierter Festpreis" vorliege, der auch der Kundenbindung des begünstigten Kundenkreises diene. Dieser „rabattierte Festpreis“ unterscheide sich jedoch von einem nicht berücksichtigungsfähigen Individualrabatt dadurch, dass er Eingang in eine für den Vertrieb der Fahrzeuge maßgebliche Liste gefunden habe. Der spezielle Preis sei damit zum Listenpreis für das "Sondermodell Taxi" erstarkt.
Der BFH hat die Revision zugelassen (III R 13/16).
FG Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2015, 14 K 2436/14 E,G,U
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
254
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
219
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
126
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
118
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
114
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
107
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
103
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
90
-
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
29.05.2026
-
Werbungskostenabzug für vereinbarte Renovierung vor Veräußerung
29.05.2026
-
Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
28.05.2026
-
Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
28.05.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Mai 2026
28.05.2026
-
Vorzeitige Anforderung einer ESt-Erklärung
28.05.2026
-
Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung
27.05.2026
-
Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
26.05.2026
-
Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen
26.05.2026
-
Rechtsanwaltskosten für Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
26.05.2026